Im Detail

Wie sehen typische Staffelbeträge und ihr Ablauf aus?

Im ersten Versicherungsjahr werden Zahnersatzleistungen häufig bis maximal 1.000 Euro erstattet, im zweiten bis 2.000 Euro und im dritten bis 3.000 Euro. Ab dem vierten oder fünften Jahr gilt meist die volle Erstattung. Diese Werte sind Orientierungsgrößen und variieren je nach Tarif und Versicherer.

Die Zahnstaffel gilt für Zahnleistungen, in der Regel nicht für normale Vorsorgeuntersuchungen. Diese sind meist von Beginn an vollständig erstattet.

Warum setzen Versicherer eine Zahnstaffel ein?

Ohne Zahnstaffel könnten Versicherte eine private Krankenversicherung kurz vor einer teuren geplanten Zahnbehandlung abschließen, die Kosten auf den Versicherer abwälzen und danach wieder kündigen. Die Staffelung schützt das Kollektiv vor dieser Form der Selektion. Die genannten Werte sind Orientierungswerte, die konkreten Vertragsdetails hängen vom jeweiligen Tarif und Versicherer ab.

Zahnstaffel und Karenzzeit: was unterscheidet die beiden Wartemechanismen?

Eine Zahnstaffel ist nicht dasselbe wie eine Karenzzeit. Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattungshöhe in den Anfangsjahren, die Karenzzeit ist eine Wartefrist, in der bestimmte Leistungen noch gar nicht abrufbar sind. Manche Tarife haben beides, etwa eine Karenzzeit von drei Monaten und zusätzlich eine Zahnstaffel für die ersten Jahre. Andere Tarife sehen nur einen der beiden Mechanismen vor oder verzichten ganz darauf. Wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechselt und Zahnersatz benötigt, sollte beide Punkte prüfen.

Worauf kommt es bei der Zahnstaffel im Tarifvergleich an?

Beim Vergleich von Tarifen sollte die Zahnstaffel ausdrücklich geprüft werden. Wie viele Jahre gilt die Staffelung? Welche Obergrenzen gelten in den einzelnen Jahren? Und gibt es Tarife ohne Staffel zu einem vergleichbaren Preis?

Premiumtarife bieten häufig keine oder nur sehr kurze Zahnstaffeln. Einsteigertarife haben dagegen längere Staffelzeiten und sehen oft über die gesamte Laufzeit feste Erstattungshöchstgrenzen vor, wodurch höhere Eigenanteile entstehen können. Wer absehbaren Zahnersatzbedarf hat, sollte den planbaren Eingriff möglichst nach Ablauf der Zahnstaffel legen oder von vornherein einen Tarif mit kurzer oder ohne Staffel wählen. Wir empfehlen, die Staffelregeln beim Tarifvergleich gezielt zu prüfen, insbesondere wenn in naher Zukunft größere Zahnbehandlungen anstehen.

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