Aus der Tarifpraxis wissen wir, dass die freie Arztwahl beim Abschluss selten hinterfragt und im Leistungsfall am stärksten geschätzt wird, vor allem bei ernsten Diagnosen, wenn die Zweitmeinung beim ausgewiesenen Spezialisten gefragt ist. Genau dann zeigt sich auch die Qualität der Faktorklausel im Tarif.
Wir empfehlen, beim Tarifvergleich zwei Fragen getrennt zu stellen. Schränkt der Tarif den Zugang ein, etwa über das Primärarztprinzip? Und bis zu welchem GOÄ-Faktor erstattet er? Die Kombination aus offenem Zugang und Erstattung bis zum Höchstsatz ist der Maßstab, an dem sich Einsparungen messen lassen müssen.