Das Wichtigste auf einen Blick
- Sonderkündigung ermöglicht den sofortigen Ausstieg aus der PKV, wenn der Versicherer Beiträge, Selbstbehalt oder Leistungen ändert.
- Frist: Sie haben zwei Monate Zeit, um nach Zugang der Änderungsmitteilung zu kündigen.
- Wirksamkeit: Die Kündigung greift genau zu dem Zeitpunkt, an dem die Vertragsänderung in Kraft tritt.
- Nachweis: Die Sonderkündigung wird nur wirksam, wenn eine neue Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten vorliegt.
- Rechtsgrundlage: Das Sonderkündigungsrecht ist in § 205 Abs. 4 VVG gesetzlich geregelt.
In welchen Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Sonderkündigungsrecht entsteht immer dann, wenn der Versicherer den bestehenden Vertrag einseitig verändert und damit die ursprünglichen Bedingungen für den Versicherten verschlechtert. Die wichtigsten Fälle sind:
- Beitragsanpassung: Erhöht die PKV ihre Beiträge, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Eine Senkung löst hingegen kein Kündigungsrecht aus.
- Änderung des Selbstbehalts: Wird der Selbstbehalt angehoben oder die Struktur geändert, ist eine sofortige Kündigung möglich.
- Leistungsänderungen Wenn Leistungen reduziert, umgestellt oder tarifliche Bedingungen angepasst werden, darf der Versicherte außerordentlich kündigen.
- Änderung der Tarifstruktur Kommt es zu einer Umstellung oder Zusammenlegung von Tarifen, die Auswirkungen auf Beitrag, Leistungen oder Selbstbehalt hat, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
- Sonstige Vertragsänderungen Alle weiteren Änderungen, die sich direkt zum Nachteil des Versicherten auswirken, rechtfertigen eine Sonderkündigung, sofern sie vom Versicherer ausgehen.
Fristen für die Sonderkündigung
Das Sonderkündigungsrecht ist strikt an gesetzliche Fristen gebunden. Entscheidend ist der Zugang der Änderungsmitteilung, nicht das Datum der tatsächlichen Beitragsanpassung. Ab diesem Zeitpunkt haben Versicherte zwei Monate Zeit, um die Sonderkündigung schriftlich einzureichen. Die Kündigung wird immer zu dem Termin wirksam, an dem die entsprechende Vertragsänderung in Kraft tritt.
Wichtig: Die PKV benötigt innerhalb von zwei Monaten nach Wirksamkeit einen Nachweis über die neue Krankenversicherung. Ohne diesen Nachweis bleibt die Kündigung unwirksam, selbst wenn sie fristgerecht eingereicht wurde.
Unterschied zur regulären Kündigung
Während die normale Kündigung eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres erfordert, ermöglicht die Sonderkündigung einen sofortigen Ausstieg, sofern der Versicherer den Vertrag einseitig ändert. Zudem ist bei der Sonderkündigung zwingend der Kündigungsgrund anzugeben – bei der regulären Kündigung nicht. Beide Varianten setzen jedoch voraus, dass der Versicherte rechtzeitig den Nachweis einer neuen Krankenversicherung vorlegt.
Wie reiche ich die Sonderkündigung ein?
Die Sonderkündigung muss schriftlich eingereicht werden und klar erkennen lassen, dass der Vertrag aufgrund einer Vertragsänderung beendet werden soll.
- Im Schreiben müssen Name, Anschrift, Versicherungsnummer und der exakte Kündigungsgrund (z. B. Beitragsanpassung) enthalten sein.
- Die Kündigung sollte per Einschreiben oder digital mit Sendebestätigung übermittelt werden, damit der Zugang nachgewiesen werden kann.
- Zusätzlich muss die PKV innerhalb der gesetzlichen Frist den Nachweis über die neue Krankenversicherung erhalten. Erst wenn dieser Nachweis vorliegt, kann die PKV die Kündigung bestätigen.
- Mitversicherte Personen müssen im Schreiben aufgeführt sein, da die Kündigung immer für alle im Vertrag erfassten Personen gilt.
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