News
Freie Arztwahl: Ihre Entscheidungsfreiheit in der privaten Krankenversicherung
Üblicherweise wählt der Patient in Deutschland seinen Arzt selbst aus. Das bedeutet, er kann generell frei entscheiden, von welchem Arzt er sich behandeln lässt. Einschränkungen gibt es lediglich bei einem Arbeitsunfall oder Untersuchungen durch den arbeitsmedizinischen Dienst.
Übertragungswert: Wertübertragung bei der privaten Krankenversicherung
Beim Übertragungswert handelt es sich um den Wert der Alterungsrückstellungen, welche bei einem Wechsel des Versicherten mitgenommen werden können.
Abrechnungsprüfung: Kontrolle und Sicherheit in der privaten Krankenversicherung
Mit der Abrechnungsprüfung wird den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung und deren Prüfverfahren entsprochen. Denn diese schreibt vor, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen die Honorarleistungen an ihre Vertragsärzte prüfen.
Abdingung: Individuelle Anpassung des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung
Bei der Abdingung handelt es sich um eine individuell getroffene Abmachung zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten. Mit der Abdingung wird dem Arzt erlaubt, höhere Kosten abzurechnen, als es die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsieht.
Negativliste: Nicht erstattungsfähige Leistungen in der privaten Krankenversicherung
Bei der Negativliste handelt es sich um eine Liste von Arzneimitteln, aber auch Hilfs- und Heilmitteln, welche nicht von der GKV erstattet werden.
Leistungsausschluss: Bestimmte Leistungen in der privaten Krankenversicherung nicht abgedeckt
Ist ein Leistungsausschluss vereinbart, werden durch Behandlungen dieser bestimmten Erkrankung entstehende Kosten von der PKV nicht erstattet. Dieser Leistungsausschluss ist im Vertrag eindeutig definiert. Ebenfalls ist es möglich, einen einmal vereinbarten Leistungsausschluss später wieder streichen zu lassen.
Verschreibungspflicht: Kontrollierter Zugang zu Medikamenten in der privaten Krankenversicherung
Zum Schutz des Patienten gibt es in Deutschland für Arzneimittel strikte Regelungen. Mit der Verschreibungspflicht soll vor allem vor dem Missbrauch von Medikamenten geschützt werden. Arzneimittel, welche verschreibungspflichtig sind, können in der Apotheke nur gegen Vorlage eines entsprechenden Rezepts ausgegeben werden.
Probeantrag: Die Möglichkeit einer vorläufigen Versicherung in der privaten Krankenversicherung
Mit einem Probeantrag kann vor der Antragstellung in der PKV eine Art Risikovoranfrage stattfinden. Er gibt Antragstellern also die Möglichkeit, herauszufinden, ob sie überhaupt versicherbar sind.
Sachleistungsprinzip: Direkte Leistungserstattung in der privaten Krankenversicherung
Das Grundprinzip der GKV ist das Sachleistungsprinzip. Hiermit sind die Kosten gemeint, welche versicherte Mitglieder durch eine Erkrankung und den damit verbundenen Leistungen der Krankenkasse verursachen.
Versicherungspflicht: Die Grundlage der privaten Krankenversicherung
Neben den diversen freiwilligen Versicherungen, die von Versicherungsunternehmen angeboten werden, gibt es ebenfalls verpflichtende Versicherungen. Hierzu gehörten die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.