Die wahlärztlichen Honorare richten sich nach Art und Umfang der Behandlung. Bei einer mittleren Operation mit einigen Tagen Aufenthalt kommen typisch 1.000 bis 2.500 € zusammen, verteilt auf Operateur, Anästhesie und Diagnostik. Maßstab ist die Gebührenordnung für Ärzte. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz, bis zum 3,5-fachen Satz braucht der Arzt eine schriftliche Begründung, darüber eine individuelle Honorarvereinbarung mit dem Patienten.
Für den Tarifvergleich bedeutet das, dass eine Wahlarztklausel, die nur bis zum Regelhöchstsatz erstattet, die Realität vieler Chefarztabrechnungen nicht abdeckt. Leistungsstarke Tarife erstatten bis zum Höchstsatz, Premiumtarife auch darüber hinaus, sofern eine wirksame Honorarvereinbarung vorliegt. Die Beträge sind Richtwerte. Verbindlich sind Tarif und Einzelfall.