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Vorauszahlung in der privaten Krankenversicherung: Rabatt & Steuerersparnis

Die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen kann ein effektives Instrument zur Steueroptimierung sein - zudem winken Rabatte bei einigen Versicherern von 1% - 4%. Sowohl Selbstständige und Beamte können erheblich davon profitieren, wie auch Angestellte. Erfahren Sie, wie das Steuersparmodell funktioniert und worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen.

Tim Bökemeier
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Vorauszahlung in der PKV

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bis zu 3 Jahre im Voraus können Sie Beiträge zur privaten Krankenversicherung zahlen (Skonto/ Vorauszahlung)
  • Unbegrenzt steuerlich absetzbar sind die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung im Jahr der Zahlung.
  • Die Steuerersparnis entsteht hauptsächlich durch Freigabe der Höchstbeträge für andere Vorsorgeaufwendungen
  • Beitragsrabatte von 1% bis 4% sind je nach Versicherer möglich.
  • Die Zahlung muss spätestens am 21. Dezember beim Versicherer eingehen

Rabatte durch Versicherer

Viele private Krankenversicherer gewähren bei jährlicher oder mehrjähriger Vorauszahlung Beitragsrabatte zwischen 1 % und 4 %. Dadurch ergibt sich – zusätzlich zur steuerlichen Ersparnis – eine direkte finanzielle Entlastung.

Allerdings sollten Sie auch alternative Nutzungsmöglichkeiten Ihres Kapitals bedenken: Eine Investition am Kapitalmarkt könnte unter Umständen eine höhere Rendite erzielen. Berücksichtigen Sie dabei jedoch auch Faktoren wie Inflation, Marktrisiken und Liquiditätsbedarf. Die Entscheidung für oder gegen eine Vorauszahlung sollte daher immer auch unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Finanzstrategie getroffen werden.

Rabatte der einzelnen Versicherer bei Vorauszahlungen:

Versicherer1/4 jährlich1/2 jährlichjährlich
Allianz
ARAG2 %4 %
Alte Oldenburger
AXA (EL-Bonus, Vital)1 %2 %
Barmenia4 %
Bay. Beamten KK
Continentale
DKV
Hallesche3 %
Hanse Merkur1 %2 %3 %
Inter4 %
Münchener Verein3 %
Nürnberger1 %2 %4 %
R+V1 %
Signal Iduna1 %
SDK1 %
Universa
Union

Grundprinzip und gesetzliche Basis

Das Einkommensteuergesetz ermöglicht es, Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben abzusetzen – unabhängig davon, für welchen Zeitraum sie geleistet werden. Diese Regelung basiert auf dem sogenannten „Abflussprinzip“.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG können Beiträge für künftige Jahre im Zahlungsjahr abgesetzt werden, soweit sie das 3-fache der für das Zahlungsjahr gezahlten Beiträge nicht übersteigen. Der Gesetzgeber hat diese Grenze 2020 vom vorherigen 2,5-fachen auf das 3-fache angehoben.

Der eigentliche Steuervorteil entsteht dadurch, dass in den Jahren, für die Sie bereits Beiträge vorausgezahlt haben, andere Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Normalerweise würden diese den Höchstbetrag überschreiten und damit steuerlich ins Leere laufen.

Kostenersparnis
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Wer profitiert steuerlich von der Vorauszahlung?

Die Eignung für dieses Steuermodell hängt entscheidend von Ihrer persönlichen Situation ab:

Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige bietet die Vorauszahlung erhebliche Vorteile. Da sie ihre Krankenversicherungsbeiträge vollständig selbst tragen, können sie durch Vorauszahlungen signifikante Steuervorteile erzielen. Besonders lohnend wird das Modell in Jahren mit hohen Einkünften, etwa bei Gewinnspitzen oder kurz vor dem geplanten Ruhestand.

Bei der PKV-Welt.de achten wir bei der Beratung unserer selbstständigen Kunden besonders auf Versicherer, die zusätzlich Beitragsrabatte für Vorauszahlungen gewähren – dadurch verstärkt sich der Gesamtvorteil noch weiter.

Beamte und Pensionäre

Für Beamte mit Beihilfeanspruch ergibt sich ein ähnlich vorteilhaftes Bild. Sie zahlen nur den privaten Restkostenanteil, können diesen aber ebenfalls vorausleisten und steuerlich geltend machen. Da ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen den Höchstbetrag von 1.900 Euro jährlich häufig nicht ausschöpfen, entsteht durch die Vorauszahlung ein klarer Steuervorteil.

Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss

Für angestellte PKV-Versicherte ist die Situation deutlich komplizierter. Der Arbeitgeber trägt in der Regel die Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Dieser Zuschuss bleibt normalerweise steuerfrei – wird jedoch in Jahren ohne eigene Beitragszahlung als reguläres steuerpflichtiges Einkommen behandelt.

Dieser Nachteil neutralisiert in den meisten Fällen die potentiellen Steuervorteile für Angestellte. Lediglich bei sehr hohen PKV-Beiträgen über 700 Euro monatlich oder in bestimmten Sonderkonstellationen kann sich die Vorauszahlung für Angestellte rechnen.

Freiwillig gesetzlich Versicherte

Auch freiwillig gesetzlich Versicherte, die ihre Beiträge selbst überweisen, können von der Vorauszahlung profitieren. Dies betrifft vor allem Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zahlung darf jedoch nicht durch einen Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger erfolgen.

Praktisches Rechenbeispiel zur Steuerersparnis

Das folgende Beispiel veranschaulicht das Potenzial der Steuerersparnis für ein selbstständiges Ehepaar:

Familie Müller ist privat krankenversichert mit jährlichen Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung von 6.000 Euro. Diese Summe übersteigt bereits den Höchstbetrag von 3.800 Euro für Ehepaare. Für sonstige Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutz- und Berufsunfähigkeitsversicherungen) zahlen sie jährlich 4.500 Euro.

Ohne Vorauszahlung (vier Jahre):

  • Jährlich absetzbar: nur die 6.000 Euro für die PKV = 24.000 Euro insgesamt
  • Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bleiben steuerlich unberücksichtigt

Mit Vorauszahlung:

  • Im Jahr 2025: Reguläre Beiträge (6.000 Euro) plus Vorauszahlung für drei weitere Jahre (18.000 Euro) = 24.000 Euro
  • In den Jahren 2026-2028: Je 3.800 Euro sonstige Vorsorgeaufwendungen = 11.400 Euro
  • Gesamtabzug über vier Jahre: 35.400 Euro statt 24.000 Euro

Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42% ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 4.788 Euro. Gewährt der Versicherer zusätzlich einen Beitragsrabatt von 3% für die Vorauszahlung, erhöht sich die Gesamtersparnis auf über 5.300 Euro. Weitere Rechenbeispiele gibt es im Beitrag von haufe.de.

Allgemeine Versicherungsbedingungen
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Wichtige Fristen und rechtliche Rahmenbedingungen

Für die erfolgreiche Umsetzung des Vorauszahlungsmodells müssen Sie einige wichtige Rahmenbedingungen beachten:

Zahlungsfrist: Die Zahlung muss spätestens am 21. Dezember beim Versicherer eingehen. Bei Zahlungen zwischen dem 22. und 31. Dezember greift die 10-Tage-Regel nach § 11 EStG, wodurch die Beiträge erst im Folgejahr steuerlich berücksichtigt werden.

Maximale Vorauszahlung: Das Finanzamt akzeptiert Vorauszahlungen bis zum Dreifachen der laufenden Jahresbeiträge. Übersteigt Ihre Zahlung diese Grenze, werden die überschüssigen Beträge erst in den jeweiligen Beitragsjahren steuerlich berücksichtigt.

Dokumentation: Lassen Sie sich die Vorauszahlung vom Versicherer schriftlich bestätigen. Diese Bescheinigung ist für die Steuererklärung relevant und sollte die Aufteilung der Beiträge auf die einzelnen Jahre enthalten.

So setzen Sie die Vorauszahlung optimal um

Wenn Sie sich für eine Vorauszahlung entscheiden, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Klären Sie Ihre individuelle Situation: Analysieren Sie Ihre persönlichen Voraussetzungen und prüfen Sie die potenzielle Steuerersparnis anhand Ihres Grenzsteuersatzes.
  2. Versicherer kontaktieren: Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob und unter welchen Bedingungen er Vorauszahlungen akzeptiert. Nicht alle Anbieter handhaben dies einheitlich.
  3. Nach Rabatten fragen: Einige Versicherer bieten Beitragsrabatte zwischen 1% und 4% für jährliche oder mehrjährige Vorauszahlungen an. Melden Sie sich gern, wir können Ihnen gezielt Anbieter mit attraktiven Konditionen für Vorauszahler vermitteln.
  4. Zahlungszeitpunkt planen: Berücksichtigen Sie Ihre Liquiditätssituation und planen Sie die Vorauszahlung so, dass sie rechtzeitig vor der Jahresfrist beim Versicherer eingeht.
  5. Steuerangaben optimieren: Tragen Sie die gesamte Vorauszahlung in Ihrer Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein und achten Sie darauf, in den Folgejahren Ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen korrekt anzugeben.
Tipps und Hintergründe
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Vorteile und Nachteile der PKV-Vorauszahlung

VorteileNachteile
Erhebliche Steuerersparnis durch optimierte Ausnutzung der HöchstbeträgeErhöhter Kapitalbedarf zum Zeitpunkt der Vorauszahlung
Mögliche Beitragsrabatte von 1-4% bei vielen VersicherernGebundenes Kapital steht nicht für andere Investitionen zur Verfügung
Planungssicherheit für mehrere JahreRisiko von Tarifänderungen oder Anbieterwechsel während der Vorauszahlungsperiode
Bei manchen Versicherern: Schutz vor BeitragserhöhungenFür Angestellte: Arbeitgeberzuschuss wird in den Folgejahren steuerpflichtig
Klare gesetzliche Grundlage ohne rechtliche GrauzonenKomplexe individuelle Berechnung erforderlich

Umgang mit besonderen Situationen

Tarifwechsel oder Versichererwechsel
Bei einem Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers werden vorausgezahlte Beiträge in der Regel auf den neuen Tarif angerechnet. Bei einem Wechsel des Versicherers erfolgt normalerweise eine Rückerstattung nicht verbrauchter Beiträge.

Beitragsanpassungen während der Vorauszahlungsperiode
Die Handhabung unterscheidet sich je nach Versicherer. Einige verlangen Nachzahlungen bei Beitragserhöhungen, andere gewähren einen „Preisgarantie“ für den vorausbezahlten Zeitraum. Klären Sie dies unbedingt vor der Vorauszahlung.

Sonderfälle wie Scheidung oder Tod
Bei einschneidenden Lebensereignissen wie Scheidung oder Tod erfolgt normalerweise eine anteilige Rückerstattung der nicht verbrauchten Beiträge. In manchen Fällen können die Beiträge auch auf den verbleibenden Ehegatten übertragen werden.

Vorauszahlung bei Ehepartnern mit unterschiedlichem Versicherungsstatus
Ist ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert, lohnt sich die Vorauszahlung nur für den Privatversicherten. Die steuerliche Behandlung erfolgt in der gemeinsamen Steuererklärung, wobei die Höchstbeträge für beide Partner gemeinsam gelten.

Fazit: Individuelle Prüfung ist entscheidend

Die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen kann für bestimmte Personengruppen ein äußerst wirksames Instrument zur legalen Steueroptimierung sein. Selbstständige, Freiberufler und Beamte profitieren am stärksten, während Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss meist keinen nennenswerten Vorteil erzielen.

Der steuerliche Nutzen entsteht vor allem durch die Freigabe der Höchstbeträge für andere Vorsorgeaufwendungen in den Folgejahren. Dieses Potenzial sollten Sie vor einer Entscheidung individuell prüfen und berechnen.

Bei der PKV-Welt bieten wir unseren Kunden eine umfassende Analyse ihrer persönlichen Situation an. Wir berechnen die konkrete Steuerersparnis, identifizieren Versicherer mit attraktiven Rabatten für Vorauszahlungen und begleiten den gesamten Prozess professionell. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie Ihr individuelles Einsparpotenzial ermitteln möchten.

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Letztes Update: Juni 10, 2025
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