Doppelt Beitrag, einfach Leistung
Mehrere Krankenvollversicherungen sind möglich, aber wirtschaftlich selten sinnvoll. Nach dem Bereicherungsverbot in § 200 VVG erstattet kein Versicherer mehr, als die Rechnung tatsächlich ausmacht.
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Wie läuft die Beratung ab? →Eine Doppelversicherung entsteht fast immer in Phasen, in denen sich der Versicherungsstatus ändert und ein Vertrag nicht sauber beendet wird.
Der häufigste Auslöser ist ein Beratungsfehler. Ein Probeantrag zur anonymen Risikoprüfung sieht aus wie ein normaler Antrag und trägt nur den Vermerk „Probeantrag“. Fehlt dieser Vermerk, kann der Versicherer den Antrag regulär annehmen. Besteht der alte Vertrag noch, zahlt die Person ab sofort doppelt.
Ein zweiter Klassiker ist der Berufswechsel. Wer aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze wechselt, wird gesetzlich pflichtig. Bleibt die private Vollversicherung dann ungekündigt, laufen gesetzlicher und privater Beitrag parallel.
Auch Heirat und Auslandsrückkehr führen zu Doppelversicherungen. Wer nach der Heirat in die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung wechselt oder aus dem Ausland zurückkehrt und wieder pflichtig wird, hat doppelten Schutz, solange der alte Vertrag weiterläuft.
Wer eine Doppelversicherung bemerkt, sollte strukturiert vorgehen, damit am Ende der richtige Vertrag endet und keine Lücke entsteht.
Nicht jede parallele Versicherung ist eine schädliche Doppelversicherung. Entscheidend ist, ob sich die Leistungen überschneiden.
Eine private Zahnzusatzversicherung neben der gesetzlichen Krankenkasse ist das beste Beispiel. Die gesetzliche Versicherung trägt die Grundversorgung, die Zusatzversicherung übernimmt die Kosten darüber hinaus. Beide zahlen für unterschiedliche Anteile derselben Behandlung, niemand erstattet doppelt.
Ähnlich verhält es sich mit einer Auslandsreisekrankenversicherung oder einer Anwartschaft neben dem laufenden Vertrag. Sie ergänzen den Schutz, ohne denselben Schadensfall ein zweites Mal abzudecken.
Nein. § 200 VVG verankert das Bereicherungsverbot. Aus mehreren Verträgen darf insgesamt nicht mehr erstattet werden, als die Behandlung tatsächlich gekostet hat. Doppelte Beiträge führen also nicht zu doppelter Leistung.
Nach § 205 Abs. 2 VVG haben Sie drei Monate ab Eintritt der Versicherungspflicht Zeit, die private Vollversicherung rückwirkend zu kündigen. Den Nachweis der Pflicht müssen Sie dem Versicherer auf Aufforderung innerhalb von zwei Monaten vorlegen.
In der Regel nicht. Eine Zahn- oder Auslandszusatzversicherung ergänzt die Grundabsicherung und überschneidet sich nicht mit ihr. Eine echte Doppelversicherung liegt nur vor, wenn zwei Verträge denselben Schadensfall abdecken würden.
Das ist Versicherungsbetrug. Der später abgeschlossene Vertrag kann fristlos für ungültig erklärt und bereits gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden. Reichen Sie jede Rechnung nur bei einem Versicherer ein.
Ja. Ein formloses Schreiben mit den Versicherungsscheinen beider Verträge und den Beitragsnachweisen genügt. Bleibt eine Antwort aus, können Sie die Ombudsperson für Versicherungen oder die BaFin einschalten.
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