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Wofür ist die Zweitmeinung gedacht?
Für viele Erkrankungen kommt mehr als eine Behandlung infrage. Die Zweitmeinung erlaubt es, eine diagnostische oder therapeutische Empfehlung von einem unabhängigen Arzt überprüfen zu lassen, bevor eine Entscheidung fällt. Das Ziel ist, unnötige Operationen zu vermeiden und Patienten eine fundierte Wahl zu ermöglichen. Festgelegt sind die Regeln in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Bei welchen Eingriffen besteht ein Anspruch?
Das strukturierte Verfahren wurde im Jahr 2019 eingeführt und umfasst ausgewählte planbare Eingriffe, bei denen die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Zweitmeinung trägt. Dazu zählen Operationen an der Wirbelsäule, die Entfernung der Gebärmutter, die Schulterarthroskopie, Eingriffe an den Mandeln, das Einsetzen einer Knie-Endoprothese sowie die geplante Implantation eines Defibrillators. Bei Notfalleingriffen besteht dagegen kein Anspruch, weil keine Zeit für eine zweite Einschätzung bleibt. Der Arzt, der die Zweitmeinung abgibt, muss besonders qualifiziert und unabhängig vom Ersteingriff sein.
Der behandelnde Arzt muss bei den betroffenen Eingriffen mindestens zehn Tage vor dem Operationstermin auf das Recht hinweisen, damit genug Zeit bleibt, eine zweite Meinung einzuholen. Für die zweite Meinung braucht der Patient alle Befunde, Berichte und Laborwerte. Diese kann er sich beim behandelnden Arzt als Kopie geben oder über die elektronische Patientenakte bereitstellen lassen, über die er allein verfügt.
Wie ist die Zweitmeinung in der privaten Krankenversicherung geregelt?
Privatversicherte profitieren von der freien Arztwahl. Sie entscheiden selbst, welchem Arzt sie vertrauen, und können Diagnosen jederzeit durch eine zweite fachärztliche Meinung prüfen lassen. Eine Einschränkung gilt beim Primärarzttarif: Hier ist für die Behandlung beim Facharzt häufig eine Überweisung nötig. Wer einen solchen Tarif hat, klärt die Kostenübernahme für die Zweitmeinung vorab mit dem Versicherer.
Wir empfehlen, vor einem größeren, planbaren Eingriff eine Zweitmeinung einzuholen, solange dafür Zeit ist. Die Sicherheit über die Notwendigkeit einer Operation wiegt den zusätzlichen Aufwand in aller Regel auf.
