Inhalt
Kostenlose Erstberatung
Unverbindliche Analyse Ihrer Situation, persönlich und unabhängig.
Wie läuft die Beratung ab? →Im Detail
Was deckt Rooming-in in der PKV ab?
Tarife mit Rooming-in-Leistung erstatten die Übernachtungskosten und die Verpflegung des begleitenden Elternteils. Der Tagessatz variiert je nach Tarif, in der Regel zwischen 20 und 80 Euro pro Nacht. Auch die Altersgrenzen sind tarifspezifisch, häufig gilt die Leistung bis zum vollendeten 8. oder 12. Lebensjahr des Kindes. Die genannten Werte sind Orientierungswerte, die konkreten Vertragsdetails hängen vom jeweiligen Tarif und Versicherer ab.
Wie ist Rooming-in in gesetzlicher und privater Krankenversicherung geregelt?
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein Anspruch auf die Mitaufnahme eines Elternteils, wenn sie medizinisch notwendig ist. Die Erstattung ist jedoch begrenzt. In der privaten Krankenversicherung sind die Regelungen großzügiger. Viele Tarife erstatten Rooming-in ohne Eigenbeteiligung bis zur Altersgrenze des Kindes, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden muss.
Manche Krankenhäuser stellen eine gesonderte Rechnung für das Elternbett. Diese Rechnung beim Versicherer einzureichen ist der richtige Weg, denn nicht alle Versicherten wissen, dass diese Kosten erstattungsfähig sind.
Worauf sollten Eltern beim Tarifvergleich achten?
Wer als Elternteil kleiner Kinder Tarife vergleicht, sollte die Rooming-in-Leistung ausdrücklich prüfen. Entscheidend ist nicht nur, ob Rooming-in grundsätzlich mitversichert ist, sondern auch, bis zu welchem Kindesalter die Leistung gilt und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden. Je nach Tarif übernehmen private Krankenversicherer einen festen Tagessatz oder erstatten die Kosten im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen. Wird die Leistung nicht oder nur begrenzt erstattet, können zusätzliche Eigenanteile entstehen.
Vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt sollten Eltern deshalb klären, ob und in welchem Umfang die Mitaufnahme eines Elternteils vom Tarif gedeckt ist. Altersgrenzen, Tagessätze und Erstattungshöchstgrenzen entscheiden darüber, wie viel im Ernstfall tatsächlich übernommen wird.
