Expertentipps

Die wichtigsten Punkte zur Doppelversicherung in der Krankenversicherung auf einen Blick.

01

Doppelt Beitrag, einfach Leistung

Mehrere Krankenvollversicherungen sind möglich, aber wirtschaftlich selten sinnvoll. Nach dem Bereicherungsverbot in § 200 VVG erstattet kein Versicherer mehr, als die Rechnung tatsächlich ausmacht.

Details anzeigen →
02

Häufigste Ursache ist ein Beratungsfehler

Ein als Probe gedachter Antrag, der ohne den Vermerk „Probeantrag“ eingereicht und angenommen wird, ist der Klassiker. Schon laufen zwei Verträge und zwei Beiträge.

03

Rückkehr in die Versicherungspflicht löst das Problem

Wer als Privatversicherter wieder gesetzlich pflichtig wird, etwa durch einen Job unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann die private Vollversicherung nach § 205 Abs. 2 VVG rückwirkend kündigen, innerhalb von drei Monaten.

Details anzeigen →
04

Nicht jede Doppelung ist schädlich

Eine private Zahnzusatzversicherung neben der gesetzlichen Kasse ist eine sinnvolle Ergänzung und keine echte Doppelversicherung, weil sich die Leistungen nicht überschneiden.

05

Wichtig zu wissen

Wer aus zwei Verträgen dieselbe Rechnung doppelt erstattet bekommen will, begeht Versicherungsbetrug. Reicht jemand eine Arztrechnung bei zwei Versicherern ein, kann der später abgeschlossene Vertrag fristlos für ungültig erklärt und bereits gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden. Eine Doppelversicherung sollte deshalb nicht ausgesessen, sondern aktiv bereinigt werden.

Inhalt
  1. Wie sie entsteht
  2. Wie sie endet
  3. Wann erlaubt
  4. Doppelt Geld?
  5. Frist nach Jobwechsel
  6. Zusatzversicherung
  7. Rechnung zweimal
  8. Erstattungsantrag

Kostenlose Erstberatung

Unverbindliche Analyse Ihrer Situation, persönlich und unabhängig.

Wie läuft die Beratung ab? →

Doppelversicherung im Detail

Wie entsteht eine Doppelversicherung?

Eine Doppelversicherung entsteht fast immer in Phasen, in denen sich der Versicherungsstatus ändert und ein Vertrag nicht sauber beendet wird.

Der häufigste Auslöser ist ein Beratungsfehler. Ein Probeantrag zur anonymen Risikoprüfung sieht aus wie ein normaler Antrag und trägt nur den Vermerk „Probeantrag“. Fehlt dieser Vermerk, kann der Versicherer den Antrag regulär annehmen. Besteht der alte Vertrag noch, zahlt die Person ab sofort doppelt.

Ein zweiter Klassiker ist der Berufswechsel. Wer aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze wechselt, wird gesetzlich pflichtig. Bleibt die private Vollversicherung dann ungekündigt, laufen gesetzlicher und privater Beitrag parallel.

Auch Heirat und Auslandsrückkehr führen zu Doppelversicherungen. Wer nach der Heirat in die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung wechselt oder aus dem Ausland zurückkehrt und wieder pflichtig wird, hat doppelten Schutz, solange der alte Vertrag weiterläuft.

Wie beende ich eine Doppelversicherung?

Wer eine Doppelversicherung bemerkt, sollte strukturiert vorgehen, damit am Ende der richtige Vertrag endet und keine Lücke entsteht.

  • Schritt 1: Beide Verträge dokumentieren. Lassen Sie sich Beginn, Beitrag und Kündigungsbedingungen beider Verträge schriftlich bestätigen. Erst wenn beide Seiten klar sind, entscheidet sich, welcher Vertrag endet.
  • Schritt 2: Das richtige Kündigungsrecht prüfen. Wer durch einen Jobwechsel gesetzlich pflichtig wurde, kündigt die private Vollversicherung nach § 205 Abs. 2 VVG rückwirkend zum Eintritt der Pflicht, innerhalb von drei Monaten. Den Nachweis der Versicherungspflicht müssen Sie dem Versicherer auf Aufforderung innerhalb von zwei Monaten vorlegen, sonst wird die Kündigung unwirksam.
  • Schritt 3: Bei ganz neuen Verträgen den Widerruf nutzen. Fällt die Doppelversicherung kurz nach Abschluss auf, ist der Widerruf nach § 8 VVG der schnellste Weg. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Vertragsunterlagen.
  • Schritt 4: Zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Bei nachgewiesener Doppelversicherung erstatten viele Versicherer rückwirkend. Als Orientierung gilt ein Zeitraum von bis zu drei Jahren, die Praxis ist je Versicherer verschieden. Ein schriftlicher Antrag mit beiden Versicherungsscheinen genügt.

Wann ist eine Doppelung erlaubt oder sogar sinnvoll?

Nicht jede parallele Versicherung ist eine schädliche Doppelversicherung. Entscheidend ist, ob sich die Leistungen überschneiden.

Eine private Zahnzusatzversicherung neben der gesetzlichen Krankenkasse ist das beste Beispiel. Die gesetzliche Versicherung trägt die Grundversorgung, die Zusatzversicherung übernimmt die Kosten darüber hinaus. Beide zahlen für unterschiedliche Anteile derselben Behandlung, niemand erstattet doppelt.

Ähnlich verhält es sich mit einer Auslandsreisekrankenversicherung oder einer Anwartschaft neben dem laufenden Vertrag. Sie ergänzen den Schutz, ohne denselben Schadensfall ein zweites Mal abzudecken.

Bekomme ich aus zwei Verträgen auch doppelt Geld?

Nein. § 200 VVG verankert das Bereicherungsverbot. Aus mehreren Verträgen darf insgesamt nicht mehr erstattet werden, als die Behandlung tatsächlich gekostet hat. Doppelte Beiträge führen also nicht zu doppelter Leistung.

Wie schnell muss ich nach einem Jobwechsel kündigen?

Nach § 205 Abs. 2 VVG haben Sie drei Monate ab Eintritt der Versicherungspflicht Zeit, die private Vollversicherung rückwirkend zu kündigen. Den Nachweis der Pflicht müssen Sie dem Versicherer auf Aufforderung innerhalb von zwei Monaten vorlegen.

Zählt eine Zusatzversicherung als Doppelversicherung?

In der Regel nicht. Eine Zahn- oder Auslandszusatzversicherung ergänzt die Grundabsicherung und überschneidet sich nicht mit ihr. Eine echte Doppelversicherung liegt nur vor, wenn zwei Verträge denselben Schadensfall abdecken würden.

Was passiert, wenn ich dieselbe Rechnung bei zwei Versicherern einreiche?

Das ist Versicherungsbetrug. Der später abgeschlossene Vertrag kann fristlos für ungültig erklärt und bereits gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden. Reichen Sie jede Rechnung nur bei einem Versicherer ein.

Kann ich den Erstattungsantrag selbst stellen?

Ja. Ein formloses Schreiben mit den Versicherungsscheinen beider Verträge und den Beitragsnachweisen genügt. Bleibt eine Antwort aus, können Sie die Ombudsperson für Versicherungen oder die BaFin einschalten.

Kontaktieren Sie unsere Experten

Klären Sie alle offenen Fragen, kostenfrei und unverbindlich.

Expertengespräch

Persönliche Beratung mit unseren Spezialisten, kostenlos und unverbindlich.

Das Team von PKV-Welt: Tim und Sandra Bökemeier
Direkter Kontakt

Telefon: +49 521 9779 8232 · Antwortzeit: unter 48 h.

Kalender wird vorbereitet

Einen Moment – die freien Termine werden geladen.