Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zur Antragsannahme in der privaten Krankenversicherung auf einen Blick.

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Vier Schritte bis zur Police

Die typische Antragsannahme verläuft in vier Schritten: Antrag und Gesundheitsangaben einreichen, Risikoprüfung durch den Versicherer, bei Bedarf Rückfragen oder Nachforderungen ärztlicher Befunde, Annahmeerklärung mit Konditionen.

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Drei mögliche Ergebnisse

Annahme zum Normaltarif, Annahme mit Modifikation durch Risikozuschlag oder Leistungsausschluss, oder Ablehnung. Makler haben durch ihre Beziehungen zu den Gesellschaften oft die Möglichkeit, einen Sonderentscheid zu erzielen.

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§ 19 VVG ist die wichtigste Regel

Gesundheitsfragen müssen nach § 19 VVG vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wir empfehlen, jede Frage einzeln durchzugehen und im Zweifel ärztliche Befunde mit einzureichen, bevor der Versicherer nachfragen muss. Wenn ein Versicherungsmakler Sie nur nach dem aktuellen Gesundheitszustand fragt, ist das ein Indiz für eine unseriöse Beratung.

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Bearbeitung zwei bis vier Wochen

Die Bearbeitung dauert je nach Versicherer und Komplexität zwei bis vier Wochen. Bei unkomplizierter Gesundheitssituation geht es oft schneller, bei Vorerkrankungen mit Nachforderungen länger.

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Widerrufsrecht 14 Tage nach Vertragsschluss

Nach § 152 VVG haben Sie nach Erhalt der Vertragsunterlagen 14 Tage Widerrufsrecht. Damit ist auch eine voreilige Vertragsunterschrift noch korrigierbar.

Inhalt
  1. Nach der Unterschrift
  2. Ablauf
  3. Annahmeerklärung
  4. Risikoprüfung
  5. Mögliche Ergebnisse
  6. Bearbeitungsdauer
  7. Widerrufsrecht

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Die Antragsannahme im Detail

Was passiert nach der Unterschrift?

Wer einen Antrag unterschreibt, stellt einen Vertragswunsch gegenüber dem Versicherer. Die Antragsannahme ist der formale Prozess, in dem der Versicherer prüft, ob und zu welchen Konditionen er diesen Wunsch erfüllt. Eine Pflicht zur Aufnahme im regulären Vollversicherungstarif besteht nicht. Der Versicherer entscheidet auf Basis der eingereichten Gesundheitsangaben.

Der Prozess beginnt mit dem Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrags beim Versicherer. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Risikoprüfung. Wir begleiten die Vorbereitung so, dass der Antrag beim Versicherer möglichst vollständig und ohne unnötige Rückfragen eingeht.

Wie läuft die Antragsannahme Schritt für Schritt ab?

Der typische Ablauf gliedert sich in fünf Schritte:

  1. Antrag einreichen: Der Antrag mit vollständigen Gesundheitsangaben geht beim Versicherer ein. Vollständigkeit ist hier keine Empfehlung, sondern Pflicht nach § 19 VVG.
  2. Risikoprüfung: Die Sachbearbeiter bewerten die Gesundheitsangaben anhand interner Risikomaßstäbe.
  3. Rückfragen und Nachforderungen: Der Versicherer kann ärztliche Befunde nachfordern oder Rückfragen stellen. Je vollständiger der Erstantrag, desto seltener ist dieser Schritt nötig.
  4. Annahmeerklärung mit Konditionen: Sie legt fest, ob der Vertrag zum Normaltarif, mit Zuschlag, mit Ausschluss oder gar nicht zustande kommt.
  5. Police und Versicherungsbeginn: Zum Abschluss wird die Police ausgestellt und der Versicherungsbeginn festgelegt.

Was enthält die Annahmeerklärung?

Die Annahmeerklärung ist das zentrale Dokument der Antragsannahme. Sie enthält die Bestätigung des gewählten Tarifs, eventuelle Modifikationen wie Risikozuschlag oder Leistungsausschluss, den Vertragsbeginn und die Fälligkeit des Erstbeitrags. Lesen Sie die Annahmeerklärung sorgfältig durch: Modifikationen, die Sie nicht erwartet haben, sollten Sie mit dem Makler besprechen, bevor der Vertrag in Kraft tritt.

Wir gehen die Annahmeerklärung gemeinsam mit unseren Klienten durch. In unserer Beratungspraxis sehen wir, dass unerwartete Zuschläge oft auf Gesundheitsangaben zurückgehen, die im Vorfeld nicht ausreichend geklärt wurden.

Was prüft der Versicherer?

Die Risikoprüfung bewertet mehrere Aspekte:

  • Vollständigkeit der Gesundheitsangaben nach § 19 VVG
  • Risikobewertung anhand der gemeldeten Diagnosen und Behandlungen
  • Plausibilität zwischen Selbstangaben und ärztlichen Befunden
  • erwartbare Folgekosten über die Vertragslaufzeit

Versicherer haben unterschiedliche interne Risikomaßstäbe. Dieselbe Diagnose kann bei einem Versicherer zur Annahme mit leichtem Zuschlag führen und beim nächsten zur Ablehnung. Das ist ein Hauptgrund, warum wir die anonyme Gesundheitsprüfung vor dem formalen Antrag empfehlen.

Welche Annahmeerklärungen sind möglich?

Vier Ergebnisse sind möglich:

  • Annahme zum Normaltarif: Der Volltarif kommt ohne Aufschläge zustande.
  • Annahme mit Risikozuschlag: Es entstehen Mehrkosten von typisch 15 bis 30 %.
  • Annahme mit Leistungsausschluss: Eine konkrete Diagnose bleibt unversichert.
  • Ablehnung: Der Vertrag kommt nicht zustande.

Ein Risikozuschlag von 15 bis 30 % ist bei bekannten Vorerkrankungen die häufigste Anpassung. Ein Leistungsausschluss bedeutet, dass eine klar abgegrenzte Diagnose vom Schutz ausgenommen wird, alle anderen Leistungen aber voll erhalten bleiben.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Zwei bis vier Wochen sind der typische Rahmen für die Antragsannahme. Beschleunigend wirkt, wenn der Erstantrag vollständig und alle relevanten Befunde direkt mitgeliefert werden. Verzögerungen entstehen durch fehlende Unterlagen, Rückfragen an Ärzte oder komplexe Kombinationen aus mehreren Vorerkrankungen.

Reagieren Sie auf Nachfragen des Versicherers zeitnah und vollständig. Ein offen gebliebener Rückfrageschritt kann dazu führen, dass der Antrag formal abgelehnt wird, obwohl die inhaltliche Annahmechance bestanden hätte.

Welches Widerrufsrecht haben Sie nach der Annahme?

Nach § 152 VVG haben Sie nach Erhalt der vollständigen Vertragsunterlagen 14 Tage Widerrufsrecht. Voraussetzung ist, dass die Widerrufsbelehrung in den Unterlagen enthalten ist. Fehlt sie, läuft die 14-Tage-Frist nicht.

In unserer Beratung sehen wir oft, dass die ersten 14 Tage nach Erhalt der Police zu wenig genutzt werden, um die Konditionen ein letztes Mal zu prüfen. Wir empfehlen einen strukturierten Check: Entspricht die Annahmeerklärung der ursprünglichen Erwartung? Sind Zuschläge oder Ausschlüsse plausibel? Welche Alternativen gäbe es beim nächsten Versicherer?

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