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Was deckt die freie Heilfürsorge ab?
Die freie Heilfürsorge umfasst ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Heilmittel und weitgehend auch Zahnarztleistungen, je nach Dienstherr und Regelwerk. Die Leistungen sind ähnlich strukturiert wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, aber direkter. Es gibt keine Krankenversicherungskarte, stattdessen wird der Berechtigte über den Dienstherrn registriert, und Behandler rechnen direkt mit der zuständigen Stelle ab.
Für Soldaten der Bundeswehr ist die freie Heilfürsorge über den Sanitätsdienst und zivile Vertragsärzte organisiert. Wer als aktiver Soldat erkrankt, wird nach den Heilfürsorge-Regeln versorgt, eigene Kosten entstehen in der Regel nicht. Landespolizisten in Bundesländern mit Heilfürsorge-Regelung, etwa Bayern oder Hamburg, genießen einen ähnlichen Schutz. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich nach Bundesland erheblich, denn nicht alle Länder gewähren ihrer Polizei freie Heilfürsorge, einige setzen auf das Beihilfesystem.
Worin liegt der Unterschied zur Beihilfe?
Die freie Heilfürsorge ist nicht dasselbe wie die Beihilfe. Die Beihilfe erstattet nur einen Teil der Krankheitskosten, im Bundesdienst etwa 50 Prozent ohne Kinder und 70 Prozent ab zwei Kindern oder für Pensionäre. Die freie Heilfürsorge übernimmt dagegen alle Kosten direkt. Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob zusätzlich eine private Krankenversicherung benötigt wird.
Was passiert nach dem Ende der freien Heilfürsorge?
Das Ende der freien Heilfürsorge tritt ein, sobald sich das Dienstverhältnis verändert: bei einem Zeitsoldaten nach Ablauf der Dienstzeit, bei Berufssoldaten beim Ausscheiden aus dem Dienst oder beim Wechsel in den Ruhestand. Pensionäre der Bundeswehr erhalten keine Heilfürsorge mehr, sondern wechseln in das Beihilfesystem mit einem Beihilfesatz von 70 Prozent.
Nach dem Ende der freien Heilfürsorge müssen sich die betroffenen Personen eigenständig versichern. Die private Krankenversicherung ist für ehemalige Berufssoldaten und bestimmte Beamte häufig die beste Option, weil sie sich mit einem ergänzenden Beihilfetarif kombinieren lässt, der die Restkosten abdeckt. Wer sich erst spät kümmert, riskiert höhere Beiträge durch das gestiegene Eintrittsalter oder Risikozuschläge wegen im Dienst erworbener Erkrankungen.
Der Zeitdruck ist real, denn die Versicherungspflicht beginnt unmittelbar nach Ende der Heilfürsorge, eine Schonfrist gibt es nicht. Wir empfehlen Soldaten und Polizisten, die bald aus der freien Heilfürsorge heraustreten, frühzeitig eine Beratung zu vereinbaren, weil eine gute Tarifwahl Zeit braucht.
