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Was leistet die Kurtagegeldversicherung?
Die Versicherung zahlt für jeden Tag der Kur das vereinbarte Tagegeld. Mit diesem Betrag lassen sich die Kosten decken, die der gesetzliche Schutz offenlässt. So bleibt der finanzielle Eigenanteil überschaubar. Die Höhe des Tagegeldes legen Sie beim Abschluss selbst fest, im Idealfall deckt der vereinbarte Satz Ihren Eigenanteil vollständig.
Welche Voraussetzungen gelten?
Das Tagegeld wird im Regelfall nur bei einer medizinisch notwendigen Maßnahme ausgezahlt. Diese muss von einem Arzt verordnet und attestiert sein. Eine reine Erholungsreise ist damit nicht abgedeckt.
Wie unterscheiden sich Kurtagegeld und Krankentagegeld?
Das Kurtagegeld deckt gezielt den Eigenanteil bei einem Kuraufenthalt. Das Krankentagegeld ersetzt dagegen den Verdienstausfall bei einer Arbeitsunfähigkeit. Beide Leistungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und schließen sich nicht aus. Wer regelmäßig zur Kur muss, profitiert vom Kurtagegeld, wer seinen Verdienst absichern will, vom Krankentagegeld.
Für wen lohnt sich der Schutz?
Privat Versicherte haben Kurleistungen meist schon im Tarif, für sie ist eine eigene Kurtagegeldversicherung selten nötig. Anders sieht es bei Mitgliedern eines Versorgungswerks aus. Da Versorgungswerke keine optimale Absicherung im Bereich Reha und Kur vorsehen, sollten etwa Steuerberater, Ärzte, Anwälte und Notare ein Kurtagegeld in ihrem Tarif berücksichtigen.
Prüfen Sie vor dem Abschluss, wie hoch Ihr tatsächlicher Eigenanteil bei einer Kur ausfällt. Daran sollte sich die Höhe des Kurtagegeldes orientieren, damit der Schutz weder zu knapp noch unnötig hoch ausfällt.
