Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste auf einen Blick
- 2 Leistungen der PKV bei der Geburt
- 3 Wo wird das Kind versichert: in PKV oder GKV?
- 4 PKV vs. GKV: Die wichtigsten Unterschiede bei der Geburt
- 5 Das Baby in der PKV versichern
- 6 Nachsorge und zusätzliche Unterstützung
- 7 Praktische Checkliste für werdende Eltern
- 8 Fazit: Richtig vorbereitet auf die Geburt in der PKV
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zwei-Monats-Frist beachten: Nur innerhalb dieser Zeit können Sie Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung in Ihre PKV aufnehmen
- Vorversicherungszeit erforderlich: Ein Elternteil muss mindestens drei Monate beim selben Versicherer versichert sein
- Individuelle Versicherungspolicen: Anders als in der GKV mit ihrer Familienversicherung benötigt in der PKV jedes Familienmitglied eine eigene Police
- Komfortleistungen: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und umfassende Hebammenbetreuung gehören zu den PKV-Vorteilen
- Versicherungsstatus des Kindes: Bei zwei privat versicherten Eltern muss auch das Kind in die PKV
- Monatliche Kosten: Ab etwa 150 Euro für ein Kind, abhängig vom gewählten Tarif
Leistungen der PKV bei der Geburt
Die private Krankenversicherung bietet bei der Geburt oft einen umfangreicheren Leistungskatalog als die gesetzliche Krankenversicherung. Die genauen Leistungen hängen jedoch vom individuellen Tarif ab.
Kostenübernahme verschiedener Geburtsarten
Je nach gewählter Geburtsart übernimmt Ihre private Krankenversicherung unterschiedliche Kosten:
Bei der natürlichen Geburt werden die Kosten vollständig erstattet, einschließlich Hebammenbetreuung und Krankenhausaufenthalt. Auch für einen Kaiserschnitt kommen die Versicherer auf – sowohl bei medizinischer Notwendigkeit als auch bei Wunsch-Kaiserschnitten. Allerdings sollten Sie bei letzteren vorab mit Ihrer Versicherung klären, ob eine vollständige Erstattung erfolgt.
Alternative Geburtsmethoden wie Wasser- oder Hausgeburten decken hochwertige Tarife meist problemlos ab, während einfachere Tarife hier möglicherweise Einschränkungen haben. Die Kosten für eine Entbindung im Geburtshaus übernehmen die meisten PKV-Tarife ebenfalls vollständig.
Wahlleistungen im Krankenhaus
Ein wesentlicher Vorteil Ihrer PKV zeigt sich in den Wahlleistungen während des Klinikaufenthalts. Je nach Tarif haben Sie Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt oder einen leitenden Oberarzt. Bei der Unterbringung profitieren Sie meist von einem Einzel- oder Zweibettzimmer.
Das sogenannte Rooming-in, also die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind, ist in der Regel abgedeckt. Manche Tarife gehen sogar noch weiter und übernehmen die Kosten für ein Familienzimmer, in dem auch Ihr Partner übernachten kann – ein Komfort, von dem gesetzlich Versicherte meist nur träumen können.
Hebammenleistungen und deren Erstattung
Die Betreuung durch eine Hebamme ist essenziell für eine gute Geburtsbegleitung. Ihre PKV übernimmt in der Regel sämtliche Kosten für:
Vorsorgeuntersuchungen und Beratungsgespräche durch die Hebamme vor der Geburt. Die Hebammenbetreuung während der Entbindung wird zu 100% erstattet. Auch die Nachsorge durch die Hebamme in den ersten Wochen nach der Entbindung gehört zum Standardleistungspaket.
In hochwertigeren Tarifen ist oft auch eine 1:1-Betreuung durch eine Beleghebamme mit Rufbereitschaft inbegriffen – prüfen Sie hierzu die genauen Konditionen Ihres individuellen Tarifs.
Entbindungspauschale und weitere finanzielle Vorteile
Viele private Versicherungen bieten bei der Geburt zusätzliche finanzielle Anreize. Eine Entbindungspauschale zwischen 200 und 600 Euro wird bei einigen Versicherern zusätzlich zu den erstatteten Kosten ausgezahlt. Während eines stationären Aufenthalts können Sie je nach Tarif von einem täglichen Krankenhaustagegeld profitieren.
Manche Tarife sehen zudem eine feste Geburtskostenpauschale vor, die unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten ausgezahlt wird. Diese Zusatzleistungen variieren stark zwischen den Anbietern – informieren Sie sich daher unbedingt über Ihre individuellen Vertragsbedingungen.

Wo wird das Kind versichert: in PKV oder GKV?
Eine entscheidende Frage nach der Geburt ist, wie Ihr Kind krankenversichert wird. Die Antwort hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab.
Gesetzliche Regelungen: Was gilt in welcher Konstellation?
Für die Versicherung Ihres Kindes gelten klare gesetzliche Vorgaben:
- Beide Eltern in der PKV: Ihr Kind muss ebenfalls privat versichert werden. Eine Mitgliedschaft in der GKV ist nicht möglich (§ 10 Abs. 3 SGB V).
- Beide Eltern in der GKV: Ihr Kind wird kostenlos in die Familienversicherung aufgenommen (§ 10 Abs. 1 SGB V), üblicherweise bei der Kasse des höherverdienenden Elternteils.
- Ein Elternteil PKV, ein Elternteil GKV: In dieser Mischkonstellation entscheidet das Einkommen. Verdient der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich Versicherte und überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 Euro (Stand 2025), entfällt die beitragsfreie Familienversicherung. Sie müssen Ihr Kind dann entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern – in beiden Fällen mit Beitragskosten. Unverheiratete Eltern sind von dieser Einschränkung ausgenommen.
Kostenvergleich PKV vs. GKV für Kinder
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, hier ein Kostenvergleich:
Aspekt | Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung |
Monatliche Kosten | Ab ca. 150 Euro pro Kind | Beitragsfrei in der Familienversicherung |
Arbeitgeberzuschuss | 50% des Beitrags (max. 471,32 € für KV und 99,23 € für PV, Stand 2025) | Entfällt bei Familienversicherung |
Beamtenkinder | Besonders günstig: nur 20% der Kosten müssen versichert werden (80% Beihilfe) | Meist unattraktiv für Beamte |
Geschwisterkinder | Jedes Kind benötigt eigene Versicherung | Alle Kinder beitragsfrei mitversichert |
Langfristige Kostenentwicklung | Ab dem 15 und 21. Lebensjahr Beitragssteigerung durch Altersrückstellungen | Bei Ausbildungsbeginn endet meist die beitragsfreie Familienversicherung |
Leistungsunterschiede zwischen PKV und GKV für Kinder
Neben den Kosten unterscheiden sich auch die Leistungen:
Leistungsbereich | Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung |
Ärztliche Behandlung | Freie Arztwahl, oft Chefarztbehandlung | Nur Kassenärzte, längere Wartezeiten |
Zahnversorgung | Meist höhere Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie | Begrenzte Festzuschüsse, hohe Eigenanteile |
Krankenhausaufenthalt | Je nach Tarif Ein-/Zweibettzimmer | Mehrbettzimmer (Standard) |
Heilmittel (Physiotherapie, etc.) | Oft umfangreichere Erstattung | Begrenzte Anzahl an Behandlungen |
Hilfsmittel (Sehhilfen, etc.) | Meist bessere Versorgung | Grundversorgung, oft hohe Zuzahlungen |
Innovative Behandlungen | Schnellerer Zugang zu neuen Behandlungsmethoden | Erst nach Anerkennung durch G-BA |
Entscheidungskriterien für Eltern
Bei Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihr Kind in der gesetzlichen oder privaten Versicherung versichern sollten, sollten Sie sich diese Fragen stellen:
- Können Sie die monatlichen Kosten für die PKV Ihres Kindes langfristig tragen? Bei mehreren Kindern können diese Ausgaben steigen.
- Hat Ihr Kind besondere gesundheitliche Bedürfnisse, die in der PKV möglicherweise besser abgedeckt sind?
- Für Beamtenfamilien ist die PKV durch die Beihilfe meist die wirtschaftlichere Option.
- Denken Sie auch langfristig: Ein späterer Wechsel von der PKV in die GKV kann schwierig sein und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

PKV vs. GKV: Die wichtigsten Unterschiede bei der Geburt
Die Systeme der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich bei Schwangerschaft und Geburt erheblich:
Bereich | Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung |
Grundleistungen | Je nach Tarif vollständige Kostenübernahme mit wenigen Einschränkungen | Übernahme der medizinischen Grundversorgung |
Wahlleistungen | Chefarztbehandlung, Ein-/Zweibettzimmer meist inbegriffen | Als Zusatzleistung nur gegen Aufpreis |
Vorsorgeuntersuchungen | Oft über den Standard hinausgehend, inklusive 3D/4D-Ultraschall | Nach Mutterschaftsrichtlinien standardisiert |
Geburtsarten | Auch Wunsch-Kaiserschnitt und alternative Methoden häufig abgedeckt | Kostenübernahme nur bei medizinischer Indikation |
Krankenhauswahl | Freie Wahl ohne Einschränkungen auf Vertragshäuser | Prinzipiell frei, aber auf Vertragskliniken beschränkt |
Geburtshäuser | Meist vollständige Kostenübernahme | Begrenzte Kostenübernahmevereinbarungen |
Das Baby in der PKV versichern
Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung für Ihr Kind entschieden haben, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.
Anmeldung und Vorteile der Zwei-Monats-Frist
Nach der Geburt tickt die Uhr: Sie haben exakt zwei Monate Zeit, Ihr Kind in der PKV anzumelden, um von wichtigen Vorteilen zu profitieren. Hauptvoraussetzung ist, dass ein Elternteil bereits mindestens drei Monate beim selben Versicherer versichert ist.
Der entscheidende Vorteil dieser fristgerechten Anmeldung: Ihr Kind wird ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen. Auch bei schweren Erkrankungen oder Behinderungen werden keine Risikozuschläge erhoben und keine Leistungen ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Geburtsdatum und beginnt sofort ohne Wartezeiten – eine Garantie, die bei verspäteter Anmeldung entfällt.
Notwendige Unterlagen und Ablauf
Für die Anmeldung Ihres Kindes benötigen Sie typischerweise folgende Dokumente:
- Ausgefüllter Antrag auf Krankenversicherungsschutz
- Kopie der Geburtsurkunde (nicht bei allen Versicherungen)
- Das U-Heft, wenn Sie ihr Kinder bei einer anderen Versicherung versichern möchten
Der Anmeldeprozess verläuft normalerweise so:
- Informieren Sie Ihre PKV zeitnah über die Geburt
- Fordern Sie die notwendigen Unterlagen an
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen Dokumenten ein
- Nach Prüfung erhalten Sie die Versicherungsbestätigung

Nachsorge und zusätzliche Unterstützung
Nach der Entbindung brauchen Mutter und Kind besondere Unterstützung. Ihre PKV kann hier wertvolle Hilfe leisten.
Nachsorge und Unterstützungsleistungen
Die Zeit nach der Entbindung ist herausfordernd – hier bietet Ihre PKV wertvolle Unterstützung:
- Haushaltshilfe: Wenn Sie als Mutter den Haushalt nicht weiterführen können und keine andere Person diese Aufgaben übernehmen kann, übernimmt Ihre PKV die Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Leistung wird typischerweise für ein bis zwei Wochen gewährt und erfordert eine ärztliche Verordnung.
- Hebammenbetreuung: Die PKV finanziert die Nachsorge durch eine Hebamme üblicherweise für bis zu 12 Wochen nach der Geburt, inklusive regelmäßiger Hausbesuche, Stillberatung und in manchen Tarifen sogar 24-Stunden-Rufbereitschaft.
- Regeneration und Therapien: Die Kosten für Rückbildungsgymnastik (typischerweise 8-10 Einheiten) werden meist vollständig übernommen. Bei geburtsbedingten Beschwerden decken viele Tarife physiotherapeutische Behandlungen ab, ebenso wie zusätzliche Stillberatungen und Nachsorge-Check-ups.
Spezielle Unterstützung bei Komplikationen
Falls es während oder nach der Geburt zu Komplikationen kommt, bietet Ihre PKV besonderen Schutz. Die Kosten für komplexe medizinische Behandlungen werden vollständig übernommen, ebenso wie ein medizinisch notwendiger verlängerter Krankenhausaufenthalt – ohne zeitliche Begrenzung.
Bei Frühgeburten oder anderen Komplikationen erstattet die PKV in der Regel die Kosten für spezialisierte Nachsorgebetreuung. Auch psychologische Behandlungen bei Traumata durch Geburtskomplikationen oder bei postpartalen Depressionen finden sich im Leistungsspektrum vieler Versicherer.

Praktische Checkliste für werdende Eltern
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Geburt und der Versicherung Ihres Kindes den Überblick:
Vorbereitung vor der Geburt
- Überprüfen Sie Ihren PKV-Tarif auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Achten Sie auf die Vorversicherungszeit: Mindestens ein Elternteil sollte seit drei Monaten bei der PKV versichert sein
- Treffen Sie bei gemischter Versicherung eine Entscheidung zur künftigen Absicherung des Kindes
- Informieren Sie sich bei Ihrer PKV über spezielle Angebote für Neugeborene
- Besorgen Sie bereits vorsorglich die notwendigen Formulare für die Anmeldung des Kindes
Wichtige Schritte direkt nach der Geburt
- Informieren Sie Ihre Versicherung/Ihren Versicherungsmakler zeitnah über die Geburt des Kindes
- Füllen Sie den Versicherungsantrag für Ihr Kind vollständig aus
- Halten Sie unbedingt die Zwei-Monats-Frist für die Anmeldung des Kindes ein
- Beantragen Sie bei Bedarf frühzeitig eine Haushaltshilfe bei Ihrer PKV
Fristen und Behördengänge im Überblick
Maßnahme | Frist | Zuständige Stelle |
Geburtsurkunde | 1 Woche nach Geburt | Standesamt |
PKV für das Kind | 2 Monate nach Geburt | Private Krankenversicherung |
Mutterschaftsgeld | Für Angestellte in PKV: einmalig 210 € | Bundesamt für Soziale Sicherung |
Kindergeld | 6 Monate nach Geburt | Familienkasse |
Elterngeld | 3 Monate nach Geburt (rückwirkend möglich) | Elterngeldstelle |
Kinderreisepass | Bei Bedarf (kein Zeitlimit) | Einwohnermeldeamt |
Fazit: Richtig vorbereitet auf die Geburt in der PKV
Als privat versicherte Eltern profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen – von umfangreicher Kostenübernahme bei der Entbindung über Chefarztbehandlung bis hin zu hochwertiger Nachsorge. Der kritischste Punkt ist die Zwei-Monats-Frist zur Anmeldung Ihres Neugeborenen in der PKV, die Ihrem Kind die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge sichert.
Bei gemischter Versicherungssituation sollten Sie sorgfältig zwischen PKV und GKV für Ihr Kind abwägen. Informieren Sie sich frühzeitig über alle Optionen und Fristen, damit Sie sich nach der Geburt voll und ganz auf Ihr Baby konzentrieren können.
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