Verordnung vor Behandlungsbeginn
Erstattet wird die ärztlich verordnete Therapie. Die Verordnung nennt Diagnose, Heilmittel und Anzahl der Anwendungen. Üblich sind Serien von sechs bis zehn Terminen mit Folgeverordnung bei Bedarf.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenWie die Erstattung funktioniert und wo bei Heilmitteln Eigenanteile entstehen.
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Wie läuft die Beratung ab? →| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) |
|---|---|---|
| Kostenübernahme | Heilmittel nach Heilmittelkatalog mit festen Verordnungsmengen und Zuzahlung | Erstattung nach ärztlicher Verordnung, ohne Zuzahlung, Grenze setzt die Tarifklausel |
| Umfang | Regelfallvorgaben und Budgetierung | so viel wie medizinisch verordnet, je Tarif mit Jahresobergrenze |
| Honorar | feste Vergütungssätze | frei kalkulierte Privatpreise, Tarif sollte Höchstsätze angemessen erstatten |
| Eigenanteil | gesetzliche Zuzahlung je Verordnung | je nach Selbstbeteiligung und Höchstsatz-Klausel |
Der Weg ist immer derselbe. Der Arzt verordnet nach Diagnose, der Physiotherapeut behandelt und stellt die Privatrechnung, der Versicherer erstattet nach Tarif. Eine Genehmigung vor Therapiebeginn verlangen die meisten Tarife nicht. Typische Anlässe reichen von Rückenbeschwerden über die Nachsorge nach Operationen bis zur Behandlung chronischer Gelenkerkrankungen.
| Anwendung | Typischer Privatpreis |
|---|---|
| Krankengymnastik (Einzelbehandlung) | 25 bis 40 € |
| Manuelle Therapie | 30 bis 50 € |
| Manuelle Lymphdrainage | 30 bis 60 €, je nach Dauer |
| Klassische Massage | 20 bis 35 € |
Physiotherapeuten sind an keine staatliche Gebührenordnung gebunden und kalkulieren ihre Privatpreise selbst. Die Spannen in der Tabelle sind Richtwerte. In Großstädten liegen die Preise eher am oberen Rand.
Der häufigste Eigenanteil bei der Physiotherapie entsteht nicht durch fehlende Deckung, sondern durch die Höchstsatzklausel. Der Tarif erstattet je Anwendung einen festen Betrag für das verordnete Heilmittel, die Praxis berechnet mehr, die Differenz trägt der Patient. Bei einer einzelnen Serie sind das überschaubare Beträge, bei chronischem Bedarf über Jahre eine spürbare Summe.
Leistungsstarke Tarife erstatten stattdessen in ortsüblicher oder angemessener Höhe oder nennen großzügige Sätze. Wer regelmäßig Physiotherapie braucht, gewichtet diese Klausel beim Tarifvergleich höher als manchen prominenteren Baustein. Beim bestehenden Vertrag hilft die Gegenrechnung aus Praxispreis, Tarifsatz und Differenz je Serie.
Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen sehen wir die Physiotherapie aus zwei Blickwinkeln. Sie ist die häufigste Heilmittelposition im Bestand und ein Routinethema in der Gesundheitsprüfung. Verordnete Serien wegen Rückenbeschwerden gehören zu den häufigsten Angaben überhaupt. Je nach Anlass und Verlauf bewerten Versicherer sie von unproblematisch bis zuschlagspflichtig. Eine saubere Dokumentation des Behandlungsabschlusses hilft bei jedem späteren Antrag.
Wir empfehlen, vor längeren Behandlungsserien die Kostenzusage einzuholen und Rechnungen gesammelt je Verordnungsserie einzureichen. Wir empfehlen außerdem, bei chronischem Bedarf den Tarif gezielt auf Höchstsätze und Jahresobergrenzen zu prüfen, hier trennen sich gute von mittelmäßigen Heilmittelklauseln.
Ja, die Verordnung ist die Grundlage jeder Erstattung. Folgeverordnungen stellt der Arzt aus, wenn die Therapie weiter medizinisch begründet ist. Behandlungen ohne gültige Verordnung erstattet der Tarif nicht.
Nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten ist die gesetzliche Unfallversicherung der vorrangige Kostenträger, nicht die private Krankenversicherung. Die Praxis rechnet dann direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Bei privaten Unfällen bleibt es beim normalen Erstattungsweg.
Das ist Prävention, keine Heilbehandlung. Einige Tarife bezuschussen Kurse, die meisten nicht. Die verordnete Krankengymnastik wegen bestehender Beschwerden ist davon unabhängig und regulär erstattungsfähig.