Die Punkte abseits der Kernleistungen entscheiden oft über den Alltag, gerade wenn sich die Lebenssituation ändert.
Elterngeld und Elternzeit Beitragsfreistellung für bis zu 6 Monate möglich
Kindernachversicherung Neugeborene im Geburtsmonat und die folgenden 6 Monate beitragsfrei
Begleitperson im Krankenhaus Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr mitversichert
Kinderwunschbehandlung 100 Prozent bei organisch bedingter Sterilität, mit Alters- und Versuchsgrenzen
Auslandsschutz 6 Monate außereuropäisch im GSP70, 12 Monate über den Zahnbaustein, medizinisch notwendiger Rücktransport inklusive
Kur und Reha Kuren bis 1.500 Euro einmal je 36 Monate, Reha bis zum 1,5-fachen GKV-Satz
Diese Kombination umfasst die Krankheitskosten-Vollversicherung und die Pflegepflichtversicherung, kein Krankentagegeld. Als selbstständige Person haben Sie keine Entgeltfortzahlung, deshalb gehört ein Krankentagegeld ab einem gewählten Tag in jede Kalkulation. Den passenden Tagessatz und die Karenzzeit legen wir in der Beratung fest.