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Was unterscheidet den Belegarzt von anderen Krankenhausärzten?
Im deutschen Krankenhaussystem gibt es verschiedene Arten, wie ein Arzt tätig sein kann. Der Chefarzt und der leitende Oberarzt sind Angestellte des Krankenhauses. Der Belegarzt hingegen ist selbstständig niedergelassen und hat mit einem Krankenhaus einen Vertrag über die Nutzung von Belegbetten geschlossen.
Das bedeutet konkret: Der Belegarzt hat seine eigene Praxis und behandelt dort Patienten ambulant. Erfordert ein Fall stationäre Versorgung, verlegt er den Patienten in eines seiner Belegbetten im kooperierenden Krankenhaus. Die Infrastruktur, also Pflege, OP-Saal, Labor und Technik, stellt das Krankenhaus, die ärztliche Leistung erbringt der Belegarzt selbst. Für Privatversicherte liegt der Vorteil darin, von einem Arzt behandelt zu werden, der die Vorgeschichte kennt und die Behandlung von Anfang bis Ende begleitet. Der Bruch zwischen ambulanter Vorbehandlung und stationärer Versorgung durch einen fremden Arzt entfällt.
Die Abrechnung läuft zweigleisig. Der Arzt stellt eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte aus, auch wenn die Behandlung stationär war. Das Krankenhaus stellt eine separate Rechnung für Unterkunft, Pflege und Technik. Beide Rechnungen reichen Privatversicherte bei ihrer Versicherung ein, wer nur eine davon einreicht, erhält nur eine anteilige Erstattung.
Wann wird der Belegarzt für Privatversicherte relevant?
Das Belegarzt-Modell ist besonders in spezialisierten Fachgebieten verbreitet. Augenheilkunde, Gynäkologie, HNO, Orthopädie und Chirurgie sind typische Bereiche. Hier gibt es Eingriffe, die ambulant begonnen werden und bei Komplikationen oder Übernachtungsbedarf ins stationäre Setting wechseln. Ein typisches Beispiel ist eine Augenoperation, bei der der Patient morgens kommt, operiert wird, die Nacht im Belegbett verbringt und am nächsten Tag entlassen wird, während die Nachsorge in der gewohnten Praxis weiterläuft.
Für die private Krankenversicherung ist entscheidend, wie der Tarif Belegarzt-Leistungen definiert. Manche Tarife erstatten diese wie reguläre stationäre Wahlleistungen, andere unterscheiden zwischen Belegarzt und Chefarzt oder setzen Bedingungen voraus. Wer das erst im Leistungsfall herausfindet, erlebt unerwartete Eigenanteile. Ein häufiges Missverständnis ist zudem, den Belegarzt mit dem Chefarzt gleichzusetzen. Der Chefarzt ist Krankenhausangestellter, der Belegarzt bringt seine eigenen Patienten aktiv ins Haus, eine reine Chefarztklausel deckt seine Leistungen also nicht automatisch ab.
Die Abrechnung des Belegarztes erfolgt nach den gleichen Steigerungssätzen wie bei ambulanter Privatbehandlung. Der Regelwert liegt beim 2,3-fachen Satz, bei besonderer Begründung sind bis zum 3,5-fachen möglich. Private Tarife erstatten in der Regel bis zum 3,5-fachen Satz, was für Belegarzt-Eingriffe ausreicht. Wir empfehlen, vor einem geplanten Eingriff beim Belegarzt zu prüfen, ob der Tarif Belegarzt-Leistungen nach der Gebührenordnung ausdrücklich abdeckt.
