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Tarifkombination K600
Datenstand 07/2026, Quelle: Tarifwerk und unsere Beratungspraxis

Warum dieser Tarif in unserer Auswahl ist

Der ARAG K600 steht in unserer Auswahl für Selbstständige, weil er ein starkes Preis-Leistungs-Verhältnis mit einer sehr ruhigen Kalkulation verbindet. Die Beitragsstabilität bewerten wir mit 9 von 10 Punkten und die Beitragshöhe ebenfalls mit 9 von 10 Punkten, der Einstiegsbeitrag ist also niedrig. Möglich wird das über zwei Stellschrauben. Der Tarif arbeitet mit einer festen Selbstbeteiligung von 600 Euro im Jahr auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen, und im ambulanten Bereich gilt ein Hausarztprinzip. Wer die Erstbehandlung über einen Hausarzt steuert, erhält die volle Erstattung. Beim Leistungsniveau sehen wir mit 7 von 10 Punkten einen soliden Schutz mit gutem Klinikbaustein, aber Grenzen bei Sehhilfen und Heilpraktiker. Die Leistungsregulierung bewerten wir mit 6 von 10 Punkten, weil die ARAG Rechnungen bekanntermaßen genau prüft. Das stützt die stabile Kalkulation, kann im Leistungsfall aber zu Rückfragen führen.

01

Starkes Preis-Leistungs-Verhältnis

Beitragsstabilität und Beitragshöhe bewerten wir jeweils mit 9 von 10 Punkten. Der Tarif erreicht das über einen festen Selbstbehalt von 600 Euro im Jahr und ein Hausarztprinzip im ambulanten Bereich. Der stationäre Schutz bleibt mit Ein- oder Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung auf gehobenem Niveau.

02

Genaue Rechnungsprüfung

Die ARAG prüft eingereichte Rechnungen sorgfältig. Das ist der Grund, warum wir die Leistungsregulierung mit 6 von 10 Punkten bewerten, und zugleich einer der Gründe für die ruhige Beitragshistorie. Wer damit rechnet und Belege vollständig einreicht, kommt gut zurecht.

03

Sehr beitragsstabile Kalkulation

Die Beitragshistorie der ARAG bewerten wir für diesen Tarif mit 9 von 10 Punkten. Ergänzend gibt es ein garantiertes Recht auf einen Wechsel der Selbstbeteiligung ohne erneute Risikoprüfung, sodass sich der Beitrag über die Jahre an die eigene Situation anpassen lässt.

Unsere Bewertung

Fünf Kennzahlen aus unserer Tarifanalyse, jeweils auf einer Skala von 1 bis 10. Sie beruhen auf dem Tarifwerk, den Beitragshistorien und unserer Erfahrung aus der Beratung.

7/10

Leistungsabdeckung

Wie viel der Tarif im Ernstfall wirklich abdeckt.

9/10

Beitragsstabilität

Wie verlässlich sich die Beiträge in der Vergangenheit entwickelt haben.

6/10

Leistungsregulierung

Wie zügig und kulant Rechnungen erstattet werden.

7/10

Familienfreundlichkeit

Konditionen für Kinder und mitversicherte Angehörige.

9/10

Beitragshöhe

10 bedeutet: vergleichsweise niedriger Beitrag. Niedrige Werte stehen für einen höheren Beitrag.

Die Leistungen im Detail

Die Kernleistungen aus dem Tarifwerk, gegliedert nach Bereichen. Klicken Sie einen Bereich auf, um die Details zu sehen.

Ambulante Behandlung

Der ambulante Bereich entscheidet über die Arztwahl und die Erstattung privatärztlicher Honorare. Der K600 arbeitet mit einem Hausarztprinzip: Wird die Erstbehandlung über einen Hausarzt gesteuert, gibt es die volle Erstattung, sonst greift eine Kürzung.

Arztwahl

Hausarztprinzip: 100 Prozent bei Erstbehandlung durch Hausarzt oder überwiesenen Facharzt, sonst 80 Prozent

Gebührenordnung (GOÄ)

Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ

Vorsorgeuntersuchungen

100 Prozent bei Erstbehandlung durch einen Hausarzt, sonst 80 Prozent, dazu weitere Vorsorge nach Liste der ARAG

Arznei, Heil- und Hilfsmittel

Zusammen 80 Prozent bis 2.500 Euro Rechnungsbetrag im Jahr, darüber 100 Prozent bis zu den Höchstbeträgen

Psychotherapie ambulant

80 Prozent für höchstens 50 Sitzungen im Jahr, ohne vorherige Zusage

Heilpraktiker

80 Prozent bis 500 Euro pro Jahr nach dem Gebührenverzeichnis

Sehhilfen

Bis 150 Euro, erneuter Anspruch nach 36 Monaten

Digitale Gesundheitsanwendungen

80 Prozent nach Verordnung oder Zusage, neue Verordnung nach 12 Monaten

Stationäre Behandlung

Im Krankenhaus liegt die Stärke dieses Tarifs. Er sichert die vollen Wahlleistungen mit Ein- oder Zweibettzimmer und Privatarzt, ganz ohne Hausarztbindung.

Unterbringung

Ein- oder Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung, GOÄ auch über den Höchstsätzen

Privatkliniken

Leistungen in Privatkliniken werden erstattet

Ersatz-Krankenhaustagegeld

Kein Ersatz-Krankenhaustagegeld vorgesehen

Psychotherapie stationär

Wird erstattet, ohne vorherige Zusage

Gemischte Anstalten

Nach vorheriger Zusage, in Notfällen und definierten Fällen ohne

Transport

Zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus bis 100 km

Zahnleistungen

Zahnbehandlung erstattet der Tarif voll, bei Zahnersatz und Kieferorthopädie bleibt ein Eigenanteil. Wichtig zu kennen ist die Zahnstaffel in den ersten Versicherungsjahren.

Zahnbehandlung

100 Prozent, inklusive Wurzel- und Parodontosebehandlung, Prophylaxe und professioneller Zahnreinigung

Inlays

100 Prozent

Zahnersatz

80 Prozent, inklusive Kronen, Brücken und Veneers

Implantate

80 Prozent, höchstens 4 Implantate je Kiefer, inklusive Knochenaufbau

Kieferorthopädie

80 Prozent

Gebührenordnung (GOZ)

Erstattung bis zu den Höchstsätzen

Zahnstaffel

Höchstens 1.000 Euro im 1. Jahr, gestaffelt bis 5.000 Euro im 5. Jahr, ab dem 6. Jahr ohne Begrenzung, bei Unfall keine Begrenzung

Selbstbeteiligung

Der Tarif arbeitet mit einer festen Selbstbeteiligung. Sie ist ein wesentlicher Grund für den niedrigen Beitrag und lässt sich später ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.

Höhe

600 Euro pro Kalenderjahr auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen

Kinder und Jugendliche

Halbe Selbstbeteiligung

Vorsorge-Ausnahme

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen bleiben selbstbeteiligungsfrei

Wechselrecht

Garantierter Wechsel der Selbstbeteiligung nach oben oder unten ohne erneute Risikoprüfung

Beitragsrückerstattung

Eine garantierte Pauschale sieht der Tarif nicht vor. Es gibt eine erfolgsabhängige Rückerstattung, wenn Sie ein Jahr lang keine Rechnungen einreichen.

Garantierte Pauschalleistung

Nicht vorgesehen

Erfolgsabhängige Rückerstattung

2 Monatsbeiträge nach einem leistungsfreien Jahr

Kinder und Jugendliche

Erhalten die gleiche Rückerstattung

Vorsorge-Schutz

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen gefährden die Rückerstattung nicht

Familie, Ausland und Extras

Abseits der Kernleistungen zeigt der Tarif ein klares Profil mit einem Optionsrecht und Grenzen bei einzelnen Familienleistungen.

Optionsrecht

Option auf höherwertigen Schutz zum 1. Januar des 6. Versicherungsjahres, dazu Rückwechsel nach einer Reduzierung während der Elternzeit

Kinderwunschbehandlung

Wird nicht erstattet

Auslandsschutz

Außerhalb Europas bis zu 3 Monate, medizinisch notwendiger Rücktransport, wenn im Umkreis von 500 km keine Behandlung möglich ist

Kinderalleinversicherung

Ab Vollendung des 36. Lebensmonats bei nachgewiesenen U-Untersuchungen

Kur und Reha

Anschlussheilbehandlung wird erstattet, Kuren und Sanatoriumsbehandlungen nicht

Der K600 ist die Krankheitskosten-Vollversicherung, dazu kommt die Pflegepflichtversicherung. Ein Krankentagegeld ist nicht enthalten. Als selbstständige Person haben Sie keine Entgeltfortzahlung, deshalb gehört ein Krankentagegeld ab einem gewählten Tag in jede Kalkulation. Den passenden Tagessatz legen wir in der Beratung fest.

Alle Leistungsangaben stammen aus dem Tarifwerk des Versicherers und sind vereinfacht zusammengefasst. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Im Beratungsgespräch prüfen wir die Details für Ihre Situation.

Stärken und Grenzen

Kein Tarif ist für jeden die richtige Wahl. Das spricht für diese Kombination, und das sollten Sie wissen.

Das spricht dafür

  • Sehr beitragsstabile Kalkulation (9 von 10 Punkten) bei zugleich niedrigem Einstiegsbeitrag (9 von 10 Punkten).

  • Hochwertiger Klinikschutz mit Ein- oder Zweibettzimmer, Privatarzt und GOÄ auch über den Höchstsätzen, ganz ohne Hausarztbindung.

  • Feste Selbstbeteiligung von 600 Euro, die sich über ein garantiertes Wechselrecht ohne erneute Risikoprüfung anpassen lässt.

  • Zahnbehandlung und Inlays zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 80 Prozent inklusive Implantaten mit Knochenaufbau.

  • Optionsrecht auf höherwertigen Schutz ab dem 6. Versicherungsjahr.

Das sollten Sie wissen

  • !

    Im ambulanten Bereich gilt ein Hausarztprinzip. Ohne die Steuerung über den Hausarzt sinkt die Erstattung auf 80 Prozent.

  • !

    Die Leistungsregulierung bewerten wir mit 6 von 10 Punkten, weil die ARAG Rechnungen genau prüft. Belege sollten vollständig eingereicht werden.

  • !

    Sehhilfen bis nur 150 Euro und Heilpraktiker bis nur 500 Euro im Jahr, Kinderwunschbehandlung und klassische Kuren werden nicht erstattet.

  • !

    Ein vereinfachtes Tarifwechselrecht in höherwertige Tarife sieht der Tarif nicht vor. Das gesetzliche Tarifwechselrecht nach Paragraf 204 VVG gilt trotzdem.

  • !

    Ein Tarif mit festem Selbstbehalt lohnt sich nur mit sauberer Annahme. Bei Vorerkrankungen empfehlen wir vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage.

Für wen dieser Tarif passt

Geeignet ist der K600 für Selbstständige und Freiberufler, die einen niedrigen, verlässlichen Beitrag suchen, einen festen Selbstbehalt akzeptieren und den Schwerpunkt auf einen guten Klinikschutz legen. Wer die Erstbehandlung ohnehin über einen Hausarzt steuert, verliert durch das Hausarztprinzip nichts.

Weniger geeignet ist er, wenn Sie freie Facharztwahl ohne Steuerung, hohe Erstattungen bei Sehhilfen oder Heilpraktiker oder eine Kinderwunschbehandlung erwarten. Für diese Fälle zeigen wir Ihnen in der Beratung passendere Alternativen aus unserem Vergleich.

Beitragsentwicklung der ARAG: Ein Tarif ist nur so gut wie seine Kalkulation. Die Anpassungen der vergangenen Jahre zeigen wir transparent je Jahr und Tarif.

Zur Beitragshistorie →

Häufige Fragen

Was bedeutet das Hausarztprinzip in diesem Tarif?

Sie benennen einen Hausarzt und lassen die Erstbehandlung über ihn laufen. Dann erhalten Sie die volle Erstattung. Auch die Weiterbehandlung durch einen überwiesenen Facharzt wird voll erstattet. Gehen Sie ohne diese Steuerung direkt zum Facharzt, sinkt die Erstattung auf 80 Prozent. Notfälle und die Behandlung mehr als 100 km vom Wohnort entfernt sind ausgenommen.

Kann ich meine Beiträge als Selbstständiger steuerlich absetzen?

Den Basisanteil Ihres Beitrags, also den Schutz auf dem Niveau der gesetzlichen Grundversorgung, können Sie als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Die Details und Höchstbeträge erklären wir unter PKV steuerlich absetzen.

Kann ich die Selbstbeteiligung später ändern?

Ja. Der Tarif enthält ein garantiertes Recht, die Selbstbeteiligung ohne erneute Risikoprüfung nach oben oder unten zu wechseln. Bei einer Reduzierung gelten für die Mehrleistungen Wartezeiten. Über das Tarifwechselrecht nach Paragraf 204 VVG können Sie außerdem in gleichartige Tarife der ARAG wechseln.

Was passiert, wenn die Beiträge steigen?

Beitragsanpassungen gehören zum System der PKV, entscheidend ist ihr langfristiges Maß. Die konkreten Anpassungen der ARAG je Jahr und Tarif finden Sie in unserer Übersicht der Beitragsanpassungen. Fällt eine Erhöhung deutlich aus, prüfen wir mit Ihnen die Tarifoptimierung.

Wie kommt unsere Bewertung zustande?

Die fünf Kennzahlen stammen aus unserer laufenden Tarifanalyse. Sie beruhen auf dem Tarifwerk, den veröffentlichten Beitragshistorien und unserer Erfahrung mit der Leistungsregulierung aus der Beratungspraxis. Die Bewertung ist unsere fachliche Einschätzung, keine Rangliste eines Testinstituts.

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