Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Hyposensibilisierung ist die einzige ursächliche Therapie bei Allergien, sie behandelt nicht nur Symptome, sondern gewöhnt das Immunsystem an die Allergene
- Behandlungsdauer: In der Regel 3 bis 5 Jahre mit regelmäßiger Anwendung
- Zwei Methoden stehen zur Wahl: SCIT (Spritze beim Arzt) oder SLIT (Tabletten/Tropfen für zuhause)
- Gesamtkosten über 3 Jahre: Zwischen 1.500 und 2.400 Euro, abhängig von der Methode
- Die GKV übernimmt die Kosten bei medizinischer Notwendigkeit, Sie zahlen lediglich 5 bis 10 Euro Zuzahlung pro Präparat
- Die PKV erstattet in der Regel vollständig, sofern keine Vorerkrankung vorlag oder vertragliche Ausschlüsse bestehen
- Entscheidend: Klären Sie die Kostenübernahme bereits vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung
Was ist eine Hyposensibilisierung?
Die Hyposensibilisierung, in Fachkreisen auch spezifische Immuntherapie (SIT) oder Allergen-Immuntherapie (AIT) genannt, unterscheidet sich grundlegend von herkömmlichen Allergiebehandlungen. Während Medikamente lediglich Symptome unterdrücken, setzt diese Therapie an der Wurzel des Problems an: Sie trainiert Ihr Immunsystem, die allergieauslösenden Stoffe zu tolerieren.
Das Prinzip ist denkbar einfach. Über einen langen Zeitraum erhält Ihr Körper kontrollierte, langsam steigende Dosen des Allergens. Dadurch lernt das Immunsystem, diese Substanz nicht mehr als Bedrohung einzustufen. Auf molekularer Ebene werden die IgE-Antikörper, die für allergische Reaktionen verantwortlich sind, durch IgG4-Antikörper verdrängt. Gleichzeitig bilden sich regulatorische T-Zellen, die das Immunsystem beruhigen.
Die Besonderheit liegt auf der Hand: Die Hyposensibilisierung kann Allergien langfristig heilen oder zumindest erheblich lindern. Sie verhindert zudem den gefürchteten „Etagenwechsel“, die Entwicklung von einer harmlosen Pollenallergie zu schwerem Asthma bronchiale.

Wie funktioniert die Behandlung?
Für die Durchführung stehen Ihnen zwei etablierte Methoden zur Verfügung, die sich in der Anwendung unterscheiden, aber beide wissenschaftlich fundiert sind.
- Bei der subkutanen Immuntherapie (SCIT) injiziert Ihr Allergologe das Allergen unter die Haut, üblicherweise am Oberarm. Sie bleiben danach eine halbe Stunde in der Praxis, um mögliche Reaktionen zu beobachten. Die Abstände zwischen den Spritzen werden nach der Aufdosierungsphase immer größer.
- Die sublinguale Immuntherapie (SLIT) ermöglicht Ihnen mehr Flexibilität. Nach der ersten kontrollierten Einnahme beim Arzt legen Sie die Tablette oder Tropfen täglich selbst unter die Zunge, wo sie sich auflösen. Diese Methode erfordert Disziplin, spart aber Arztbesuche.
Dazu finden Sie im folgenden einen groben Vergleich:
| Merkmal | SCIT (Spritze) | SLIT (Tabletten/Tropfen) |
| Verabreichung | Injektion unter die Haut beim Arzt | Täglich selbst unter die Zunge |
| Häufigkeit | Anfangs wöchentlich, später monatlich | Täglich zu Hause |
| Arztbesuche | Regelmäßig erforderlich (ca. 40-50 über 3 Jahre) | Nur zur Einleitung und Kontrolle |
| Behandlungsdauer | 3 bis 5 Jahre | 3 bis 5 Jahre |
| Erfolgsquote | 70 bis 95 Prozent | 70 bis 90 Prozent |
| Überwachung | 30 Minuten nach Injektion in Praxis | Erste Einnahme beim Arzt, dann selbstständig |
Bei welchen Allergien hilft die Hyposensibilisierung?
Nicht jede Allergie lässt sich durch eine Immuntherapie behandeln. Die Wirksamkeit ist bei bestimmten Allergenen besonders gut erforscht:
Hervorragend geeignet:
- Pollenallergien (Gräser, Birke, Frühblüher): mit 70 bis 90 Prozent Erfolgsquote die häufigste Indikation
- Hausstaubmilbenallergie: bei ganzjährigen Beschwerden besonders empfehlenswert
- Insektengiftallergien (Wespe, Biene): hier liegt die Erfolgsquote bei über 90 Prozent, da lebensbedrohliche Reaktionen verhindert werden können
Eingeschränkt geeignet:
- Tierhaare: die Wirksamkeit ist geringer, aber in bestimmten Fällen einen Versuch wert
- Schimmelpilze: wird seltener durchgeführt, kann aber bei nachgewiesener Sensibilisierung helfen
Nicht geeignet:
- Nahrungsmittelallergien: befinden sich noch in der Erprobungsphase
- Kontaktallergien: andere Behandlungsansätze sind hier zielführender
- Unkontrolliertes Asthma: gilt als Kontraindikation, die Grunderkrankung muss erst stabilisiert werden

Was kostet eine Hyposensibilisierung?
Die Kosten für eine vollständige Desensibilisierung setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und müssen im gesamten Behandlungszeitraum betrachtet werden (ca. 3 Jahre):.
| Kostenfaktor | SCIT (Spritze) | SLIT (Tabletten/Tropfen) |
| Jahr 1 | ||
| Allergenpräparat | ca. 930 € | ca. 600-800 € |
| Ärztliche Leistung (GOÄ 263) | ca. 12 € pro Sitzung (6-12 Sitzungen) | Nach Einleitung entfällt |
| Praxisgebühren | ca. 150 € | – |
| Zwischensumme Jahr 1 | ca. 1.080-1.090 € | ca. 600-800 € |
| Jahr 2 (je Jahr) | ||
| Allergenpräparat | ca. 530 € | ca. 450-550 € |
| Ärztliche Leistung | ca. 12 € pro Sitzung (5 Sitzungen) | – |
| Praxisgebühren | ca. 130 € | – |
| Zwischensumme Jahr 2 | ca. 660 € | ca. 450-550 € |
| Jahr 3 (je Jahr) | ||
| Allergenpräparat | ca. 530 € | ca. 450-550 € |
| Ärztliche Leistung | ca. 12 € pro Sitzung (5 Sitzungen) | – |
| Praxisgebühren | ca. 130 € | – |
| Zwischensumme Jahr 3 | ca. 660 € | ca. 450-550 € |
| GESAMTKOSTEN (3 Jahre) | ca. 2.400 € | ca. 1.500-2.000 € |
Die ärztliche Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, wobei die Ziffer 263 bei einem 2,3-fachen Satz etwa 12 Euro kostet.
Zusätzliche Kosten im Blick behalten
- Allergietests vor Therapiebeginn: Zwischen 50 und 150 Euro, abhängig vom Umfang der Diagnostik
- Nachkontrollen während der Behandlung: Meist im Rahmen der regulären Termine abgedeckt
- Begleitmedikation bei akuten Symptomen: Antihistaminika oder Nasensprays kosten je nach Präparat zusätzlich
Eine Frage stellt sich nun zwangsläufig: Müssen Sie diese Summe komplett selbst tragen?
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Die gute Nachricht vorweg: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch notwendige Hyposensibilisierung. Diese Therapie gehört zum regulären Leistungskatalog und steht Ihnen damit als Kassenpatient grundsätzlich zu.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Damit Ihre Krankenkasse die Behandlung bewilligt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Ärztliche Verordnung: Ein Facharzt für Allergologie oder ein entsprechend qualifizierter Arzt muss die Therapie verordnen
- Nachgewiesene Allergie: Durch Hauttest und IgE-Bestimmung im Blut muss die Diagnose gesichert sein
- Medizinische Indikation: Allergische Rhinitis, Heuschnupfen, Hausstaubmilbenallergie oder Insektengiftallergie müssen dokumentiert sein
- Erfolglose Symptombehandlung: In vielen Fällen wird erwartet, dass andere Therapien zuvor versucht wurden
In der Praxis verläuft die Bewilligung meist unkompliziert. Ihr Allergologe kennt die Anforderungen und stellt die Verordnung entsprechend aus. Jedoch müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen.
Wie hoch sind Ihre Zuzahlungen?
Obwohl die Krankenkasse die Hauptkosten trägt, beteiligen Sie sich mit einer gesetzlich geregelten Zuzahlung für die Allergenpräparate:
- 10 Prozent der Kosten
- Mindestens 5 Euro
- Maximal 10 Euro pro Packung
Das Gesundheitssystem sieht eine wichtige Schutzmechanik vor: Sobald Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr eine bestimmte Grenze überschreiten, werden Sie für den Rest des Jahres befreit, die Grenzen sind:
- 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens für normale Versicherte
- 1 Prozent des Bruttojahreseinkommens für chronisch Kranke
Bei einer langfristigen Hyposensibilisierung gelten Sie häufig als chronisch krank im Sinne der Sozialversicherung, sofern Sie bereits seit mindestens einem Jahr in Behandlung sind und weitere Kriterien erfüllen.
Nach Erreichen dieser Summe stellt Ihre Krankenkasse einen Befreiungsausweis aus. Alle weiteren Zuzahlungen entfallen dann für das laufende Jahr.

Kostenübernahme in der privaten Krankenversicherung
Für Privatversicherte gelten andere Regeln als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Erstattung erfolgt individuell nach Ihrem Versicherungsvertrag und der Gebührenordnung für Ärzte.
Wann übernimmt die PKV die Kosten?
Grundsätzlich erstatten private Krankenversicherungen die vollständigen Kosten einer Hyposensibilisierung, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Keine Vorerkrankung: Die Allergie bestand noch nicht bei Vertragsabschluss oder wurde im Antrag angegeben und mit einem Risikozuschlag ab Beginn bewertet.
- Keine Leistungsausschlüsse: Ihr Vertrag enthält keine Ausschlüsse für Allergien oder allergologische Behandlungen
- Medizinische Notwendigkeit: Ein Facharzt hat die Behandlung verordnet und die Diagnose ist gesichert
Im Gegensatz zur GKV entstehen Ihnen in der Regel keine Zuzahlungen, abgesehen von einem eventuell vereinbarten Selbstbehalt in Ihrem Tarif. Anders als in der GKV zahlen Sie als Privatpatient zunächst selbst und reichen die Rechnungen dann ein:
Zu beachten:
- Bei einem vereinbarten Selbstbehalt (z.B. 500 Euro pro Jahr) tragen Sie die ersten Kosten bis zu dieser Höhe selbst, falls Ihr Selbstbehalt nicht schon für andere Behandlungen verwendet wurde.
- Größere Summen sollten Sie vorab per Kostenvoranschlag bei Ihrer Versicherung einreichen
- Bewahren Sie alle Unterlagen auf
GKV und PKV im direkten Vergleich
Beide Systeme übernehmen die Hauptkosten, unterscheiden sich aber in Details. Während die GKV kleine Zuzahlungen verlangt, müssen Sie bei der PKV in Vorkasse gehen. Dafür profitieren Privatpatienten oft von höheren Arzthonoraren, was zu besserer Terminverfügbarkeit führen kann, gerade bei Hautärzten ist das ein echter Vorteil, da hier oft lange Wartezeiten für Termine Realität sind.
| Aspekt | GKV | PKV |
| Kostenübernahme | Ja, bei medizinischer Notwendigkeit | Ja, wenn vertraglich nicht ausgeschlossen |
| Zuzahlung | 5-10 € pro Präparat | Keine (ggf. Selbstbehalt) |
| Belastungsgrenze | 1-2% des Jahreseinkommens | Nicht vorhanden |
| Vorabgenehmigung | In der Regel nicht nötig | Empfohlen bei höheren Kosten |
| Abrechnungsweg | Direkt über Versichertenkarte | Vorkasse, dann Erstattung |
| Präparateauswahl | Zugelassene Präparate, ggf. Festbeträge | Freie Arzneimittelwahl nach GOÄ |
| Vorerkrankung relevant? | Nein | Ja, kann zu Zuschlag oder Ausschluss führen |
| Arzthonorar | Nach Einheitlichem Bewertungsmaßstab | Nach GOÄ, meist höher |

Eintritt in PKV trotz Allergie oder laufender Hyposensibilisierung?
Kann ich überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ich unter einer Allergie leide oder bereits eine Hyposensibilisierung begonnen habe? Die Antwort lautet: Ja, aber es kommt auf die richtige Strategie an.
Ist ein Wechsel mit bestehender Allergie möglich?
Grundsätzlich schließt eine Allergie den PKV-Wechsel nicht aus, macht ihn aber komplizierter bzw. teurer. Jede private Krankenversicherung führt eine Gesundheitsprüfung durch, in der Sie alle Erkrankungen wahrheitsgemäß angeben müssen. Die Risikoprüfer bewerten dann Ihr individuelles Gesundheitsrisiko.
Die Versicherer reagieren unterschiedlich. Das Ergebnis kann dabei sein:
- Normale Annahme: Bei leichten, nicht behandelten Allergien akzeptieren manche Versicherer den Antrag ohne Zuschlag oder Ausschluss. Dies ist allerdings die Ausnahme und betrifft nur sehr milde Ausprägungen.
- Risikozuschlag: Die häufigste Reaktion: Sie zahlen einen monatlichen Mehrbeitrag, dafür erhalten Sie vollständigen Versicherungsschutz. Die Höhe schwankt zwischen 25 und 80 Euro monatlich, je nach Versicherer und Schweregrad.
- Leistungsausschluss: Manche Versicherer schließen Behandlungen im Zusammenhang mit Allergien aus Ihrem Vertrag aus. Diese Variante birgt erhebliche Risiken und sollte kritisch geprüft werden.
- Ablehnung: Bei schweren Allergien oder bereits bestehendem Asthma lehnen einige Versicherer den Antrag komplett ab.
Besondere Herausforderung: Laufende Hyposensibilisierung
Wenn Sie bereits mit einer Immuntherapie begonnen haben, wird die Situation komplexer. Aus Sicht der PKV signalisiert dies mehrere Dinge:
- Das „Etagenwechsel“-Risiko bei Asthma: Versicherer fürchten die Entwicklung zum Asthma bronchiale, den sogenannten Etagenwechsel, bei dem die Allergie von den oberen Atemwegen auf die Lunge übergreift. Asthma zählt zu den kostenintensivsten chronischen Erkrankungen und verursacht lebenslange Behandlungskosten.
- Planbare Behandlungskosten: Ihre Therapie läuft über mindestens drei Jahre und verursacht kalkulierbare Kosten von 1.500 bis 2.400 Euro. Die Versicherung möchte vermeiden, dass sie für bereits bekannte Behandlungen aufkommen muss.
- Signal des Immunsystems: Eine ausgeprägte Allergie gilt als Hinweis darauf, dass Ihr Immunsystem generell zu Überreaktionen neigt. Dies erhöht statistisch das Risiko für weitere allergische oder autoimmunologische Erkrankungen.
Es ist daher abzuwägen, ob Sie den Eintritt in die PKV besser verschieben sollten. Gerne prüfen wir Ihre Situation, nehmen Sie dazu bitte einfach Kontakt auf.
Risikozuschlag oder Leistungsausschluss: Was ist besser?
Diese Frage lässt sich eindeutig beantworten: Ein zeitlich befristeter Risikozuschlag ist fast immer die bessere Wahl.
Vorteile des Risikozuschlags:
- Vollständiger Versicherungsschutz für alle Komplikationen und Folgeerkrankungen
- Zeitlich begrenzt, meist auf 3 bis 5 Jahre
- Nach erfolgreicher Therapie und Beschwerdefreiheit kann der Zuschlag oft gestrichen werden
- Kalkulierbare Mehrkosten
Beispielrechnung: Risikozuschlag von 55 Euro monatlich × 36 Monate = 1.980 Euro Mehrkosten. Dafür erhalten Sie vollständigen Schutz, auch bei schweren Komplikationen, die Zehntausende Euro kosten können.
Im Vergleich dazu der Leistungsausschluss: Ein anaphylaktischer Schock nach einer Wespenstichrehandlung führt zu intensivmedizinischer Behandlung. Die Kosten können 50.000 Euro übersteigen. Mit einem Leistungsausschluss bleiben Sie darauf sitzen.
Bei der PKV-Welt raten wir unseren Kunden daher fast immer von Leistungsausschlüssen bei Allergien ab. Die vermeintliche Ersparnis wird durch das Risiko nicht aufgewogen.
Ausnahme: Die Hanse Merkur übernimmt auch die Kosten bei einer bereits vor Antragsstellung laufenden Desensibilisierung.
Der sichere Weg: Die anonyme Risikovoranfrage
Wie gelangen Sie nun zur besten Versicherungslösung, ohne Ihre Chancen am Markt zu verspielen? Die Antwort lautet: Nicht selbst einen Antrag stellen, sondern den Weg über die anonyme Risikovoranfrage gehen.

Fazit & FAQ
Die Hyposensibilisierung ist die einzige Behandlung, die Ihre Allergie an der Wurzel packt und langfristig heilen oder zumindest erheblich lindern kann. Die Investition in diese Therapie lohnt sich, nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell betrachtet.
Dauerhaft beschwerdefrei zu leben, erspart Ihnen jahrelange Ausgaben für Symptombehandlungen und erhöht Ihre Lebensqualität enorm. Haben Sie Fragen zur Desensibilisierung oder planen Sie einen PKV-Wechsel trotz bestehender Allergie? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie individuell und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.
Wir sind zu 100 % auf private Krankenversicherungen spezialisiert, stellen anonyme Anfragen bei allen Versicherern und sichern Ihnen im Schnitt 200 € Ersparnis und das völlig kostenlos!

Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.