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Was macht der Durchgangsarzt bei Arbeitsunfällen genau?
Der Durchgangsarzt übernimmt nach einem Arbeitsunfall mehrere Funktionen gleichzeitig. Er untersucht und behandelt die Verletzung, stellt fest, ob und in welchem Umfang ein Arbeitsunfall vorliegt, und entscheidet, ob eine allgemeine Heilbehandlung ausreicht oder ein besonderes Heilverfahren eingeleitet werden muss. Letzteres kommt bei schwereren Verletzungen in Betracht und umfasst spezialisierte Kliniken, Rehabilitationsmaßnahmen und gegebenenfalls eine Verletztenrente.
Alle weiteren Schritte koordiniert der Durchgangsarzt: Krankenhauseinweisung, Weiterbehandlung durch Spezialisten, Verordnung von Reha-Maßnahmen und Meldung an die Berufsgenossenschaft. Privatversicherte müssen dabei aktiv nichts tun, außer den Durchgangsarzt aufzusuchen und die Berufsgenossenschaft als Kostenträger zu benennen. Die Abrechnung läuft dann direkt zwischen dem behandelnden Arzt und der Berufsgenossenschaft.
Der D-Arzt-Status ist eine besondere Zulassung, die Fachärzte bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen müssen, nicht jeder Facharzt ist automatisch Durchgangsarzt. Während der gesamten Behandlung nach einem Arbeitsunfall gilt: Die private Krankenversicherung hat mit dem Vorgang nichts zu tun, alle Rechnungen gehen an die Berufsgenossenschaft. Wer trotzdem eine Arztrechnung bei der privaten Krankenversicherung einreicht, muss mit Ablehnungen und Korrekturbedarf rechnen.
Arbeitsunfall und Privatunfall: Wo liegt die Grenze?
Die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn das Ereignis in einem ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht, etwa ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit, eine Verletzung am Arbeitsplatz oder ein Unfall während einer Dienstreise.
Private Unfälle, ob Sportunfall, Sturz zu Hause oder Verkehrsunfall in der Freizeit, fallen dagegen in die Zuständigkeit der privaten Krankenversicherung. Hier ist die Rechnung bei der eigenen Versicherung einzureichen, und die gewöhnlichen Vertragsbedingungen inklusive Selbstbeteiligung greifen wie bei jeder anderen Behandlung. Grenzfälle können komplizierter sein, etwa ein Unfall auf dem Weg zum Mittagessen außerhalb des Betriebsgeländes, ein Sturz während einer genehmigten Firmensportveranstaltung oder eine Verletzung im Homeoffice. Wer unsicher ist, sollte die Einstufung klären lassen, bevor eine Rechnung eingereicht wird.
Wir empfehlen, nach einem Arbeitsunfall immer zuerst den nächsten Durchgangsarzt aufzusuchen und die Rechnung nicht bei der privaten Krankenversicherung einzureichen. Bei Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft Ihr Kostenträger, daraus entsteht kein Eigenanteil aus dem privaten Vertrag.
