Expertentipps

Was der GOÄ-Faktor für Ihre Erstattung bedeutet.

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Tarif-Höchstfaktor vor Abschluss prüfen

Wir empfehlen vor Tarifabschluss zu prüfen, bis zu welchem GOÄ-Faktor der Tarif erstattet. Bei Spezialisten oder Privatkliniken sind Rechnungen bis zum 3,5-fachen Satz häufig, ein Tarif mit Grenze beim 2,3-fachen Satz zwingt dann zum Eigenanteil.

02

Begründung einfordern

Wir empfehlen, bei jeder Arztrechnung über dem 2,3-fachen Satz den Begründungstext zu prüfen. Fehlt er, kann der Mehrbetrag mit Hinweis auf § 6 GOÄ zurückgewiesen werden.

03

Der Faktor ist kein Qualitätssiegel

Ein hoher Steigerungssatz belegt besonderen Aufwand im Einzelfall, nicht automatisch eine bessere Behandlung. Routinemäßig mit dem Höchstsatz abrechnende Praxen begründen oft formelhaft und genau solche Begründungen weisen Versicherer zurück.

04

Über dem Höchstsatz nur mit Unterschrift

Honorare über dem 3,5-fachen Satz sind nur mit einer vorab geschlossenen, schriftlichen Honorarvereinbarung zulässig. Was Sie dort unterschreiben, erstatten die meisten Tarife nicht. Prüfen lohnt sich vor dem Termin.

Inhalt
  1. Was er ist
  2. Die Faktoren
  3. Folge für die Erstattung
  4. Begründungspflicht
  5. Aus der Beratung
  6. Beim Zahnarzt
  7. Im Krankenhaus
  8. Faktor frei wählbar?
  9. Honorarvereinbarung

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Regelhöchstsatz: GOÄ-Faktoren, Erstattung und Begründung

Was ist der Regelhöchstsatz?

Privatärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Jede Leistung hat eine Ziffer mit festem Punktwert und der Arzt multipliziert den Einfachsatz mit einem Steigerungsfaktor, der nach § 5 GOÄ den Schwierigkeitsgrad, den Zeitaufwand und die Umstände der Behandlung abbilden soll. Der Regelhöchstsatz markiert die Grenze, bis zu der diese Bemessung ohne weitere Erklärung zulässig ist.

In der Praxis rechnen die meisten Ärzte persönliche Leistungen standardmäßig mit dem 2,3-fachen Satz ab. Der Faktor ist damit faktisch der Normalpreis der Privatmedizin, nicht die Ausnahme. Für Zahnärzte gilt mit der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ein eigenes Regelwerk mit derselben Logik: Regelsatz 2,3-fach, Höchstsatz 3,5-fach mit Begründung.

Wie sehen die GOÄ-Faktoren im Überblick aus?

Die GOÄ kennt je nach Leistungsart unterschiedliche Spannen:

LeistungsartRegelhöchstsatz ohne BegründungHöchstsatz mit Begründung (§ 6 GOÄ)
Persönliche ärztliche Leistungen2,3-fach3,5-fach
Technische Leistungen, etwa Apparate-Diagnostik1,8-fach2,5-fach
Laborleistungen1,15-fach1,3-fach

Oberhalb der Höchstsätze ist eine Abrechnung nur über eine individuelle, vor der Behandlung geschlossene Honorarvereinbarung möglich. Solche Vereinbarungen sind bei gefragten Spezialisten und Chefärzten verbreitet und der häufigste Grund für große, unerwartete Eigenanteile.

Was bedeutet der Faktor für die Erstattung?

Der Regelhöchstsatz wirkt in der PKV über die Tarifbedingungen. Viele Standard- und Einsteigertarife erstatten Arzthonorare nur bis zum 2,3-fachen Satz, Komfort- und Premium-Tarife bis zum 3,5-fachen, einzelne First-Class-Tarife auch darüber hinaus.

Die Rechnung dahinter ist simpel. Liegt die Arztrechnung über dem tariflich vereinbarten Gebührensatz, zahlt der Versicherer bis zu seiner Grenze, den Rest trägt der Versicherungsnehmer. Bei einer größeren Operation mit Begründung nach § 6 GOÄ kann die Differenz zwischen 2,3-fach und 3,5-fach mehrere hundert Euro ausmachen. Der erstattungsfähige GOÄ-Faktor gehört deshalb zu den wichtigsten Vergleichsgrößen jedes Tarifwerks, deutlich vor vielen Komfortbausteinen.

Was besagt die Begründungspflicht nach § 6 GOÄ?

Will ein Arzt über dem Regelhöchstsatz abrechnen, muss die Rechnung eine schriftliche, auf den Einzelfall bezogene Begründung enthalten, etwa einen außergewöhnlichen Zeitaufwand, eine besondere Schwierigkeit der Leistung oder erschwerende Umstände beim Patienten. Fehlt die Begründung oder erschöpft sie sich in Textbausteinen, ist der Mehrbetrag nicht fällig. Der Patient darf die Zahlung des übersteigenden Teils verweigern und um eine korrigierte Rechnung bitten.

Privatversicherte stehen dabei nicht allein. Die Versicherer prüfen eingereichte Rechnungen systematisch und beanstanden unbegründete Überschreitungen von sich aus. Wer eine Rechnung erst bezahlt und dann einreicht, sollte die Prüfung des Versicherers deshalb abwarten, bevor er strittige Mehrbeträge überweist.

Was sehen wir in der Beratung?

Aus der Beratung wissen wir: Kaum eine Tarifeigenschaft wird beim Abschluss so unterschätzt wie der erstattungsfähige GOÄ-Faktor und kaum eine fällt im Leistungsfall so unangenehm auf.

Wir empfehlen Versicherten mit häufigen Spezialisten- oder Klinik-Besuchen, bei der Tarifwahl einen Tarif mit Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz zu kalkulieren. Der Mehrbeitrag wird durch eine einzige Spezialbehandlung pro Jahr oft amortisiert. Wer dagegen vor allem hausärztlich versorgt wird, fährt mit dem 2,3-fach-Tarif meist gut, sollte die Grenze aber kennen, bevor der erste Chefarzt-Termin ansteht.

Gilt der Regelhöchstsatz auch beim Zahnarzt?

Ja, über die GOZ. Auch dort liegt der Regelsatz beim 2,3-fachen und der begründungspflichtige Höchstsatz beim 3,5-fachen. Gerade bei Zahnersatz und Implantaten sind Vereinbarungen über dem Höchstsatz verbreitet. Der eigene Zahntarif entscheidet, was davon erstattet wird.

Gilt die GOÄ-Faktoren-Logik auch im Krankenhaus?

Ja, bei wahlärztlichen Leistungen. Wer Chefarztbehandlungen vereinbart, erhält die ärztlichen Leistungen nach GOÄ in Rechnung gestellt, mit denselben Regel- und Höchstsätzen. Die allgemeinen Krankenhausleistungen laufen dagegen über das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG).

Darf der Arzt den Faktor frei wählen, solange er unter dem Regelhöchstsatz bleibt?

Nein, formal nicht. Nach § 5 GOÄ soll der Faktor den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln, ein einfacher Routinefall gehört rechnerisch unter den Mittelwert. Praktisch hat sich der 2,3-fache Satz als Standard etabliert und wird von Versicherern in dieser Höhe akzeptiert.

Was mache ich mit einer Honorarvereinbarung über dem Höchstsatz?

Vor der Unterschrift den eigenen Tarif prüfen und beim Versicherer nachfragen, ob und bis zu welcher Höhe erstattet wird. Nur wenige Premiumtarife übernehmen Honorare über dem 3,5-fachen Satz. Alles andere ist eine bewusste private Zuzahlung.

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