Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zum Mutterschaftsgeld in privater und gesetzlicher Krankenversicherung auf einen Blick.

01

Als Privatversicherte beim Bundesamt beantragen

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten das staatliche Mutterschaftsgeld nicht von ihrer Versicherung, sondern einmalig vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Stellen Sie den Antrag etwa sieben Wochen vor dem errechneten Termin.

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02

Der Arbeitgeberzuschuss gleicht die Lücke aus

Der niedrige staatliche Betrag täuscht. Ihr Arbeitgeber stockt auf das durchschnittliche Nettogehalt auf, genau wie bei gesetzlich Versicherten. Angestellte Mütter haben dadurch keinen Nachteil.

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03

Selbstständige sichern sich vorab ab

Wer selbstständig ist, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In der freiwilligen gesetzlichen Versicherung hilft ein Wahltarif mit Krankengeld, privat Versicherte planen den Ausfall über ein Krankentagegeld.

04

Beamtinnen erhalten ihre Besoldung weiter

Verbeamtete Mütter bekommen kein Mutterschaftsgeld, sondern ihre volle Besoldung während der Schutzfristen. Ein gesonderter Antrag auf Mutterschaftsgeld entfällt.

Vergleich: Mutterschaftsgeld in GKV und PKV

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
Höhe des staatlichen MutterschaftsgeldesTäglich bis zu 13 Euro, rund 385 Euro im Monat.Einmalig höchstens 210 Euro für die gesamte Mutterschutzzeit.
ZahlungsweiseLaufende tägliche Zahlung.Einmalzahlung.
Auszahlende StelleGesetzliche Krankenkasse.Bundesamt für Soziale Sicherung.
BerechnungsgrundlageDurchschnittliches Nettoeinkommen der letzten drei Monate.Pauschalbetrag unabhängig vom Einkommen.
AntragsverfahrenAntrag bei der Krankenkasse.Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
ArbeitgeberzuschussDifferenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettolohn.Differenz zwischen fiktivem Mutterschaftsgeld von 13 Euro täglich und Nettolohn.
Nettogehalt während des Mutterschutzes100 Prozent durch Kombination aus Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.Kombination aus einmaligem Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss, ohne Arbeitgeberanteil zur PKV.

Mutterschaftsgeld im Detail

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld in der GKV?

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten während der gesamten Mutterschutzzeit ein tägliches Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Es beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag, was rund 385 Euro im Monat entspricht. Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes.

Liegt das Nettoeinkommen darüber, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss. Bei einem durchschnittlichen Nettolohn von hundert Euro am Tag kommen so 13 Euro von der Krankenkasse und 87 Euro vom Arbeitgeber zusammen. Die Rechtsgrundlage ist § 24i SGB V.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld in der PKV?

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einen einmaligen Betrag von höchstens 210 Euro für die gesamte Mutterschutzzeit. Diese Zahlung kommt nicht von der privaten Krankenversicherung, sondern vom Bundesamt für Soziale Sicherung nach § 19 Mutterschutzgesetz.

Der scheinbar große Unterschied gleicht sich aus. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen einem fiktiven Mutterschaftsgeld von 13 Euro am Tag und dem durchschnittlichen Nettogehalt. Unterm Strich erhält eine angestellte Mutter in der privaten Krankenversicherung damit ebenfalls ihr volles Nettoeinkommen. Wer in dieser Phase parallel Elterngeld plant, sollte beide Geldleistungen zusammen betrachten.

Was gilt für Beamtinnen, Selbstständige und Studentinnen?

Nicht jede werdende Mutter ist angestellt. Für die übrigen Gruppen gelten eigene Regeln.

Beamtinnen erhalten kein Mutterschaftsgeld, sondern ihre volle Besoldung während der Schutzfristen. Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind, und sichern den Verdienstausfall über ein Krankentagegeld ab. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, erhält Mutterschaftsgeld nur mit einem Wahltarif für Krankengeld. Studentinnen und geringfügig Beschäftigte bekommen aus dieser Versicherung kein Mutterschaftsgeld, bei einem versicherungspflichtigen Nebenjob kann jedoch ein Anspruch für diese Tätigkeit bestehen.

Wie lange dauern die Mutterschutzfristen?

Das Mutterschaftsgeld wird für die gesetzlichen Schutzfristen gezahlt. Sie beginnen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden acht Wochen nach der Entbindung. Bei einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder der Geburt eines Kindes mit Behinderung verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.

Im normalen Verlauf ergibt sich eine Bezugsdauer von vierzehn Wochen. Der einmalige Höchstbetrag für privat Versicherte bleibt davon unberührt, er ändert sich auch bei einer Frühgeburt nicht.

Gesetzlich versichertPrivat versichert
Tägliches Mutterschaftsgeld bis 13 Euro von der KrankenkasseEinmalig höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung
Antrag bei der KrankenkasseAntrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung
Berechnung nach dem Nettoeinkommen der letzten drei MonatePauschalbetrag unabhängig vom Einkommen
Arbeitgeber zahlt die Differenz zum vollen NettolohnArbeitgeber zahlt die Differenz zum vollen Nettolohn, in den ersten sechs Wochen bleibt eine kleine Einkommenslücke

Wie groß ist der Unterschied zwischen PKV und GKV wirklich?

Beim staatlichen Anteil ist er groß, bis zu 385 Euro im Monat gegenüber einmalig 210 Euro. Für angestellte Mütter gleicht der Arbeitgeberzuschuss den Unterschied vollständig aus. Spürbar bleibt er nur für Gruppen ohne diesen Zuschuss.

Muss ich meine private Krankenversicherung über die Schwangerschaft informieren?

Für das Mutterschaftsgeld nicht. Sie beantragen es beim Bundesamt für Soziale Sicherung und weisen dort nur Ihre Mitgliedschaft nach. Eine gesonderte Meldung an die Versicherung ist dafür nicht nötig.

Bekomme ich als Selbstständige Mutterschaftsgeld?

Nur unter Bedingungen. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, braucht einen Wahltarif mit Krankengeld. Privat versicherte Selbstständige haben keinen Anspruch und sichern den Ausfall über ein Krankentagegeld ab.

Wann sollte ich den Antrag stellen?

Etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. So bleibt genug Zeit für die Bearbeitung. Die Geburtsurkunde reichen Sie nach der Entbindung nach.

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