Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste auf einen Blick
- 2 PKV vs. GKV: Ein Unterschied wie Tag und Nacht
- 3 Tarif entscheidet: Was Ihre PKV wirklich zahlt
- 4 Beamte im Doppelglück: PKV plus Beihilfe
- 5 Schritt für Schritt zur Kostenübernahme
- 6 Wenn die PKV dennoch ablehnt
- 7 Augenlaser-Verfahren: Kosten im Überblick
- 8 Mögliche Nebenwirkungen
- 9 Fazit & FAQ
Das Wichtigste auf einen Blick
- PKV zahlt in der Regel – GKV übernimmt grundsätzlich keine Kosten
- BGH-Urteil von 2017 verpflichtet private Versicherer zur Erstattung
- Kosten variieren zwischen 1.000-3.000 Euro pro Auge je nach Verfahren
- Beamte profitieren doppelt durch PKV-Erstattung plus Beihilfe-Zuschuss
- Antrag vorab stellen – Kostenvoranschlag sollte vor der OP eingereicht werden
PKV vs. GKV: Ein Unterschied wie Tag und Nacht
Private Krankenversicherungen haben sich nach anfänglichem Widerstand zu verlässlichen Partnern beim Augenlasern entwickelt, in der GKV hingegen ist keine Unterstützung zu erwarten.
- Während die gesetzliche Krankenversicherung Laser-Operationen kategorisch als „nicht medizinisch notwendig“ einstuft, erstatten PKV-Anbieter diese Eingriffe heute routinemäßig. Der Grund für diese unterschiedliche Behandlung liegt im jeweiligen Versicherungsprinzip: Die GKV orientiert sich am Wirtschaftlichkeitsgebot und sieht Brillen sowie Kontaktlinsen als ausreichende Korrektur an.
- Private Versicherer hingegen richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und der medizinischen Notwendigkeit. Den entscheidenden Durchbruch brachte das Bundesgerichtshof-Urteil IV ZR 533/15 vom 29. März 2017. Die Karlsruher Richter stellten klar: Wenn ein Heilmittel zur Verfügung steht, dürfen Versicherer nicht auf kostengünstigere Hilfsmittel verweisen. Ob die Fehlsichtigkeit durch die Versorgung mit einer Brille oder Kontaktlinsen ausgeglichen werden kann, ist nicht entscheidend.

Tarif entscheidet: Was Ihre PKV wirklich zahlt
Nicht jede private Krankenversicherung erstattet Augenlaser-Behandlungen im gleichen Umfang. Die Höhe der Kostenübernahme hängt maßgeblich von Ihrem gewählten Tarif ab:
Basis-Tarife beschränken sich häufig auf 800-1.200 Euro pro Auge, während Premium-Tarife oft unbegrenzte Erstattung bieten. Dazwischen liegen Komfort-Tarife mit typischen Limits von 1.500-2.500 Euro je Auge.
Bei der PKV-Welt empfehlen wir unseren Kunden, bereits bei der Tarifwahl auf großzügige Augenbehandlungs-Klauseln zu achten, wenn eine Fehlsichtigkeit in der Familienhistorie ersichtlich ist.
Viele Versicherte übersehen ihre vereinbarte Selbstbeteiligung. Bei einer jährlichen Selbstbeteiligung von 1.000 Euro und Behandlungskosten von 4.000 Euro (beide Augen) reduziert sich die Erstattung entsprechend. Planen Sie diese Kosten in Ihre Kalkulation mit ein.
Beamte im Doppelglück: PKV plus Beihilfe
Beamte, Richter und Soldaten profitieren von einer besonderen Konstellation: Zusätzlich zur PKV-Erstattung können sie Beihilfe beantragen. Diese Kombination führt oft zu einer Vollerstattung der Behandlungskosten.
Die Beihilfe übernimmt je nach Bundesland und Besoldungsgruppe zwischen 50-80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Wichtig: Reichen Sie den Kostenvoranschlag parallel bei beiden Stellen ein – PKV und Beihilfestelle arbeiten nicht automatisch zusammen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die optimale Kombination aus PKV-Tarif und Beihilfeberechtigung zu nutzen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Schritt für Schritt zur Kostenübernahme
- Informieren Sie Ihre PKV bereits vor der Arztwahl über Ihr Vorhaben.
- Lassen Sie sich von einem Facharzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigen. Diese Bescheinigung stärkt Ihren Antrag erheblich.
- Fordern Sie von der gewählten Augenklinik einen detaillierten Kostenvoranschlag an. Dieser sollte alle Einzelpositionen enthalten: Voruntersuchung, OP-Verfahren, Nachsorge.
- Vollständige Unterlagen einreichen, diese sollten aus diesen Dokumenten bestehen: Kostenvoranschlag der Klinik, Ärztliche Indikationsstellung, Ausgefüllter Antrag auf Kostenübernahme, Bei Beamten: paralleler Beihilfe-Antrag
- Rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit. Bei komplexeren Fällen kann die Prüfung länger dauern.

Wenn die PKV dennoch ablehnt
Trotz des wegweisenden BGH-Urteils lehnen einzelne Versicherer noch immer ab – meist mit fadenscheinigen Begründungen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen.
Legen Sie schriftlichen Widerspruch innerhalb der angegebenen Frist ein. Verweisen Sie explizit auf das BGH-Urteil IV ZR 533/15 und die dort festgestellte Erstattungspflicht.
Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie anwaltliche Unterstützung in Erwägung ziehen. Die Erfolgsaussichten stehen gut, da die Rechtslage eindeutig ist. Viele Versicherer geben bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung nach.
Augenlaser-Verfahren: Kosten im Überblick
Die Wahl der OP-Methode beeinflusst sowohl Kosten als auch Erstattungsverhalten. Hier die wichtigsten Verfahren:
Verfahren | Kosten pro Auge | Heilungsdauer | Geeignet für | Besonderheiten |
LASIK | 1.000-1.800 € | 1-2 Tage | Kurz-/Weitsichtigkeit, Astigmatismus | Klassisches Verfahren, schnelle Heilung |
Femto-LASIK | 1.300-2.200 € | 2-3 Tage | Alle Fehlsichtigkeiten | Nur Laser, kein mechanischer Schnitt |
ReLEx SMILE | 2.000-2.800 € | 1-2 Tage | Kurzsichtigkeit, Astigmatismus | Minimaler Schnitt, neueste Technik |
Tabelle: Die häufigsten Verfahren zur Korrektur im Überblick.
Augenlasern funktioniert bei:
- Kurzsichtigkeit bis etwa -10 Dioptrien
- Weitsichtigkeit bis +6 Dioptrien
- Hornhautverkrümmung bis ±6 Dioptrien
Liegen Ihre Werte darüber, kommen alternative Verfahren wie Linsenimplantate in Frage – diese werden ebenfalls von der PKV erstattet.

Mögliche Nebenwirkungen
Häufige, meist vorübergehende Beschwerden treten bei einem erheblichen Teil der Patienten auf.
- Trockene Augen sind mit 20-30% die häufigste Nebenwirkung und können mehrere Monate anhalten.
- Blendempfindlichkeit macht sich besonders in den ersten Wochen bemerkbar, vor allem bei hellem Licht oder beim Autofahren in der Nacht.
- Ein Fremdkörpergefühl beschreiben viele Patienten in den ersten Tagen nach dem Eingriff, als hätten sie Sand im Auge.
- Leichte Sehschwankungen während der Heilungsphase sind normal und stabilisieren sich meist innerhalb weniger Wochen.
Seltene, aber ernstere Komplikationen können langfristige Auswirkungen haben.
- Eine Über- oder Unterkorrektur tritt bei 2-5% der Fälle auf und kann eine Nachbehandlung erforderlich machen.
- Infektionen sind mit weniger als 0,1% äußerst selten, können aber schwerwiegende Folgen haben.
- Hornhautnarben entstehen meist nur bei unsachgemäßer Behandlung oder mangelnder Nachsorge.
- Dauerhafte Nachtsehprobleme wie Halos oder Lichtringe betreffen weniger als 1% der Patienten, können aber die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
Fazit & FAQ
Während GKV-Versicherte die Kosten vollständig selbst tragen müssen, profitieren Privatpatienten von großzügigen Erstattungen. Lassen Sie sich von einer möglichen, anfänglichen Ablehnungen nicht abschrecken – die Rechtslage ist eindeutig.
Sollten Sie noch Fragen oder Unklarheiten haben, melden Sie sich gerne bei uns.
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