Beitragsreduzierung früh beantragen
Sprechen Sie spätestens drei Monate vor dem Start mit dem Versicherer. Anwartschaft, reduzierter Tarif oder Stundung müssen vorher beantragt werden, nicht rückwirkend.
Selbstständige & Freie Berufe
SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenDie wichtigsten Punkte zum PKV-Beitrag während des Elterngeldbezugs auf einen Blick.
Kostenlose Erstberatung
Unverbindliche Analyse Ihrer Situation, persönlich und unabhängig.
Wie läuft die Beratung ab? →Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der Eltern beitragsfrei familienversichert sein können, läuft der Beitrag der privaten Krankenversicherung während des Elterngeldbezugs vollständig weiter. Der Versicherer ist nicht verpflichtet, den Beitrag zu senken. Viele bieten aber auf Antrag Sonderregelungen an.
Hinzu kommt, dass der Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit entfällt, weil kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Ein Beitrag von 400 bis 700 Euro bei einem Elterngeld von 1.200 Euro belastet die Haushaltskasse spürbar. Genau deshalb lohnt die frühe Planung.
Privat Versicherte müssen ihren Beitrag während der Elternzeit grundsätzlich vollständig selbst zahlen. Bei einer vollständigen beruflichen Auszeit entfällt regelmäßig auch der bisherige Arbeitgeberzuschuss. Welche Entlastungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom Versicherer, vom Tarif und vom Versicherungsstatus während der Elternzeit ab.
| Möglichkeit | Wirkung | Was ist zu beachten? |
|---|---|---|
| Tarifliche Beitragsbefreiung | Der PKV-Beitrag entfällt für einen begrenzten Zeitraum | Mehrere hochwertige Tarife sehen eine Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten vor. Voraussetzungen, Umfang und Nachweisfristen unterscheiden sich je nach Tarif. |
| Teilzeitarbeit während der Elternzeit | Ein Arbeitgeberzuschuss kann wieder entstehen | Der Versicherungsstatus muss neu geprüft werden. Liegt das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, kann GKV-Pflicht eintreten, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich. |
| Interner Tarifwechsel | Ein günstigerer Tarif kann den laufenden Beitrag reduzieren | Leistungskürzungen müssen sorgfältig geprüft werden. Die spätere Rückkehr in einen leistungsstärkeren Tarif kann für Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung auslösen. |
| Anwartschaft | Sichert die spätere Rückkehr in den bisherigen PKV-Schutz | Nur sinnvoll, wenn während der Auszeit eine andere vollständige Krankenversicherung besteht. Sie ersetzt keinen laufenden Krankenversicherungsschutz. |
| Stundung | Beiträge werden vorübergehend später fällig | Keine echte Ersparnis: Die gestundeten Beiträge müssen nachgezahlt werden. Eine Stundung ist nur nach individueller Vereinbarung mit dem Versicherer möglich. |
Wer dauerhaft in einen anderen Tarif wechselt, sollte das Tarifwechselrecht und mögliche Leistungseinbußen vorab klären.
Einige leistungsstarke Premiumtarife übernehmen den Beitrag für einen begrenzten Zeitraum während des Elterngeldbezugs oder nach der Geburt eines Kindes. Häufig beträgt die Befreiung höchstens sechs Monate.
Je nach Tarif können unter anderem folgende Voraussetzungen gelten:
Die Beitragsbefreiung gilt nicht automatisch für jede private Krankenversicherung und meist auch nicht für die gesamte Elternzeit. Vor Beginn der Elternzeit sollten deshalb die Tarifbedingungen geprüft und die erforderlichen Nachweise rechtzeitig beim Versicherer eingereicht werden.
Neugeborene werden in der privaten Krankenversicherung über einen eigenen Kindervertrag versichert. Der Kinderbeitrag liegt je nach Tarif bei 100 bis 200 Euro im Monat. Innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt entfällt die Gesundheitsprüfung, das gesetzliche Aufnahmerecht regelt die Kindernachversicherung.
Alternativ kann das Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Elternteils mitversichert werden, sofern dieser dort versichert ist und das Einkommen über dem Einkommen des privat Versicherten liegt.
Ob das Elterngeld den Beitrag zur privaten Krankenversicherung abdeckt, hängt vom individuellen Tarif und von der Höhe des Elterngeldes ab. Das Basiselterngeld beträgt grundsätzlich zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Der PKV-Beitrag läuft während des Bezugs weiter und ist bei einer vollständigen beruflichen Auszeit grundsätzlich selbst zu tragen. Bei mehreren leistungsstarken Premiumtarifen ist jedoch eine zeitlich begrenzte Beitragsbefreiung vorgesehen, häufig für bis zu sechs Monate. Reicht das Elterngeld nach Abzug der laufenden Ausgaben nicht für den vollständigen Beitrag aus, sollte die Belastung frühzeitig durch Rücklagen eingeplant werden. Eine dauerhafte Reduzierung des Versicherungsschutzes ist für eine vorübergehende Elternzeit meist nicht die erste Wahl.
Für Selbstständige gilt: Sie erhalten bereits vor der Elternzeit keinen Arbeitgeberzuschuss und tragen den PKV-Beitrag weiterhin vollständig selbst. Die Höhe des Elterngeldes wird grundsätzlich anhand des durchschnittlichen Gewinns im maßgeblichen Bemessungszeitraum vor der Geburt ermittelt.
Ein Kind kann nur dann beitragsfrei über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden, wenn sämtliche Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind. Bei verheirateten oder eingetragenen Eltern kann die Familienversicherung insbesondere ausgeschlossen sein, wenn der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr verdient und sein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen wissen wir, dass viele Familien die Beitragsreduzierung erst nach dem Start des Elterngeldbezugs ansprechen. Dann ist es oft zu spät.
Wichtig ist die Unterscheidung von Elterngeld und Elternzeit. Das Elterngeld ist die staatliche Geldleistung für meist zwölf bis vierzehn Monate. Die Elternzeit ist die arbeitsrechtliche Freistellung von bis zu drei Jahren und entscheidet, wie lange der Arbeitgeberzuschuss fehlt. Wir empfehlen, die Beitragsplanung früh in die Elternzeitplanung einzubeziehen.
Eine allgemeine Beitragspause gibt es nicht. Der PKV-Beitrag läuft grundsätzlich weiter. Einige Tarife bieten jedoch eine zeitlich begrenzte Beitragsbefreiung. Eine Anwartschaft kommt nur infrage, wenn währenddessen eine andere vollständige Krankenversicherung besteht.
Nein. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt, weil kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Sie tragen den Beitrag in dieser Phase allein.
Nein. Das Elterngeld ist beitragsfrei. Ihr Beitrag richtet sich nach dem Tarif, nicht nach dem tatsächlichen Einkommen.
Das hängt vom Versicherer und den Bedingungen ab. In der Regel ist eine Reduzierung für die Dauer der gesetzlichen Elternzeit von bis zu drei Jahren möglich.