Inhalt
  1. Was die Anzeigepflicht genau verlangt
  2. Rechtsfolgen bei einer Verletzung
  3. Die anonyme Risikovoranfrage als sicherer Weg

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Im Detail

Was verlangt die Anzeigepflicht genau?

Der Antragsteller muss alle Erkrankungen, Behandlungen und Beschwerden innerhalb des im Antrag definierten Fragezeitraums vollständig angeben. Dieser Zeitraum variiert je nach Versicherer, häufig sind es die letzten drei oder zehn Jahre.

Wird etwas verschwiegen, auch unabsichtlich, kann der Versicherer später Risikozuschläge nachfordern, Leistungen ausschließen oder den Vertrag anfechten. Wer bei der Antragstellung unsicher ist, welche Vorerkrankungen anzugeben sind, sollte im Zweifel alle Behandlungen des relevanten Fragezeitraums vollständig nennen. Umgekehrt gilt: Was nicht gefragt wurde, muss nicht angegeben werden. Wer freiwillig mehr angibt als gefragt, riskiert unnötige Einschränkungen.

Welche Rechtsfolgen drohen bei einer Verletzung?

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung nach § 21 VVG abgestuft nach dem Verschulden. Bei leichter Fahrlässigkeit kommt es zu anteiliger Leistungsfreiheit, bei grober Fahrlässigkeit zu weitgehender Leistungsfreiheit. Bei Vorsatz oder Arglist droht die vollständige rückwirkende Anfechtung.

Die arglistige Täuschung ist die gravierendste Form. Sie gibt dem Versicherer das Recht, den Vertrag rückwirkend anzufechten, was zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führt. Nach unserer Erfahrung werden vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen besonders häufig bei der ARAG Krankenversicherung festgestellt.

Warum ist die anonyme Risikovoranfrage der sichere Weg?

Die anonyme Risikovoranfrage erlaubt es, vor dem formalen Antrag zu prüfen, welche Tarife bei ehrlichen Angaben zugänglich sind, ohne Namen und ohne Vertragsbindung. Wer erst nach der Voranfrage den formalen Antrag stellt, kann sicher sein, keine Vorerkrankungen zu verschweigen, und kennt zugleich die besten erreichbaren Konditionen.

Wir empfehlen, vor jedem Antrag auf eine private Krankenversicherung eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen. So erhalten Sie Klarheit über erreichbare Tarife und die Anfrage bleibt ohne Risiko für den späteren Vertrag.

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