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Ihr Arbeitgeberzuschuss

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Höchstgrenzen 2026
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Berechnung nach § 257 SGB V. Zuschuss = 50 % des Beitrags, gedeckelt am Höchstbetrag 2026. KV-Höchstbetrag: 508,59 Euro/Monat. PPV-Höchstbetrag: 104,63 Euro/Monat. Richtwert, keine verbindliche Arbeitgeberfestsetzung.

Offene Fragen mit einem Experten klären

Sie wissen, was Ihr Arbeitgeber zahlt. Wir zeigen Ihnen, was die PKV unter dem Strich tatsächlich kostet und welcher Tarif zu Ihrer Situation passt.

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Häufige Fragen zum Arbeitgeberzuschuss

Zahlt der Arbeitgeber auch dann den vollen Zuschuss, wenn mein PKV-Beitrag sehr niedrig ist?
Nein. Der Arbeitgeber zahlt stets die Hälfte Ihres tatsächlichen PKV-Beitrags, maximal jedoch den gesetzlichen Höchstbetrag. Liegt Ihr Beitrag bei 400 Euro im Monat, erhalten Sie 200 Euro Zuschuss, nicht 508,59 Euro. Der Höchstbetrag ist eine Obergrenze, kein Fixbetrag.
Ändert sich der Zuschuss, wenn mein PKV-Beitrag durch eine Beitragsanpassung steigt?
Der Zuschuss zieht anteilig nach, bis er die gesetzliche Höchstgrenze von 508,59 Euro für die Krankenversicherung erreicht. Darüber hinaus trägt der Arbeitgeber keine weiteren Kosten. Liegt Ihr neuer Beitrag so hoch, dass die Hälfte die Kappungsgrenze überschreitet, bleibt der Zuschuss auf dem Höchstbetrag eingefroren.
Habe ich in der Elternzeit Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Der gesetzliche Zuschussanspruch nach § 257 SGB V entfällt in dieser Zeit, da er an die aktive Beschäftigung geknüpft ist. Nach Rückkehr in die Beschäftigung lebt der Anspruch vollständig wieder auf. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er während der Elternzeit freiwillig einen Zuschuss gewährt.