Aus unserer Beratungspraxis und mehr als 5.000 Gesundheitsprüfungen zeigt sich, dass eine Anwartschaft keine Standardlösung für die Elternzeit ist. Solange die private Krankenversicherung unverändert fortbesteht, läuft auch der Beitrag grundsätzlich weiter.
Deshalb prüfen wir zuerst, ob der bestehende Tarif eine zeitlich begrenzte Beitragsbefreiung vorsieht, wie hoch die Belastung ohne Arbeitgeberzuschuss ausfällt und ob eine Teilzeittätigkeit den Versicherungsstatus verändert. Eine Anwartschaft wird erst relevant, wenn vorübergehend eine andere vollständige Krankenversicherung besteht und die spätere Rückkehr in die PKV gesichert werden soll.