Inhalt
  1. Was Heilmittel und Hilfsmittel unterscheidet
  2. Wie die gesetzliche Kasse den Rahmen setzt
  3. Wie die PKV erstattet

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Im Detail

Was unterscheidet Heilmittel und Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind Gegenstände, die kranken oder pflegebedürftigen Menschen im Alltag helfen, etwa Hörgeräte, Sehhilfen, Rollstühle, Prothesen oder orthopädische Einlagen. Sie gleichen eine körperliche Einschränkung aus. Heilmittel sind äußerliche Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungstherapie oder Podologie. Erbracht werden Hilfsmittel von Sanitätshäusern, Optikern oder Orthopädietechnikern, Heilmittel dagegen von ausgebildeten Therapeuten.

Wie setzt die gesetzliche Kasse den Rahmen?

Welche Hilfsmittel erstattet werden, legt der GKV-Spitzenverband im Hilfsmittelverzeichnis fest. Für Heilmittel definiert der Gemeinsame Bundesausschuss einen Heilmittelkatalog. Beide Verzeichnisse benennen die Mittel und ihre Höchstsätze. Für Seh- und Hörhilfen gelten besondere Regeln. Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung setzt die Erstattung eine ärztliche Verordnung und die medizinische Notwendigkeit voraus.

Wie erstattet die PKV?

In der privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung vom gewählten Tarif ab. Viele Versicherer nutzen einen offenen Hilfsmittelkatalog, der auch neue Verfahren aufnimmt. Andere arbeiten mit einem geschlossenen Verzeichnis, das eine feste Liste erstattungsfähiger Mittel vorgibt. Die Höchstsätze liegen dabei meist über denen der gesetzlichen Krankenkasse.

Viele Tarife erstatten Heilmittel nach der Bundesbeihilfeverordnung. Achten Sie daher auf eine Erstattung, die mindestens 120 Prozent der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung abdeckt. Lassen Sie sich vor dem Kauf eines Hilfsmittels im Sanitätshaus beraten und klären Sie die Erstattung vorab mit Ihrem Versicherer. So vermeiden Sie unnötige Eigenkosten.

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