PKV für Ausländer in Deutschland: Vergleich & Tipps zum Tarif

Wer nach Deutschland einreist, unterliegt der hierzulande geltenden Krankenversicherungspflicht. Diese Pflicht besteht nicht nur für Menschen, die ihren generellen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, sondern ebenfalls für ausländische Staatsangehörige. Unabhängig, ob der Aufenthalt einer Reise dient, der Arbeitssuche, des Studiums, als Praktikant, Au-pair oder zur Beantragung von Asyl – die Krankenversicherung ist Pflicht.
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Wer nach Deutschland einreist, unterliegt der hierzulande geltenden Krankenversicherungspflicht. Diese Pflicht besteht nicht nur für Menschen, die ihren generellen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, sondern ebenfalls für ausländische Staatsangehörige. Unabhängig, ob der Aufenthalt einer Reise dient, der Arbeitssuche, des Studiums, als Praktikant, Au-pair oder zur Beantragung von Asyl – die Krankenversicherung ist Pflicht.

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Schnellüberblick: Das wichtigste auf einen Blick

  • Generell muss jeder in Deutschland krankenversichert sein. Dazu gibt es hierzulande das duale System, das sich aus gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) zusammensetzt.
  • Wer in die BRD einreist, muss nachweisen können, wo er krankenversichert ist. Zudem ist eine Krankenversicherung Voraussetzungen für die Visumserteilung.
  • Wichtig ist, zu welchem Zweck man nach Deutschland reist. Wer aus dem Ausland kommt und lediglich aus touristischen Gründen hier verweilt, hat gute Chancen – vor allem als EU-Bürger – über die heimische Krankenversicherung versichert zu sein.
  • Hierzu ist einzig die Beantragung der Europäischen Krankenversicherungskarte nötig. Im Rahmen der EHIC haben Ausländer die Sicherheit, sich medizinisch notwendigen Behandlungen unterziehen zu können.
  • Für Reisende, deren Herkunft außerhalb der EU liegt, stehen spezielle Reisekrankenversicherungen oder sogenannte Incoming-Versicherung zur Verfügung. Diese sind allerdings zeitlich begrenzt, werden jedoch ebenfalls für ein Besucher-Visum benötigt. Günstige und beliebte Tarife finden Sie hier
  • Wer in Deutschland arbeitet oder seinen permanenten Wohnsitz in die BRD verlegt, muss bei einem deutschen Versicherungsträger – GKV oder PKV – versichert sein. Hierfür spielen Einkommen und Berufsgruppe eine entscheidende Rolle.
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PKV für kurze Aufenthalte: Incoming-Krankenversicherung

Für kurze Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschlands bietet sich die private Krankenversicherung für Ausländer im Rahmen der Incoming-Krankenversicherung an. Diese ist optimal für ausländische Gäste, die sich aus privaten oder geschäftlichen Gründen hierzulande aufhalten müssen. Darüber hinaus deckt die Incoming-Krankenversicherung ebenfalls den Versicherungsschutz im gesamten EU und Schengen-Raum ab.

Bei der Krankenversicherung für Ausländer spielt es eine wichtige Rolle, aus welchem Land man kommt beziehungsweise, ob man aus der EU stammt oder aus einem Herkunftsland außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland einreist. Denn wer aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums kommt, kann im Regelfall durch die Absicherung der Krankenversicherung des Herkunftslandes versichert bleiben.

Hinweis: Hierzu ist einzig die Beantragung der Europäischen Krankenversicherungskarte notwendig, wenn diese nicht ohnehin schon auf die allgemeine Gesundheitskarte gedruckt ist.

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Was leistet die Incoming-Krankenversicherung?

Die Incoming-Krankenversicherung leistet für medizinisch erforderliche Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte sowie für von diesen verschriebene Medikamente. Darüber hinaus wird ebenfalls die Erstversorgung durch einen Notarzt sowie der Transport und nötige Krankenhausbehandlung bezahlt. Gleiches gilt für die Zahnbehandlung. Voraussetzung hierfür ist allerdings stets die medizinische Notwendigkeit.

Zu beachten ist:

  • Die Leistungen, insbesondere beim Krankenrücktransport können sich durchaus unterscheiden. Gleiches gilt für die Überführung im Todesfall.
  • Die maximale Versicherungsdauer im Rahmen der Incoming-Krankenversicherung kann sich je nach Versicherungsunternehmen durchaus unterscheiden. Gleiches gilt für die Laufzeit, die maximal fünf Jahre beträgt. Eine Verlängerung ist nicht möglich, außer die aktuelle Laufzeit schöpft die fünf Jahre noch nicht vollkommen aus. In diesem Fall kann die Krankenversicherung für Ausländer bis auf die maximale Laufzeit ausgeweitet werden.
  • Ebenfalls unterschiedlich ist die Handhabung des Versicherungsabschlusses. Generell ist es sinnvoll, die Incoming-Krankenversicherung vor Reisebeginn abzuschließen, wobei der Versicherungsbeginn der Tag der Einreise ist. Manche Versicherer bieten eine Rückversicherung von 2 Tagen nach der Einreise bis zu einem Monat nach Einreise an.
  • Bei der Antragstellung der Incoming-Krankenversicherung ist ein gültiges Ausweisdokument wie ein Reisepass nötig. Über die Beitragshöhe entscheidet im Regelfall das Geburtsdatum in der Kombination mit der Reisedauer.

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Lange Aufenthalte: Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland

In Deutschland gilt das duale System. Das bedeutet, dass Menschen entweder gesetzlich in der GKV (Solidaritätsprinzipversichert sind oder den Krankenversicherungsschutz über die private Krankenversicherung (Leistungsprinzip) abdecken.

  • Dabei ist der Großteil der Menschen in der GKV pflicht- oder freiwillig versichert. Die private Krankenversicherung steht hingegen lediglich bestimmten Personenkreisen zur Wahl. Zudem sind die Leistungen auf Wunsch höher. Allerdings ist der Beitritt in die PKV an Bedingungen geknüpft.
  • Dabei hat nicht jeder die Wahl, für welche der beiden Optionen er sich entscheidet. Liegt das Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350 Euro), ist ein Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert. Über dieser Grenze hat er die Wahl, ob er sich freiwillig gesetzlich versichern möchte oder die PKV in Anspruch nimmt.
  • Ausnahmen bestehen allerdings für Selbstständige, Versicherte ohne Einkommen sowie Studenten. Ebenso lohnt sich ein Kostenvergleich bei Familien. Denn Kindern können in der gesetzlichen Krankenversicherung im Regelfall kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden. In der PKV erhält jedes Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung inklusive der dafür zu entrichtenden Prämie.

Unterschiede zwischen GKV und PKV bestehen überwiegend im Leistungsspektrum. Während die gesetzliche eine solide Grundsicherung liefert, dessen Leistungsspektrum angepasst werden kann, bietet die private Krankenversicherung auf Wunsch eine Premium-Leistung. Dies äußert sich in der Bevorzugung bei der Terminvergabe, höherer Kostenübernahme bei Ärzten und moderneren Behandlungsmethoden. Zudem sind einmal vereinbarte Krankenleistungen nicht ohne Weiteres einseitig kündbar.

Herkunft ist wichtig

Grundsätzlich ist für die private Krankenversicherung das Herkunftsland der zu versichernden Person wichtig. Denn es besteht ein Unterschied zwischen EU-Bürgern, Bürgern, die in einem Land leben, das ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat und Nicht-EU-Bürgern.

  • Wer als EU-Bürger in die Bundesrepublik Deutschland einreist, braucht wie jeder andere ebenfalls eine Krankenversicherung, die für die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung aufkommt. Allerdings kann dieser Versicherungsschutz durch den Versicherungsträger im Herkunftsland sichergestellt werden, da jeder EU-Bürger über diesen eine Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, beantragen kann.
  • Das Gleiche gilt für Bürger aus Island, der Schweiz, Norwegen oder Liechtenstein. Ebenfalls für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie etwa zwischen Deutschland und der Türkei.

Wichtig

  • Kosten werden generell nur im Rahmen der Notfallbehandlung erstattet. Allerdings besteht häufig die Option, die Leistungen für das Ausland anzupassen.
  • Wer mit einem Visum einreist, benötigt eine private Reiseversicherung oder eine Incoming-Versicherung, welche maximal für fünf Jahre genutzt werden kann. Im Anschluss daran ist eine private Krankenversicherung für Ausländer nötig. Diese Regelung gilt ebenfalls für Personen, die mit einem Besucher-Visum einreisen.

Achtung: Selbst wer nur kurz einreist, muss eine Krankenversicherung nachweisen. Diese muss nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland ihre Gültigkeit haben, sondern ebenfalls im gesamten Schengen-Raum. Zudem ist eine Mindestdeckungssumme vorgesehen. Diese liegt bei 30.000 Euro.

Status/ Berufsgruppe spielt eine Rolle

Wer als Ausländer nach Deutschland reist und hier arbeiten möchte oder seinen Wohnsitz in die BRD verlegt, hat sich wie jeder andere ebenfalls der Pflicht zur Krankenversicherung zu beugen. Ob er nun in der GKV versicherungspflichtig wird, sich über die PKV absichern oder als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse beitreten kann, hängt ebenfalls von seiner Berufsgruppe ab.

beruf

Ausländische Arbeitnehmer

  • Ein in Deutschland angestellter Arbeitnehmer wird versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern sein Einkommen die JAEG nicht überschreitet. Dessen Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber. Wer also in Deutschland einer regulären Tätigkeit nachgeht, ist im Regelfall pflichtversichert.
  • Achtung: Entsandten Angestellten sowie Arbeitnehmern, die nur vorübergehend hierzulande Arbeiten, etwa Saisonarbeiter, bleiben in ihrem Herkunftsland über die Europäische Krankenversicherungskarte krankenversichert.

Ausländische Selbstständige

  • Bei Selbstständigen bildet die Basis für die Entscheidung, welche Krankenversicherung gewählt werden kann, die Art der Versicherung, die dieser bisher hatte. War er in seinem Herkunftsland gesetzlich versichert, kommt auch in Deutschland die GKV für ihn infrage. War er privat krankenversichert oder hatte überhaupt keine Krankenversicherung, wählt er die PKV für Ausländer.
  • Interessant: Es sollte im Vorfeld bei einer im Ausland bestehenden privaten Krankenversicherung geprüft werden, ob diese nicht auch für Deutschland gilt.

Ausländische Studenten

  • Als ausländischer Student gilt das Gleiche, das für Hochschüler in Deutschland im Allgemeinen gilt: Es besteht die Wahl zwischen der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung. Letzteres wird durch die Incoming-Krankenversicherung ermöglicht, sollte sein Herkunftsland außerhalb des EWR liegen.
  • Für Studenten, die aus dem europäischen Raum stammen, greift die Versicherung des Heimatlandes im Rahmen der EHIC.

Ausländische Familien

  • Wer als Familie in die BRD einreist, muss ebenfalls versichert sein oder eine entsprechende Krankenversicherung nachweisen.
  • Wird hierzulande ein Einkommen erzielt und als Beispiel im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses gearbeitet, besteht die Option, Familienmitglieder ohne Einkommen in der Familienversicherung kostenlos in der GKV mitzuversichern.

Ausländische Rentner

  • Rentner, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, sind im Regelfall über die Krankenversicherung in der Heimat versichert.
  • Allerdings ist grundsätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung für alle EWR-Bürger zu empfehlen, wenn diese in fremde Länder reisen.
  • Zu erwähnen sind allerdings die steigenden Beiträge einer PKV im Alter.

Ausländische Arbeitssuchende

  • Wer sich zur Arbeitssuche vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, ist als Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums über sein Heimatland versichert.
  • Wird hierzulande Arbeit gefunden, wird er entsprechend versicherungspflichtig oder sollte das Einkommen über der JAEG liegen, besteht die Option, sich eine private Krankenversicherung zu suchen.

Flüchtlinge und Asylbewerber

  • Hier besteht generell keine gesetzliche Krankenversicherung. Zu Beginn ihrer Zeit in Deutschland sind die Menschen über das AsylbLG, Asylbewerberleistungsgesetz im Krankheitsfall abgesichert. Erst nach einigen Monaten steigt das Leistungsniveau. Etwa nach rund 15 Monaten übernimmt eine GKV die Krankenversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber.
  • Allerdings rechnet die Krankenkasse das Geleistete mit dem Träger des Asylbewerberleistungsgesetzes ab und nicht über die Gemeinschaft der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen.

Gerade bei PKV für Ausländer sollte Experte kontaktiert werden

Wer sich in Deutschland versichern muss oder im Unklaren darüber ist, welche Möglichkeiten der Absicherung für ihn gilt, der sollte sich vertrauensvoll an einen Experten für die private Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland wenden. Denn im Versicherungsdschungel der EU als auch der Bundesrepublik gibt es viele Besonderheiten und Fallstricke. Hierzu zählen unterschiedliche Fristen als auch bereits genannte Mindestdeckungssummen.

  • Darüber hinaus stellen die sprachlichen Barrieren Staatsfremde vor Herausforderungen mit Behörden sowie, wenn es um das Versicherungsdeutsch geht.
  • Ein PKV-Experte hilft auch in diesem Fall und kann auf lange Sicht dazu beitragen, Kosten einzusparen.
  • Ebenso ist der Fachmann für die private Krankenversicherung für Ausländer in Bezug auf die Leistungen der optimale Ansprechpartner.
  • Schließlich gibt es hier viele Optionen und nicht alle sind für jeden Versicherten interessant. Zudem gilt es, die Leistungen nicht zu übersehen und zu inkludieren, die der Versicherungsnehmer tatsächlich benötigt.

Tipp: Finden Sie einen unabhängigen Experten für die private Krankenversicherung für Ausländer, der nicht nur mit einer einzigen Versicherung verknüpft ist. Das hilft, einen objektiven Blick auf die aktuelle Situation und die bestehenden Möglichkeiten zu erhalten. Hinzu kommt, dass sich so Preise besser vergleichen lassen, was sich langfristig positiv auf die zu zahlende Versicherungsprämie auswirken kann.

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