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Was bedeutet die Alkoholklausel?
Die Klausel entbindet den Versicherer von der Leistung, wenn eine Krankheit oder ein Unfall die Folge von Alkoholkonsum ist. Tritt etwa unter einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung ein Unfall ein, kann die Leistung eingeschränkt sein. Ob ein Suchtproblem vorliegt oder ein einmaliger Anlass wie eine Feier, spielt für die Klausel keine Rolle, entscheidend ist allein der Zusammenhang mit Alkohol. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine solche Klausel nicht.
Wo steht die Klausel im Vertrag?
Sie findet sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter dem Punkt zur Einschränkung der Leistungspflicht, klassisch in § 5. Neben einer möglichen Alkoholklausel stehen dort weitere Gründe, die eine Leistung begrenzen können. Ein gezielter Blick in diesen Abschnitt schafft Klarheit. Wichtig ist die Abgrenzung der Leistungsarten: Bei einem alkoholbedingten Unfall zahlt die private Krankenversicherung in der Regel die Behandlung, ein vereinbartes Krankentagegeld kann jedoch entfallen.
Warum ist sie heute selten?
Der Wettbewerb hat dazu geführt, dass viele Versicherer auf die Klausel verzichten. In modernen Tarifen ist sie die Ausnahme, in älteren Bedingungswerken kann sie aber noch auftauchen. Wir empfehlen, die Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss prüfen zu lassen. So erkennen Sie eine Alkoholklausel und können einen Tarif ohne diese Einschränkung wählen.
