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Gesundheitsprüfung bei Vorerkrankungen: So bereiten Sie sich optimal vor

Ich habe Bluthochdruck, komme ich überhaupt in die private Krankenversicherung und wenn ja, zu welchem Preis? Vorerkrankungen sind oft eine Eintrittshürde und bringen Unsicherheit: Muss ich sie in der Gesundheitsprüfung angeben? Wenn ja, wie? In Gesprächen hören wir oft, dass sich Kunden Sorgen über eine Ablehnung Ihres Antrags, über Risikozuschläge oder die spätere Übernahme von Rechnungen machen. Die gute Nachricht vorweg: Eine Vorerkrankung bedeutet nicht automatisch eine Ablehnung. Entscheidend sind eine gute Vorbereitung und eine saubere, transparente Vorgehensweise.

Tim Bökemeier
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Gesundheitsprüfung bei Vorerkrankung

Das Wichtigste vorab

  • Beantworten Sie Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig. Alles andere bringt ein hohes Risiko mit sich.
  • Sammeln Sie Unterlagen (Patientenakte, Diagnosen), bevor Sie Anträge stellen. Es kommt auf die Formulierungen an.
  • Nutzen Sie eine anonyme Risikovoranfrage, wenn Vorerkrankungen im Spiel sind. Dadurch erhalten Sie gültige Angebote, Ihr Name landet aber nicht in einer Akte.
  • Rechnen Sie, je nach Schwere der Vorerkrankung, mit Rückfragen, Zuschlägen oder Ausschlüssen.
  • Fragen Sie unbedingt bei mehreren/ allen Versicherern an. Die Versicherer haben eine andere Risikoeinschätzungen, was bei einem Unternehmen zu Risikozuschlägen führt, ist bei einem anderen Unternehmen möglicherweise noch in der Toleranz.

Was bedeutet Gesundheitsprüfung in der PKV?

Die Gesundheitsprüfung ist eine Risikoeinschätzung vor Vertragsabschluss. Der Versicherer prüft anhand Ihrer Angaben und möglicher Arztunterlagen, ob und zu welchen Konditionen eine Aufnahme möglich ist. Grundlage ist Ihre Anzeigepflicht: Was gefragt wird, muss vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Die Fragen decken typischerweise folgende Bereiche ab: ambulante Behandlungen, Diagnosen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Operationen, psychische Beschwerden und Psychotherapie, Zähne und Kiefer sowie regelmäßige Medikation und chronische Verläufe.

Worauf es beim Blick in die Fragen wirklich ankommt sind die Abfragezeiträume. Sie sind verpflichtet alle Behandlungen in diesem Zeitraum anzugeben. Bei den Zeiträumen weichen die Versicherer erheblich voneinander ab, und das kann für Sie je nach Vorgeschichte einen großen Unterschied machen:

  • Ambulante Behandlungen (Hausarzt, Facharzt, Physio, Heilpraktiker): Die Mehrheit der Versicherer fragt 3 Jahre zurück, ein Teil 5 Jahre. Das ist der kürzeste Bereich und damit oft der entspannteste.
  • Stationäre Aufenthalte (Krankenhaus, Reha, Operationen): Hier gilt bei den meisten Anbietern ein Zeitraum von 5 Jahren, bei etwa einem Drittel 10 Jahre.
  • Psychische Erkrankungen und Psychotherapie: Das ist der sensibelste Bereich. Die Mehrheit der Versicherer fragt 10 Jahre zurück, einige begnügen sich mit 5 Jahren. Einzelne Anbieter wie die Allianz fragen im psychischen Bereich nur 5 Jahre ab, die Debeka hingegen ohne zeitliche Begrenzung.
  • Medikamente: Je nach Anbieter werden die letzten 1 bis 3 Jahre abgefragt, andere wollen nur wissen, was Sie aktuell einnehmen.
  • Chronische Erkrankungen (Diabetes, Asthma, Herzprobleme): Hier gibt es bei vielen Versicherern keine zeitliche Begrenzung. Solche Diagnosen müssen grundsätzlich immer angegeben werden.
  • Schwerwiegende oder lebenslange Erkrankungen (z. B. Behinderungen, HIV): Ebenfalls ohne zeitliche Begrenzung, unabhängig vom Anbieter.

Ein häufig unterschätzter Punkt: Viele Fragebögen enthalten am Ende eine sogenannte Auffangfrage nach Beschwerden, die bisher noch nicht angegeben wurden, oft ohne Zeitbegrenzung. Diese Frage kann alle zuvor definierten Zeiträume faktisch aufheben. Klären Sie deshalb frühzeitig, was in Ihrer Akte steht.

Beratungsgespräch
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Unsere Empfehlung: So gehen Sie richtig vor

Eine gute Vorbereitung mag mühsam sein, ist aber gut investiert. Sie verhindert Rückfragen, widersprüchliche Angaben und Fehler, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

Schritt 1: Ausgangslage klären

Notieren Sie, was medizinisch tatsächlich dokumentiert ist, nicht nur, was Sie selbst als relevant empfinden. Versicherer bewerten Akteneinträge, nicht Ihr subjektives Empfinden.

Erfassen Sie pro Diagnose: Was wurde festgestellt? Wann begann es? Wie wurde behandelt? Welche Medikamente wurden verschrieben, in welcher Dosis? Und vor allem: Wie ist der aktuelle Status (beschwerdefrei, stabil, in laufender Behandlung)?

Praxishinweis: Viele Menschen unterschätzen, was in ihrer Akte steht. Ein einmaliger Arztbesuch wegen Rückenschmerzen vor drei Jahren kann als „Rückenerkrankung“ codiert sein. Fordern Sie Akteneinsicht, bevor Sie irgendetwas ausfüllen. Es kommt auf die Formulier an.

Schritt 2: Zeitlinie erstellen

Erstellen Sie eine einfache Chronik aller relevanten Ereignisse. Darin sollte Datum, Behandler, Anlass, Ergebnis, Status heute ersichtlich sein. Und wichtig: den Akteneintrag abgleichen und das Wording prüfen.

Beispiel:

  • 03/2021: Hausarzt, Blutdruckkontrolle, Erstdiagnose Hypertonie
  • 04/2021: Internist, Einstellung auf Ramipril 5mg, stabile Werte seitdem
  • Letzter Kontrolltermin: 01/2026, RR 125/80, keine Folgeerkrankungen

Diese Zeitlinie hat zwei Funktionen: Sie hilft Ihnen, die Gesundheitsfragen lückenlos zu beantworten. Und sie zeigt dem Versicherer einen nachvollziehbaren, stabilen Verlauf, was sich positiv auf die Risikoeinschätzung auswirken kann.

Schritt 3: Unterlagen gezielt anfordern

Fordern Sie nicht pauschal „alle Unterlagen“ an. Das erzeugt Rauschen und lenkt den Blick auf Dinge, die im Abfragezeitraum gar keine Rolle spielen. Holen Sie gezielt:

  • Arztbriefe und Befundberichte zu den relevanten Diagnosen
  • Aktuelle Laborwerte bei Schilddrüse, Stoffwechsel oder Blutdruck
  • Medikamentenplan oder Verordnungen
  • Entlassungsberichte bei stationären Aufenthalten (vollständig, nicht nur Kurzfassung)
  • MRT- oder CT-Befunde im Volltext bei Rücken- oder Gelenkproblemen

Praxishinweis: Verdachtsdiagnosen in der Akte sind häufiger als gedacht. „V.a. depressive Episode“ oder „V.a. Schlafapnoe“, auch wenn nie eine Diagnose bestätigt wurde, steht es drin. Klären Sie solche Einträge mit einem kurzen Arztbericht: „Verdacht nicht bestätigt, keine weitere Behandlung.“ Das ist kein Aufwand, kann aber eine Ablehnung verhindern.

Schritt 4: Angaben präzise und prüfbar formulieren

Vermeiden Sie Wertungen, Verharmlosungen und unklare Formulierungen. Schreiben Sie Fakten, die ein Sachbearbeiter ohne Rückfragen einordnen kann.

  • Schlecht: „Hatte mal kurz Probleme mit dem Blutdruck.“ Gut: „Bluthochdruck, Erstdiagnose 03/2021, medikamentös eingestellt mit Ramipril 5mg seit 04/2021, letzte Kontrolle 01/2026, Werte stabil, keine Organschäden bekannt.“
  • Schlecht: „Hatte früher Asthma, ist aber kein Thema mehr.“ Gut: „Allergisches Asthma, Bedarfsinhalator (Salbutamol), kein Dauerbedarf, letzter Schub 2023, keine Notfallbehandlung, Sport ohne Einschränkung möglich.“

Die Logik dahinter: Ein vollständiges, geordnetes und klares Bild reduziert das gefühlte Risiko für den Versicherer. Lücken und vage Angaben erzeugen das Gegenteil.

Schritt 5: Anonyme Risikovoranfrage statt Probeantrag

Wenn Vorerkrankungen im Spiel sind, ist dies der wichtigste Schritt überhaupt.

Ein sogenannter Probeantrag ist kein unverbindlicher Test. Er wird bei der Versicherung als vollständiger Antrag gewertet. Eine Ablehnung oder ein Zuschlag wird gespeichert. Bei jedem späteren Antrag werden Sie gefragt, ob es bereits Ablehnungen gab. Ein Nein wäre eine Anzeigepflichtverletzung, ein Ja verschlechtert Ihre Ausgangslage.

Die Alternative: eine anonyme Risikovoranfrage über einen spezialisierten Makler. Dabei werden Ihre Gesundheitsangaben ohne Namensnennung bei mehreren Versicherern geprüft. Sie erhalten eine realistische Einschätzung, welche Tarife möglich sind, zu welchen Konditionen und wo Ausschlüsse oder Zuschläge zu erwarten sind – ohne dass etwas gespeichert wird.

Schritt 6: Erst dann gezielt beantragen

Wenn die Vorprüfung ein klares Bild ergibt, folgt der formale Antrag. Zu diesem Zeitpunkt sind Ihre Unterlagen vollständig, Ihre Formulierungen geprüft und die realistischen Optionen bekannt. Das verhindert Überraschungen und gibt Ihnen Sicherheit bei der Unterzeichnung.

Wichtig: Zwischen Risikovoranfrage und Antragstellung darf sich an Ihrem Gesundheitszustand nichts Wesentliches geändert haben. Neue Diagnosen oder Behandlungen müssen angegeben werden, auch wenn Sie in der Vorprüfung noch keine Rolle gespielt haben.

Versicherungspflicht
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Welche Ergebnisse bei einer Gesundheitsprüfung mit Vorerkrankungen?

Nach der Gesundheitsprüfung gibt es vier mögliche Ergebnisse. Keines davon ist automatisch das Ende. Entscheidend ist, was Sie daraus machen bzw. zu Ihrer Lebenssituation passt.

Normale Annahme

Sie werden zu Standardkonditionen aufgenommen, ohne Mehrbeitrag und ohne Einschränkungen. Das ist auch bei leichteren Vorerkrankungen möglich, wenn der Verlauf stabil, die Unterlagen vollständig und die Darstellung klar ist.

Risikozuschlag

Der Versicherer nimmt Sie auf, berechnet aber einen prozentualen Mehrbeitrag auf den Grundbeitrag. Typische Spannen liegen zwischen 10 und 50 Prozent, in Einzelfällen auch höher. Der Zuschlag bezieht sich auf den Gesamtbeitrag, nicht nur auf den betroffenen Leistungsbereich.

Ein Risikozuschlag ist nicht zwingend dauerhaft. Nach § 41 VVG können Sie verlangen, dass der Zuschlag gesenkt oder gestrichen wird, wenn von der früheren Erkrankung kein erhöhtes Risiko mehr ausgeht. Das setzt voraus, dass Sie den Versicherer aktiv darauf ansprechen und entsprechende Nachweise (bspw. Attest, dass Erkrankung geheilt ist und keine Beschwerden mehr bestehen) liefern.

Leistungsausschluss

Bestimmte Leistungen, die mit der Vorerkrankung zusammenhängen, werden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Der Beitrag bleibt unverändert, aber für den betroffenen Bereich zahlt die PKV nicht.

Leistungsausschlüsse sollten sehr sorgfältig bewertet werden, bevor Sie zustimmen. Relevant ist: Wie wahrscheinlich ist es, dass der ausgeschlossene Bereich künftig Kosten verursacht? Wie ist die Formulierung des Ausschlusses – eng oder weit gefasst? Gibt es einen Versicherer, der stattdessen einen Zuschlag anbietet?

Unsere Empfehlung: Treffen Sie diese Entscheidung nur nach Rücksprache mit einem Experten.

Ablehnung

Der Versicherer lehnt die Aufnahme ab. Das ist eine versicherungsmathematische Entscheidung, kein medizinisches Urteil.

Eine Ablehnung bei einem Versicherer bedeutet nicht, dass alle anderen ablehnen. Versicherer bewerten dasselbe Krankheitsbild unterschiedlich sowohl nach internen Risikorichtlinien als auch nach Tarif.

Entscheidend ist aber: Die Ablehnung wird gespeichert. Bei jedem späteren Antrag werden Sie gefragt, ob ein PKV-Antrag schon einmal abgelehnt oder nur mit Einschränkungen angenommen wurde. Daher ist eine anonyme Risikovoranfrage der bessere Weg.

Fallgruppen: PKV trotz Diagnose, worauf es ankommt

Die folgenden Szenarien sind typische Fallgruppen. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung. Sie helfen Ihnen, die Logik zu verstehen.

Allgemeine Krankenhausleistungen
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Arztunterlagen und Patientenakte richtig anfordern

Die Qualität Ihrer Unterlagen entscheidet mit darüber, wie Ihr Antrag bewertet wird. Lückenhafte Akten erzeugen Rückfragen. Unkommentierte Altbefunde führen zu falschen Schlüssen. Und was in der Akte steht, ohne dass Sie es wissen, kann im schlimmsten Fall eine spätere Anzeigepflichtverletzung begründen, auch unbeabsichtigt.

Fordern Sie deshalb Akteneinsicht, bevor Sie irgendeinen Antrag stellen.

Beginnen Sie beim Hausarzt, dort laufen in der Regel alle Diagnosen zusammen. Ergänzen Sie relevante Fachärzte, bei denen Sie in den letzten 3–10 Jahren in Behandlung waren, je nach Abfragezeitraum des Versicherers. Bei stationären Aufenthalten fordern Sie den vollständigen Entlassungsbericht an, nicht die Kurzfassung.

Holen Sie gezielt, was für Ihre Diagnosen relevant ist und nicht pauschal „alle Unterlagen“. Das erzeugt Volumen ohne Mehrwert und lenkt den Blick auf Themen, die im Abfragezeitraum keine Rolle spielen.

Typischerweise relevant sind Arztbriefe und Befundberichte zu den Hauptdiagnosen, aktuelle Laborwerte bei Schilddrüse, Stoffwechsel oder Blutdruck, der aktuelle Medikamentenplan, Bildgebung im Volltext bei Rücken- oder Gelenkproblemen sowie Entlassungsberichte nach Klinikaufenthalten.

Was Sie beim Lesen prüfen müssen: Schauen Sie gezielt auf drei Dinge.

  1. Welche ICD-Codes sind hinterlegt? Manchmal stehen dort Diagnosen, die Sie nie erhalten oder nie bestätigt bekommen haben.
  2. Gibt es Verdachtsdiagnosen, die nie abgeklärt wurden? Ein „V.a. depressive Episode“ aus einem Hausarztbesuch vor fünf Jahren kann zu Problemen führen, auch wenn nie eine Therapie stattgefunden hat.
  3. Stimmen Datumsangaben und Behandlungsverläufe mit dem überein, was Sie selbst angeben wollen?

Auffälligkeiten und Unklarheiten mit Arzt klären

Sprechen Sie Auffälligkeiten direkt mit dem behandelnden Arzt an. Ein kurzer Vermerk wie „Verdachtsdiagnose nicht bestätigt, keine Behandlung erfolgt, keine Folgesymptome“ kann eine potenzielle Ablehnung verhindern. Ärzte sind zu solchen Klarstellungen berechtigt und in der Praxis oft bereit, wenn Sie den Zusammenhang erklären.

Ihre Krankenkasse führt eine Übersicht aller abgerechneten Diagnosen der letzten Jahre. Diese Aufstellung können Sie anfordern und als erste Orientierung nutzen, bevor Sie einzelne Arztpraxen kontaktieren. Sie liefert keinen Befundtext, zeigt aber schnell, welche ICD-Codes für Sie hinterlegt sind.

Wie wir Sie unterstützen können

Wenn Vorerkrankungen im Spiel sind, zählt Sorgfalt bei der Gesundheitsprüfung. Wir arbeiten deshalb mit einer klaren Linie: unabhängig, transparent und ohne Druck. Wir sind zu 100 Prozent auf die private Krankenversicherung spezialisiert und vergleichen marktweit.

In der Praxis heißt das:

  • strukturierte Aufbereitung Ihrer Gesundheitshistorie
  • anonyme Risikoprüfung ohne Namensnennung bei vielen Versicherern
  • klare Einordnung von Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung
  • Wir kennen die Risikorichtlinien der Versicherer und können Sie bei Vorerkrankungen optimal begleiten
  • Begleitung bis zum Antrag und darüber hinaus

Die Beratung ist für Sie in kostenfrei. Die Beiträge sind für Sie identisch, egal ob direkt über die Versicherung oder über uns.

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Letztes Update: Februar 27, 2026
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