Nicht jede werdende Mutter ist angestellt. Für die übrigen Gruppen gelten eigene Regeln.
Beamtinnen erhalten kein Mutterschaftsgeld, sondern ihre volle Besoldung während der Schutzfristen. Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind, und sichern den Verdienstausfall über ein Krankentagegeld ab. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, erhält Mutterschaftsgeld nur mit einem Wahltarif für Krankengeld. Studentinnen und geringfügig Beschäftigte bekommen aus dieser Versicherung kein Mutterschaftsgeld, bei einem versicherungspflichtigen Nebenjob kann jedoch ein Anspruch für diese Tätigkeit bestehen.