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Welche Rolle spielt die Erklärung im Antragsprozess?
Im Antragsprozess wird die Schweigepflichtentbindung fast immer benötigt. Der Versicherer möchte die Möglichkeit haben, die Gesundheitsangaben des Antragstellers bei behandelnden Ärzten zu verifizieren. Wer sie verweigert, riskiert eine Ablehnung des Antrags. In der Praxis verweigern viele Versicherer ohne diese Erklärung die Bearbeitung.
Die Erklärung gilt nur für den im Formular genannten Verwendungszweck. Eine einmal erteilte Erklärung ist jederzeit widerrufbar. Wer sie widerruft, sollte sich bewusst sein, dass der Versicherer dann keine ärztlichen Auskünfte mehr einholen kann.
Wie lässt sich der Umfang im Leistungsfall begrenzen?
Bei Leistungsstreitigkeiten fordert der Versicherer häufig eine Schweigepflichtentbindung an, um die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung zu überprüfen. Hier empfiehlt es sich, den Umfang der Erklärung auf den konkreten Streitfall zu beschränken, also nicht pauschal für alle vergangenen Behandlungen zu unterschreiben. Eine zu weit gefasste Erklärung gibt dem Versicherer Zugang zur gesamten Krankengeschichte, was in der Regel nicht notwendig ist.
Wie gehen Sie praktisch mit der Erklärung um?
Schweigepflichtentbindungen sollten inhaltlich gelesen werden, bevor sie unterschrieben werden. Zu prüfen sind drei Punkte: Welcher Zeitraum ist erfasst? Welche Ärzte sind betroffen? Und welcher Verwendungszweck ist angegeben?
Wir empfehlen, jede Schweigepflichtentbindung inhaltlich zu prüfen, den Freigabeumfang auf das konkret Notwendige zu beschränken und sich zu notieren, welche Erklärungen wann und gegenüber wem erteilt wurden. So behalten Sie die Kontrolle darüber, welche medizinischen Daten der Versicherer einsehen darf.
