Inhalt
  1. Welche Rolle der Dienstherr beim PKV-Abschluss spielt
  2. Bund und Land unterscheiden sich
  3. Wie sich der Dienstherr im Laufe der Karriere ändern kann

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Im Detail

Welche Rolle spielt der Dienstherr beim PKV-Abschluss?

Beamte sind in Deutschland in der Regel nicht über die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Die meisten Beamten wählen die private Krankenversicherung, weil der Dienstherr über die Beihilfe bereits einen erheblichen Teil der Krankheitskosten trägt.

Der Dienstherr legt durch seinen Beihilfebemessungssatz fest, wie groß die Lücke ist, die die private Krankenversicherung schließen muss. Beamte beim Bund ohne Kinder erhalten in der Regel 50 Prozent Beihilfe. Eine Restkostenversicherung über die verbleibenden 50 Prozent ergibt zusammen mit der Beihilfe eine vollständige Kostendeckung. Beim Abschluss müssen Beamte ihren Dienstherrn und den gültigen Beihilfebemessungssatz angeben, denn ein falscher Satz führt zu einem zu teuren Tarif oder zu einer Deckungslücke.

Die Beihilfevorschriften des Dienstherrn legen außerdem fest, welche Behandlungen und Leistungsarten überhaupt beihilfefähig sind. Nicht alles, was ein Arzt in Rechnung stellt, ist automatisch beihilfefähig. Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen und bestimmte Arzneimittel können je nach Dienstherr unterschiedlich behandelt werden, was eine Restkostenversicherung berücksichtigen sollte.

Wie unterscheiden sich Bund und Land?

Bundesbeamte unterliegen der Bundesbeihilfeverordnung, Landesbeamte den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen. Diese Regelwerke unterscheiden sich teils erheblich, etwa bei beihilfefähigen Aufwendungen oder beim Beihilfebemessungssatz für bestimmte Leistungen. Wer als Landesbeamter mit Bundeswerten kalkuliert, rechnet möglicherweise falsch. Der Begriff Dienstherr ist dabei kein Synonym für den Arbeitgeber im allgemeinen Sprachgebrauch, denn das Dienstverhältnis eines Beamten ist ein besonderes öffentlich-rechtliches Treueverhältnis mit gegenseitigen Pflichten.

Wie kann sich der Dienstherr im Laufe der Karriere ändern?

In den meisten Fällen bleibt der Dienstherr über die gesamte Beamtenkarriere derselbe. Es gibt jedoch Situationen, in denen sich das Dienstverhältnis ändert, etwa bei einer Versetzung, beim Wechsel von einer Bundes- zu einer Landesbehörde oder beim Eintritt in den Ruhestand.

Im Ruhestand ändert sich der Status zum Pensionär, und der Beihilfebemessungssatz steigt in der Regel auf 70 Prozent, weil Pensionäre in der Bundesbeihilfe höher eingestuft sind als aktive Beamte. Das hat direkte Auswirkungen auf die private Krankenversicherung: Eine Restkostenversicherung, die auf 50 Prozent ausgelegt war, muss dann möglicherweise auf 30 Prozent angepasst werden. Diese Anpassung setzt voraus, dass der Tarif eine entsprechende Anpassungsoption enthält, weshalb Beamte beim Abschluss gezielt danach fragen sollten.

Die Beziehung zum Dienstherrn endet mit dem Tod des Beamten. Für Hinterbliebene gelten besondere Regelungen, denn Witwen und Waisen können unter bestimmten Voraussetzungen selbst Beihilfe beantragen. Das hängt von der jeweiligen Beihilfeverordnung des Dienstherrn ab und sollte bei der Familienabsicherung berücksichtigt werden.

Wir empfehlen, dem Versicherungsmakler vor dem Abschluss das Dienstherrn-Schreiben zur Beihilferegelung vorzulegen. Es enthält den gültigen Beihilfebemessungssatz, Besonderheiten für bestimmte Leistungsarten und eventuelle Ausschlüsse. Erst damit lässt sich der tatsächliche Deckungsbedarf der privaten Krankenversicherung bestimmen.

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