Expertentipps

Was die Wahlleistungsvereinbarung regelt und worauf Sie bei der Aufnahme achten.

01

Schriftform vor Behandlungsbeginn

Wir empfehlen, jede Wahlleistungsvereinbarung vor Behandlungsbeginn schriftlich abzuschließen und eine Kopie zu behalten. Eine mündliche oder erst nachträglich unterschriebene Vereinbarung ist unwirksam.

02

Wahlarztkette verstehen

Die wahlärztliche Vereinbarung gilt für alle liquidationsberechtigten Ärzte der Behandlung, vom Operateur über den Anästhesisten bis zum Radiologen. Wer nur an den Chefarzt denkt, unterschätzt die Rechnungssumme.

03

Tarif vor Klinikaufnahme prüfen

Wir empfehlen, vor jeder planbaren Klinikaufnahme die versicherten Wahlleistungen im Tarif zu prüfen. Nicht versicherte Extras werden sonst zur Privatrechnung in eigener Sache.

04

Medizinisch nötiges Einzelzimmer

Ein Einzelzimmer aus medizinischen Gründen, etwa wegen Infektionsschutz oder erhöhtem Ruhebedarf, ist eine allgemeine Krankenhausleistung. Es darf nicht als Wahlleistung berechnet werden.

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Inhalt
  1. Vergleich
  2. Welche es gibt
  3. Die Vereinbarung
  4. Was der Tarif zahlt
  5. Für gesetzlich Versicherte
  6. Nutzungspflicht?
  7. Kündigung möglich?
  8. In Privatkliniken

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Wahlleistungen im Vergleich: gesetzlich und privat

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
KostenübernahmeRegelleistungen, Wahlleistungen nur als Selbstzahler oder über eine ZusatzversicherungWahlarzt und Zimmerkategorie je nach Tarif versichert
Wahlarztnur gegen gesonderte Vereinbarung und Aufpreisim Tarif eingeschlossen, Erstattung bis zum Höchstsatz
UnterbringungMehrbettzimmer als RegelEin- oder Zweibettzimmer nach Tarif
VoraussetzungWahlleistungsvereinbarung bei AufnahmeWahlleistungsvereinbarung und tariflicher Einschluss

Wahlleistungen im Krankenhaus im Detail

Welche Wahlleistungen gibt es im Krankenhaus?

Jedes zugelassene Krankenhaus schuldet die allgemeinen Krankenhausleistungen. Das sind Unterbringung, Pflege und die Behandlung durch die diensthabenden Ärzte. Alles darüber hinaus ist Wahlleistung und wird gesondert vereinbart und berechnet.

WahlleistungInhalt
UnterkunftEin- oder Zweibettzimmer, dazu Komfortmerkmale wie eigene Sanitärzone, bessere Ausstattung, Verpflegungs- und Serviceangebote
Wahlärztliche BehandlungPersönliche Behandlung durch den gewählten Arzt, meist Chefarztbehandlung genannt, mit Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte
Sonstige WahlleistungenEtwa die Mitaufnahme einer Begleitperson ohne medizinische Indikation oder besondere Behandlungsangebote

Abrechnungsfähig sind solche Extras nur, wenn sie fachlich anerkannten medizinischen Standards entsprechen. Die Tiefe der einzelnen Bausteine, also Wahlarzt, Zimmerwahl und das Krankenhaustagegeld als Alternative, behandeln eigene Beiträge. Diese Seite ordnet den gemeinsamen Rahmen.

Was regelt die Wahlleistungsvereinbarung nach § 17 KHEntgG?

Das Krankenhausentgeltgesetz setzt der Abrechnung enge formale Grenzen. Nach § 17 KHEntgG müssen Wahlleistungen vor der Erbringung schriftlich vereinbart werden und das Krankenhaus muss den Patienten vorab über die Entgelte und den Inhalt der Leistungen unterrichten. Die Preise dürfen in keinem unangemessenen Verhältnis zur Leistung stehen.

Die wahlärztliche Vereinbarung hat dabei eine Reichweite, die viele Patienten überrascht. Sie erstreckt sich auf alle an der Behandlung beteiligten Ärzte des Krankenhauses, die zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind, einschließlich der von ihnen veranlassten Leistungen externer Ärzte und Einrichtungen. Mit einer Unterschrift wird also nicht nur der Chefarzt eingekauft, sondern die gesamte Wahlarztkette bis zum Labor.

Formfehler gehen zulasten des Krankenhauses. Fehlt die Schriftform oder wurde die Vereinbarung erst nach Behandlungsbeginn geschlossen, ist sie unwirksam und der Wahlleistungszuschlag muss nicht gezahlt werden. Ein Blick auf Datum und Unterschrift der Vereinbarung lohnt sich deshalb auch im Nachhinein.

Was übernimmt der PKV-Tarif?

Ob die private Krankenversicherung die vereinbarten Wahlleistungen erstattet, steht nicht im Krankenhausentgeltgesetz, sondern in den Tarifbedingungen. Komforttarife schließen wahlärztliche Behandlung und Ein- oder Zweibettzimmer regelmäßig ein, Einsteigertarife beschränken sich häufig auf die allgemeinen Krankenhausleistungen. Wer versicherte Wahlleistungen bewusst nicht in Anspruch nimmt, erhält in manchen Tarifen ein Krankenhaustagegeld als Ausgleich.

Vor planbaren Aufenthalten empfiehlt sich der doppelte Abgleich. Zuerst kommen die Tarifbedingungen, dann die schriftliche Kostenzusage des Versicherers für den konkreten Aufenthalt. So treffen die Wahlleistungsvereinbarung des Krankenhauses und der Versicherungsschutz passgenau aufeinander und es bleibt kein ungedeckter Zuschlag übrig.

Wie kommen gesetzlich Versicherte an Wahlleistungen?

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die Regelleistungen. Wahlleistungen stehen ihnen offen, allerdings als Selbstzahler. Die Vereinbarung mit dem Krankenhaus können sie genauso schließen wie Privatversicherte, die Rechnung tragen sie selbst. Den Zugang ohne volles Kostenrisiko schafft eine Krankenhauszusatzversicherung, die Wahlarzt und Zimmerkategorie wie ein privater Volltarif abdeckt.

In der Beratung sehen wir, dass die Krankenhauszusatzversicherung für viele gesetzlich Versicherte der erste Berührungspunkt mit privaten Leistungen ist. Wir empfehlen den Abschluss in gesunden Jahren, denn auch hier gilt eine Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen.

Muss ich Wahlleistungen nutzen, wenn sie versichert sind?

Nein. Die Inanspruchnahme ist freiwillig und der Verzicht kann sich sogar lohnen. Manche Tarife zahlen dann ein Krankenhaustagegeld als pauschalen Ausgleich je Aufenthaltstag. Wer auf den Wahlarzt verzichtet, wird vom diensthabenden Arzt nach den allgemeinen Krankenhausleistungen behandelt.

Kann ich eine unterschriebene Wahlleistungsvereinbarung wieder kündigen?

Ja, mit Wirkung für die Zukunft ist die Kündigung während des Aufenthalts jederzeit möglich. Bereits erbrachte Wahlleistungen bleiben zahlungspflichtig. Wichtig ist die Kündigung in Textform gegenüber dem Krankenhaus, damit der Zeitpunkt dokumentiert ist.

Gelten die Regeln auch in Privatkliniken?

Nur eingeschränkt. Reine Privatkliniken ohne Zulassung rechnen nicht nach dem Krankenhausentgeltgesetz ab, ihre Vergütung wird frei vereinbart. Ob ein Tarif Behandlungen in Privatkliniken einschließt und bis zu welcher Höhe, regeln die Tarifbedingungen, häufig mit eigenen Klauseln.

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