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Was unterscheidet Betriebskrankenkassen von anderen Kassen?
Historisch entstanden Betriebskrankenkassen im 19. Jahrhundert, als Großunternehmen eigene Krankenversorgung für ihre Belegschaft aufbauten. Das Gründungsunternehmen verwaltete die Kasse, die Mitglieder waren ausschließlich die eigenen Mitarbeiter. Dieser Ursprung erklärt den Namen.
Heute hat sich das grundlegend geändert. Die meisten Betriebskrankenkassen haben sich für alle Versicherten geöffnet und konkurrieren mit AOK, Ersatzkassen und Innungskrankenkassen um Mitglieder. Einige sind noch auf bestimmte Branchen oder Unternehmensgruppen ausgerichtet, die Mehrzahl ist jedoch allgemein zugänglich.
Was Betriebskrankenkassen von anderen Kassen unterscheidet, sind häufig kassenindividuelle Zusatzleistungen, etwa in den Bereichen Prävention, Zahnzusatz oder Impfungen. Diese Unterschiede sind aber nicht struktureller Natur, sondern Wettbewerbsangebote innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Der Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Eine Betriebskrankenkasse bietet gesetzlichen Versicherungsschutz, keine Privatleistungen. Wer privatärztliche Versorgung möchte, braucht einen eigenen Vertrag in der privaten Krankenversicherung.
Warum sind Betriebskrankenkassen beim PKV-Wechsel relevant?
Für die private Krankenversicherung sind Betriebskrankenkassen vor allem als Ausgangspunkt eines Wechsels relevant. Viele Selbstständige, Freiberufler und Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind zunächst in einer Betriebskrankenkasse versichert und stehen vor der Entscheidung, ob ein Wechsel sinnvoll ist.
Dieser Wechsel setzt voraus, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Kalenderjahr erstmals überschritten wird oder eine Selbstständigkeit aufgenommen wird. Die Mitgliedschaft in einer Betriebskrankenkasse allein macht keinen Wechsel möglich, maßgeblich ist das Einkommen, nicht die Kassenart. Wer als Angestellter die Grenze überschreitet, wird nicht automatisch versicherungsfrei, sondern muss die Mitgliedschaft aktiv kündigen und gleichzeitig eine private Krankenversicherung abschließen.
Die Kündigung muss mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen, ein Nachweis der neuen Mitgliedschaft ist der Kasse vorzulegen. Wer beides rechtzeitig koordiniert, wechselt ohne Versicherungslücke. Im Leistungsvergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung spielen Betriebskrankenkassen keine Sonderrolle. Entscheidend für den Wechsel sind der persönliche Gesundheitszustand, das Einkommen und die gewünschten Leistungen, nicht welche gesetzliche Kasse bisher zuständig war. Planen Sie den Wechsel deshalb frühzeitig und halten Sie die Kündigungsfristen ein.
