Die Erstattungskette hat drei Glieder. Gebraucht werden eine ärztliche Verordnung mit Diagnose, ein qualifizierter Behandler und ein Tarif, der Heilmittel abdeckt. Typische Anlässe sind Sprachentwicklungsverzögerungen bei Kindern, Artikulations- und Redeflussstörungen wie Stottern, Stimmstörungen bei Lehrern und anderen Sprechberufen sowie Sprach- und Schluckstörungen nach neurologischen Erkrankungen.
Verordnet wird in Serien, üblich sind zehn Behandlungen je Verordnung mit Folgeverordnung bei Bedarf. Eine Genehmigung des Versicherers vor Therapiebeginn ist in den meisten Tarifen nicht nötig. Bei absehbar langen Therapien, etwa nach einem Schlaganfall, empfiehlt sich trotzdem die schriftliche Kostenzusage.