Wunschklinik vorab prüfen
Nicht jede Klinik rechnet direkt mit dem Versicherer ab. Klären Sie vor dem Termin, ob Sie in Vorleistung treten und die Erstattung beantragen müssen.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenDie wichtigsten Punkte rund um die Geburt in der privaten Krankenversicherung auf einen Blick.
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Wie läuft die Beratung ab? →Die Wahl der Geburtsform bleibt bei der Versicherten. Die Klinikgeburt ist der Standard und mit 1.500 bis 3.000 Euro voll erstattet. Geburtshaus und Hausgeburt sind in den meisten Tarifen ebenfalls erstattet, hier lohnt vorab eine kurze Klärung mit dem Versicherer.
Ein Kaiserschnitt wird nach medizinischer Notwendigkeit erstattet. Ein notfallmäßiger Kaiserschnitt ist immer voll abgedeckt, auch ohne vorherige Wahlleistungsvereinbarung. Ein Wunschkaiserschnitt ohne medizinische Indikation kann dagegen abgelehnt werden.
| Leistung | Erstattung in der PKV |
|---|---|
| Klinikgeburt als Regelleistung | In allen Tarifen, 1.500 bis 3.000 Euro |
| Hausgeburt oder Geburtshaus | Meist erstattet, 1.000 bis 2.500 Euro |
| Chefarzt und Wahlzimmer | Nur Komforttarif, 1.000 bis 2.500 Euro zusätzlich |
| Wunschkaiserschnitt ohne Indikation | Häufig Eigenanteil |
Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind nur dann erstattet, wenn der Tarif sie ausdrücklich umfasst. In Basistarifen sind sie ausgeschlossen, in Komforttarifen Standard. Der Aufschlag bei einer normalen Entbindung liegt typisch bei 1.000 bis 2.500 Euro.
Ein Familienzimmer für die Begleitperson ist in einigen Komforttarifen als zusätzliche Wahlleistung enthalten, oft mit einem Aufschlag von 50 bis 150 Euro pro Tag. Wir empfehlen, die geplanten Wahlleistungen vor der Aufnahme schriftlich zu vereinbaren.
Neugeborene sind nicht automatisch über den Vertrag der Eltern mitversichert. Sie müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt einen eigenen Vertrag erhalten. In dieser Frist ist die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung möglich, geregelt über die Kindernachversicherung nach § 198 VVG. Der Kinderbeitrag hängt vom Tarif ab.
Wird die Zweimonatsfrist versäumt, ist eine vollständige Gesundheitsprüfung fällig. Vorerkrankungen oder Entwicklungsauffälligkeiten können dann zu Ausschlüssen oder Mehrbeiträgen führen. Alternativ kann das Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Elternteils mitversichert werden, sofern dieser dort versichert ist und die Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung vorliegen.
Nach der Geburt erstattet die private Krankenversicherung die Wochenbettbetreuung durch die Hebamme. Üblich sind zwölf bis sechzehn Hausbesuche, abgerechnet nach der Hebammen-Gebührenordnung. Geburtsvorbereitungskurse zählen zur Prävention und werden in vielen Tarifen über den Präventionsbaustein erstattet, teils begrenzt auf bestimmte Kursarten.
Eine Beleghebamme ist bei der Geburt in der Klinik anwesend und arbeitet parallel zum medizinischen Team. Für PKV-Versicherte ist diese Betreuungsform uneingeschränkt nutzbar und wird in voller Höhe erstattet. Klären Sie vorab, ob Ihr Tarif Hebammenleistungen ohne zeitliche Begrenzung abdeckt.
Aus über 5.000 Gesundheitsprüfungen kennen wir die häufigste Überraschung: ein Chefarzt-Aufschlag bei der Klinikgeburt, obwohl der Tarif keine Wahlleistungen enthält. Eine Tarifaufstockung während der Schwangerschaft ist meist nicht mehr möglich, weil sie eine Gesundheitsprüfung verlangt.
Wir empfehlen Paaren bei der Familienplanung, den Tarif vor Schwangerschaftsbeginn auf die gewünschten Wahlleistungen zu prüfen. Die Geburt ist zugleich ein guter Anlass, den Schutz für die ganze Familie zu überprüfen.
Die Regelleistung liegt typisch bei 1.500 bis 3.000 Euro. Mit Chefarztbehandlung und Wahlzimmer kommen in Komforttarifen 1.000 bis 2.500 Euro hinzu.
In den meisten Tarifen ja. Die Hebamme rechnet nach ihrer Gebührenordnung ab, ein Arzt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Klären Sie die Erstattung vorab mit dem Versicherer.
Bei medizinischer Notwendigkeit voll. Ein Wunschkaiserschnitt ohne Indikation kann abgelehnt werden oder einen Eigenanteil verursachen.
Nach Ablauf der Zweimonatsfrist ist eine vollständige Gesundheitsprüfung erforderlich. Vorerkrankungen können dann zu Ausschlüssen oder Mehrbeiträgen oder sogar zur Ablehnung führen.