Eine Doppelversicherung entsteht fast immer in Phasen, in denen sich der Versicherungsstatus ändert und ein Vertrag nicht sauber beendet wird.
Der häufigste Auslöser ist ein Beratungsfehler. Ein Probeantrag zur anonymen Risikoprüfung sieht aus wie ein normaler Antrag und trägt nur den Vermerk „Probeantrag“. Fehlt dieser Vermerk, kann der Versicherer den Antrag regulär annehmen. Besteht der alte Vertrag noch, zahlt die Person ab sofort doppelt.
Ein zweiter Klassiker ist der Berufswechsel. Wer aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze wechselt, wird gesetzlich pflichtig. Bleibt die private Vollversicherung dann ungekündigt, laufen gesetzlicher und privater Beitrag parallel.
Auch Heirat und Auslandsrückkehr führen zu Doppelversicherungen. Wer nach der Heirat in die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung wechselt oder aus dem Ausland zurückkehrt und wieder pflichtig wird, hat doppelten Schutz, solange der alte Vertrag weiterläuft.