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PKV bei Teilzeit: Was passiert, wenn Sie unter die JAEG rutschen?

Sie planen Teilzeit, vielleicht für mehr Familienzeit, Gesundheit oder einfach, weil Vollzeit gerade nicht passt. Was viele dabei unterschätzen: Eine Stundenreduzierung kann Ihre Krankenversicherung „kippen“, selbst wenn sich am Job sonst nichts ändert. Denn sobald Sie unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutschen, besteht eine Pflichtversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Punkte vor und berechnen gerne Ihren konkreten Fall, nehmen Sie dazu bitte Kontakt auf.

Tim Bökemeier
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Teilzeit in der PKV

Das Wichtigste vorab

  • Entscheidend ist nicht die Arbeitszeit in Teilzeit an sich, sondern die Prognose Ihres regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts.
  • Wenn diese Prognose unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, entsteht in den meisten Situationen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Bonus/Provision ist oft der Klassiker: „Auf dem Papier möglich“, in der Prognose aber nicht zuverlässig anrechenbar.
  • Eine Befreiung von der Versicherungspflicht kann helfen, in der PKV zu bleiben ist aber fristgebunden und sollte bewusst entschieden werden.
  • Timing schlägt Bauchgefühl: Wenn Sie es erst klären, nachdem die Teilzeit gestartet ist, sind Optionen manchmal schon enger.

Arbeitgeberzuschuss in Teilzeit: Was sich ändert

Grundregel: Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich die Hälfte Ihres PKV-Beitrags als Zuschuss gedeckelt auf den Höchstzuschuss, den er auch in der GKV zahlen würde. Für das Jahr 2026 liegen die Maximalwerte bei: 613,22 € pro Monat

  • Krankenversicherung Zuschuss max.: 508,59 € / Monat
  • Pflegeversicherung-Zuschuss max.: 104,63 € / Monat (Hinweis: in Sachsen abweichend)

Wichtiger Punkt bei Teilzeit: Wenn Ihr Einkommen deutlich sinkt, kann auch die rechnerische Deckelung (über die beitragspflichtige Grundlage bis zur Beitragsbemessungsgrenze) in der Praxis relevant werden und deshalb lohnt sich ein kurzer Check mit HR/Entgeltabrechnung.

Zuschuss Arbeitgeber Teilzeit
Pormezz – stock.adobe.com

Praxisbeispiele: Private Krankenversicherung bei Teilzeit

Beispiel 1: 40 Stunden werden auf 32 Stunden reduziert, fixes Einkommen rutscht unter JAEG

  • Fixes Einkommen vorher: 6.700 € (jährlich 80.400 €; über JAEG)
  • Fixes Einkommen bei 80% Teilzeit: 5.360 € (jährlich 64.320 €; unter JAEG)

Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist wahrscheinlich, weil fixes Einkommen klar unter JAEG liegt.

Beispiel 2: Fixes Einkommen unter JAEG, Bonus hoch (aber nicht garantiert)

  • Fixes Einkommen nach Teilzeit: 62.400 €
  • Bonus „bis zu“ 12.000 € (schwankend – Problem: „Bis zu“ ist nicht regelmäßig.

Es besteht das Risiko, dass Sie trotz gutem Gesamtjahr als unter JAEG beurteilt werden.

Beispiel 3: Teilzeit nur als Phase (z. B. 3 Monate)

  • Normales Vollzeitgehalt über JAEG.
  • Teilzeit befristet, Rückkehr in Vollzeit schriftlich geregelt

Je nach Prognose kann dennoch eine Versicherungspflicht ausgelöst werden.

Tipp: Vermeiden Sie diese 7 Fehler

Fehler 1: Nur aufs Monatsgehalt schauen

Entscheidend ist nicht, was monatlich überwiesen wird, sondern die Prognose des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts. Wer nur auf den Gehaltszettel schaut, unterschätzt das Risiko.

Fehler 2: Bonus als Rettungsanker einplanen

Variable Vergütungen wie Provisionen oder Boni klingen verlockend, doch sie zählen nur dann, wenn sie regelmäßig und verlässlich fließen. „Bis zu 12.000 € Bonus möglich“ reicht der Sozialversicherung nicht als Nachweis.

Fehler 3: Die 3-Monats-Frist unterschätzen

Wer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV anstrebt, hat genau drei Monate Zeit, gerechnet ab Beginn der Versicherungspflicht. Diese Frist ist nicht verlängerbar.

Fehler 4: Die Befreiung zu schnell beantragen

Befreiung klingt nach Lösung, aber sie ist irreversibel. Wer absehbar zurück in Vollzeit wechselt oder den Arbeitgeber wechselt, sollte diesen Schritt nicht aus dem Bauch heraus treffen.

Fehler 5: Doppelversicherung riskieren

Passiert häufiger als gedacht: PKV läuft weiter, gleichzeitig greift die GKV-Pflichtversicherung. Das kostet doppelt und lässt sich mit einem kurzen Klärungsgespräch mit HR vermeiden.

Fehler 6: Den Arbeitgeberzuschuss falsch berechnen

Der Zuschuss ist gedeckelt, 2026 liegt er bei maximal 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung. Wer in Sachsen arbeitet, sollte zusätzlich die abweichende Regelung zur Pflegeversicherung prüfen.

Fehler 7: Kurzfristig denken

Teilzeit heute, Vollzeit in acht Monaten? Wer nur den aktuellen Moment optimiert, trifft Entscheidungen, die er in einem Jahr bereut. Planen Sie mindestens die nächsten 12 bis 24 Monate mit ein, inklusive möglicher Rückkehr in Vollzeit, Elternzeit oder Jobwechsel.

Checkliste fürs HR-Gespräch

Das Gespräch mit der Entgeltabrechnung oder HR ist oft der entscheidende Schritt und wird zu häufig zu spät geführt. Die folgenden Fragen helfen Ihnen, die richtigen Antworten einzuholen, bevor Fristen ablaufen.

  • Ab wann gilt die Teilzeit sozialversicherungsrechtlich? Der arbeitsrechtliche Beginn und der sozialversicherungsrechtliche Beginn müssen nicht identisch sein. Klären Sie das konkrete Datum, ab dem die Änderung für die Krankenversicherung relevant wird.
  • Wie wurde das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt prognostiziert? HR ist verpflichtet, eine Prognose zu erstellen, fragen Sie aktiv nach dem Ergebnis. Sie haben ein berechtigtes Interesse daran, diese Zahl zu kennen.
  • Welche Entgeltbestandteile wurden dabei berücksichtigt? Fixes Gehalt, garantierte Zulagen, regelmäßige Boni, aber Vorsicht, nicht alles zählt gleich. Lassen Sie sich aufschlüsseln, was eingeflossen ist und was nicht.
  • Wird eine Versicherungspflichtmeldung ausgelöst und wenn ja, ab wann? Falls die Prognose unter der JAEG liegt, ist HR zur Meldung verpflichtet. Wissen Sie den genauen Zeitpunkt, können Sie rechtzeitig reagieren.
  • Wenn eine Befreiung in Frage kommt: Ab wann läuft die 3-Monats-Frist? Diese Frist beginnt mit Eintritt der Versicherungspflicht, nicht mit dem Gespräch, nicht mit der Meldung. Wer zu spät handelt, verliert die Option.
  • Wie verändert sich der Arbeitgeberzuschuss zur PKV? Ein gesunkenes Einkommen kann die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss verschieben. Lassen Sie sich den neuen Betrag schriftlich bestätigen, um Überraschungen auf dem Gehaltszettel zu vermeiden
Beratungsgespräch
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Wie wir als PKV-Welt helfen

Teilzeit-Fälle sind selten „Standard“. Es geht um Prognosen, Fristen und die Frage, welche Entscheidung Sie später bereuen oder eben nicht. Wir prüfen mit Ihnen vor einer irreversiblen Weichenstellung:

  • Was ist realistisch (nicht nur „theoretisch möglich“)?
  • Welche Option passt zu Ihren nächsten 12–24 Monaten?
  • Wie vermeiden Sie typische Frist- und Kommunikationsfehler?

Kommen Sie gerne auf uns zu, unsere Beratung ist für Sie kostenlos.

FAQ zur Teilzeit

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Letztes Update: Februar 26, 2026
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