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Was bedeutet der Risikozuschlag in der PKV?
Ein Risikozuschlag wird vereinbart, wenn bei Ihnen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko vorliegt und der Versicherer dadurch Mehrkosten erwartet. Grundlage sind Ihre Angaben in den Gesundheitsfragen. Daraus ergibt sich, ob und in welcher Höhe ein Zuschlag kalkuliert wird.
Der Zuschlag kann prozentual (z. B. +10 %) oder als fixer Betrag (z. B. +30 €) festgelegt werden. Wichtig ist auch der Zeitpunkt: Risikozuschläge werden typischerweise bei erstmaligem Abschluss der PKV erhoben oder wenn Sie in einen höherwertigen Tarif mit besseren Leistungen wechseln (dann kann erneut geprüft werden).
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es solche Zuschläge wegen Vorerkrankungen nicht.
Warum gibt es einen Risikozuschlag?
Der Risikozuschlag soll sicherstellen, dass das Versicherungskollektiv stabil bleibt, auch wenn einzelne Versicherte ein höheres Leistungsrisiko mitbringen. In der PKV gilt das Äquivalenzprinzip: Beitrag und erwartete Leistungsausgaben sollen zueinander passen. Deshalb ist die individuelle Risikoeinschätzung ein zentraler Teil der Beitragskalkulation.
Ist das Risiko sehr hoch, kann der Versicherer statt eines Zuschlags auch strengere Annahmebedingungen wählen und im Extremfall sogar den Antrag ablehnen.
Wie hoch ist der Risikozuschlag?
Die Höhe eines Risikozuschlags kann je nach Versicherer und Gesundheitsbild deutlich variieren. Häufig liegt er im Bereich von 10 bis 20 % und in Einzelfällen auch darüber.
Beispiel (einfach gerechnet):
Liegt der Beitrag bei 400 € monatlich, sind +10 bis +20 % typischerweise +40 bis +80 € pro Monat. Das entspricht +480 bis +960 € im Jahr.
Beispiele aus der Praxis:
- Schilddrüsenunterfunktion: ca. 25-60€, je nach Versicherer
- Heuschnupfen: von 0€-40€, je nach Versicherer
- Bluthochdruck: 45-150€, je nach Versicherer
- Asthma Bronchiale: 60€-250€, je nach Versicherer und Ausprägung
Merksatz: Ein Risikozuschlag ist keine „Strafe“ – er ist die rechnerische Anpassung, damit Ihr Vertrag trotz höherem Risiko überhaupt möglich wird.
Gilt der Risikozuschlag für immer?
Nicht zwingend. Ein Risikozuschlag hängt an der konkreten Ursache (z. B. Vorerkrankung). Wenn diese Ursache dauerhaft wegfällt oder bedeutungslos wird, kann der Beitrag wieder angepasst werden.
Wichtiges Update: Die richtige Rechtsgrundlage ist § 41 VVG (Herabsetzung der Prämie) und nicht „§ 41a“. Dort ist geregelt, dass bei Wegfall gefahrerhöhender Umstände eine angemessene Herabsetzung ab Zugang Ihres Verlangens möglich ist.
Praxis-Tipp (so gehen Sie vor):
- Um Bestätigung bitten, ab wann der Zuschlag entfällt oder reduziert wird.
- Schriftlich um Überprüfung/Reduzierung bitten (kurz begründen).
- Nachweise beilegen (z. B. Attest „ausgeheilt/beschwerdefrei“, Verlauf, Medikation beendet).

Wann kann die Versicherung einen Risikozuschlag erheben?
Ein Risikozuschlag wird grundsätzlich bei Vertragsbeginn im Rahmen der Gesundheitsprüfung kalkuliert. Werden Sie später krank, ist das kein Grund für einen nachträglichen Risikozuschlag. Eine erneute Prüfung (und damit ggf. ein Zuschlag) kommt typischerweise nur ins Spiel, wenn Sie in einen höherwertigen Tarif mit besseren Leistungen wechseln möchten.
Typische Auslöser (Beispiele):
- Übergewicht als auch Untergewicht
- Schilddrüsenunterfunktion
- Bluthochdruck
- Asthma (Allergisches und Bronchial)
- Hauterkrankungen
- Krankheiten am Bewegungsapparat
- Heuschnupfen
- Fehlsichtigkeit
PKV-Welt-Hebel: Statt „blind“ zu beantragen, ist häufig eine anonyme Risikovoranfrage der sauberste Weg, denn so sehen Sie vorab, welcher Versicherer wie reagiert (Zuschlag/Annahme/Alternative), ohne unnötige Spuren durch Ablehnungen.
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