Expertentipps

Wie die Wahlarztbehandlung abgerechnet wird und woran die Erstattung hängt.

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Wahlarztkette kennen

Die Wahlleistungsvereinbarung gilt nicht nur für den einen Chefarzt. Sie umfasst alle liquidationsberechtigten Ärzte des Hauses, vom Operateur über den Anästhesisten bis zum Radiologen. Jeder von ihnen rechnet privat ab, entsprechend wächst die Honorarsumme.

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Honorarvereinbarung prüfen

Chefärzte rechnen häufig über dem 3,5-fachen Satz ab, dafür braucht es eine individuelle Honorarvereinbarung vor der Behandlung. Wir empfehlen, solche Vereinbarungen vor der Unterschrift dem Versicherer vorzulegen, viele Tarife erstatten nur bis zum Höchstsatz.

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Tarif und Vereinbarung müssen zusammenpassen

Ohne Wahlleistungsvereinbarung bei der Aufnahme gibt es keine Erstattung, ohne Wahlarztklausel im Tarif ebenso wenig. Wir empfehlen, beides vor einem geplanten Aufenthalt zu prüfen, nicht erst an der Klinikpforte.

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Verzicht wird oft belohnt

Wer die versicherte Wahlarztbehandlung nicht nutzt, erhält in vielen Tarifen ein Krankenhaustagegeld als Ersatzleistung. Die Klausel steht im Kleingedruckten und ist bares Geld wert.

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Inhalt
  1. Vergleich
  2. Rechtliche Einordnung
  3. Kosten und Abrechnung
  4. Unsere Empfehlung
  5. Bessere Medizin?
  6. Selbst operieren?
  7. Notaufnahme
  8. Für junge Versicherte

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Chefarztbehandlung im Vergleich: gesetzlich und privat

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
Kostenübernahmekeine Regelleistung, nur über eine private Wahlleistungsvereinbarung als Selbstzahler oder Zusatzversicherungje nach Tarif als Wahlleistung versichert
Behandlerder diensthabende Arzt der StationBehandlung durch den Wahl- oder Chefarzt
AbrechnungFallpauschale, Wahlarzt nur gegen Aufpreisnach Gebührenordnung für Ärzte bis zum erstattungsfähigen Höchstsatz
Voraussetzunggesonderte Wahlleistungsvereinbarung bei AufnahmeWahlleistungsvereinbarung und tariflicher Einschluss

Chefarztbehandlung in der PKV im Detail

Was ist die Chefarztbehandlung rechtlich?

Im Kern geht es um das Liquidationsrecht. Wahlärzte dürfen ihre Leistungen privat nach der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen, zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, die jede Klinik unabhängig vom Versicherungsstatus erbringt. Die Wahlleistungsvereinbarung ist ein eigener Vertrag mit dem Krankenhaus und muss vor der Behandlung schriftlich geschlossen werden. Nachträglich vereinbarte Wahlleistungen sind unwirksam.

Medizinisch garantiert die Vereinbarung die persönliche Behandlung durch den benannten Wahlarzt bei den wesentlichen Leistungen. Er darf delegieren, die Kernleistungen muss er selbst erbringen, sonst entfällt sein Honoraranspruch. Genau diese persönliche Zuständigkeit, nicht ein besseres Medikament, ist der Inhalt der Wahlleistung.

Was kostet die Chefarztbehandlung und wie wird abgerechnet?

Die wahlärztlichen Honorare richten sich nach Art und Umfang der Behandlung. Bei einer mittleren Operation mit einigen Tagen Aufenthalt kommen typisch 1.000 bis 2.500 € zusammen, verteilt auf Operateur, Anästhesie und Diagnostik. Maßstab ist die Gebührenordnung für Ärzte. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz, bis zum 3,5-fachen Satz braucht der Arzt eine schriftliche Begründung, darüber eine individuelle Honorarvereinbarung mit dem Patienten.

Für den Tarifvergleich bedeutet das, dass eine Wahlarztklausel, die nur bis zum Regelhöchstsatz erstattet, die Realität vieler Chefarztabrechnungen nicht abdeckt. Leistungsstarke Tarife erstatten bis zum Höchstsatz, Premiumtarife auch darüber hinaus, sofern eine wirksame Honorarvereinbarung vorliegt. Die Beträge sind Richtwerte. Verbindlich sind Tarif und Einzelfall.

Was empfehlen wir zur Wahlarztklausel?

Aus der Begleitung von Klinikfällen sehen wir zwei typische Enttäuschungen. Die erste ist die fehlende Wahlleistungsvereinbarung bei der Aufnahme, oft im Stress einer ungeplanten Einweisung. Die zweite ist die Honorarvereinbarung über dem Höchstsatz, die der Tarif nicht trägt. Beide lassen sich mit wenigen Minuten Aufmerksamkeit am Aufnahmetag vermeiden.

Wir empfehlen, die Wahlarztfrage gemeinsam mit der Unterbringung zu entscheiden. Beide Wahlleistungen zusammen machen den Komfortunterschied im Krankenhaus aus, beide lassen sich aber auch getrennt versichern. Wer selten ins Krankenhaus muss und auf den Wahlarzt verzichten kann, wählt einen Tarif mit Krankenhaustagegeld als Ersatzleistung und behält die Flexibilität.

Garantiert die Chefarztbehandlung eine bessere Medizin?

Nein. Die allgemeinen Krankenhausleistungen sichern für alle Patienten dieselbe medizinische Versorgung. Die Wahlleistung garantiert die persönliche Behandlung durch einen erfahrenen, benannten Arzt, was vor allem bei komplexen Eingriffen geschätzt wird. Ein Heilversprechen ist sie nicht.

Muss der Chefarzt wirklich selbst operieren?

Die wesentlichen Leistungen muss der Wahlarzt persönlich erbringen, delegierbare Teile darf ein Vertreter übernehmen. Steht der benannte Wahlarzt nicht zur Verfügung, muss die Klinik Sie informieren. Sie können dann auf die Wahlleistung für diesen Eingriff verzichten oder einer Vertretung zustimmen.

Was passiert bei einer Notaufnahme ohne Vereinbarung?

Die Wahlleistungsvereinbarung lässt sich in den ersten Tagen des Aufenthalts nachholen und gilt ab Unterzeichnung. Für bereits erbrachte Leistungen, etwa die Notoperation in der ersten Nacht, wirkt sie nicht zurück.

Lohnt sich die Wahlarztklausel auch für junge Versicherte?

Das ist eine Abwägung aus Beitrag und Eintrittsrecht. Wer die Klausel später hinzunehmen will, durchläuft eine erneute Gesundheitsprüfung. Viele entscheiden sich deshalb früh für den Baustein, solange die Aufnahme problemlos ist, auch wenn die Nutzung statistisch erst später kommt.

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