Inhalt
  1. Was zu den Regelleistungen zählt
  2. Wie sich Regel- und Wahlleistungen unterscheiden

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Im Detail

Was zählt zu den Regelleistungen?

Der Leistungskatalog der Regelleistungen ist durch die Sozialgesetzgebung definiert. Er umfasst die Unterbringung im Mehrbettzimmer, die Behandlung durch den Stationsarzt und die notwendigen Medikamente. Damit ist die medizinisch notwendige Grundversorgung im Krankenhaus für alle gesetzlich Versicherten abgedeckt. Darüber hinaus gibt es keine Komfortleistungen, diese zählen zu den Wahlleistungen.

Wie unterscheiden sich Regel- und Wahlleistungen?

Privat Versicherte haben neben den Regelleistungen Anspruch auf Wahlleistungen. Dazu zählen das Einbett- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Je nach Tarif sind diese bereits eingeschlossen. Gesetzlich Versicherte können die gleichen Wahlleistungen über eine stationäre Zusatzversicherung absichern.

Auch die private Krankenversicherung übernimmt die Regelleistungen als Basis, ergänzt um die im Tarif vereinbarten Wahlleistungen. Wer Wert auf ein Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung legt, sollte diese Wahlleistungen deshalb gezielt im Tarif prüfen oder als Zusatz absichern. So lässt sich die Lücke zwischen der gesetzlichen Grundversorgung und dem gewünschten Komfort schließen, bevor der Krankenhausaufenthalt ansteht.

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