• ⁠Anfrage bei allen Versicherern • Anonyme Risikoprüfung - jetzt informieren!

Private Krankenversicherung und Geburt: Alle Leistungen im Überblick

Der Nachwuchs kündigt sich an – eine aufregende Zeit für werdende Eltern. Neben der Vorfreude auf das Baby warten aber auch organisatorische Herausforderungen, besonders wenn Sie privat krankenversichert sind. Welche Kosten übernimmt Ihre PKV bei der Geburt? Wie versichern Sie Ihr Neugeborenes? Und was sollten Sie unbedingt beachten, um keine Fristen zu verpassen? Dieser Ratgeber klärt alle wichtigen Fragen rund um private Krankenversicherung und Geburt – vom optimalen Versicherungsschutz während der Entbindung bis hin zur richtigen Absicherung Ihres Kindes.

Tim Bökemeier
|
Zum PKV-Rechner
Kontakt aufnehmen
Private Krankenversicherung und Geburt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zwei-Monats-Frist beachten: Nur innerhalb dieser Zeit können Sie Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung in Ihre PKV aufnehmen
  • Vorversicherungszeit erforderlich: Ein Elternteil muss mindestens drei Monate beim selben Versicherer versichert sein
  • Individuelle Versicherungspolicen: Anders als in der GKV mit ihrer Familienversicherung benötigt in der PKV jedes Familienmitglied eine eigene Police
  • Komfortleistungen: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und umfassende Hebammenbetreuung gehören zu den PKV-Vorteilen
  • Versicherungsstatus des Kindes: Bei zwei privat versicherten Eltern muss auch das Kind in die PKV
  • Monatliche Kosten: Ab etwa 150 Euro für ein Kind, abhängig vom gewählten Tarif

Leistungen der PKV bei der Geburt

Die private Krankenversicherung bietet bei der Geburt oft einen umfangreicheren Leistungskatalog als die gesetzliche Krankenversicherung. Die genauen Leistungen hängen jedoch vom individuellen Tarif ab.

Kostenübernahme verschiedener Geburtsarten

Je nach gewählter Geburtsart übernimmt Ihre private Krankenversicherung unterschiedliche Kosten:

Bei der natürlichen Geburt werden die Kosten vollständig erstattet, einschließlich Hebammenbetreuung und Krankenhausaufenthalt. Auch für einen Kaiserschnitt kommen die Versicherer auf – sowohl bei medizinischer Notwendigkeit als auch bei Wunsch-Kaiserschnitten. Allerdings sollten Sie bei letzteren vorab mit Ihrer Versicherung klären, ob eine vollständige Erstattung erfolgt.

Alternative Geburtsmethoden wie Wasser- oder Hausgeburten decken hochwertige Tarife meist problemlos ab, während einfachere Tarife hier möglicherweise Einschränkungen haben. Die Kosten für eine Entbindung im Geburtshaus übernehmen die meisten PKV-Tarife ebenfalls vollständig.

Wahlleistungen im Krankenhaus

Ein wesentlicher Vorteil Ihrer PKV zeigt sich in den Wahlleistungen während des Klinikaufenthalts. Je nach Tarif haben Sie Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt oder einen leitenden Oberarzt. Bei der Unterbringung profitieren Sie meist von einem Einzel- oder Zweibettzimmer.

Das sogenannte Rooming-in, also die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind, ist in der Regel abgedeckt. Manche Tarife gehen sogar noch weiter und übernehmen die Kosten für ein Familienzimmer, in dem auch Ihr Partner übernachten kann – ein Komfort, von dem gesetzlich Versicherte meist nur träumen können.

Hebammenleistungen und deren Erstattung

Die Betreuung durch eine Hebamme ist essenziell für eine gute Geburtsbegleitung. Ihre PKV übernimmt in der Regel sämtliche Kosten für:

Vorsorgeuntersuchungen und Beratungsgespräche durch die Hebamme vor der Geburt. Die Hebammenbetreuung während der Entbindung wird zu 100% erstattet. Auch die Nachsorge durch die Hebamme in den ersten Wochen nach der Entbindung gehört zum Standardleistungspaket.

In hochwertigeren Tarifen ist oft auch eine 1:1-Betreuung durch eine Beleghebamme mit Rufbereitschaft inbegriffen – prüfen Sie hierzu die genauen Konditionen Ihres individuellen Tarifs.

Entbindungspauschale und weitere finanzielle Vorteile

Viele private Versicherungen bieten bei der Geburt zusätzliche finanzielle Anreize. Eine Entbindungspauschale zwischen 200 und 600 Euro wird bei einigen Versicherern zusätzlich zu den erstatteten Kosten ausgezahlt. Während eines stationären Aufenthalts können Sie je nach Tarif von einem täglichen Krankenhaustagegeld profitieren.

Manche Tarife sehen zudem eine feste Geburtskostenpauschale vor, die unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten ausgezahlt wird. Diese Zusatzleistungen variieren stark zwischen den Anbietern – informieren Sie sich daher unbedingt über Ihre individuellen Vertragsbedingungen.

GKV oder PKV?
Fokussiert – stock.adobe.com

Wo wird das Kind versichert: in PKV oder GKV?

Eine entscheidende Frage nach der Geburt ist, wie Ihr Kind krankenversichert wird. Die Antwort hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab.

Gesetzliche Regelungen: Was gilt in welcher Konstellation?

Für die Versicherung Ihres Kindes gelten klare gesetzliche Vorgaben:

  • Beide Eltern in der PKV: Ihr Kind muss ebenfalls privat versichert werden. Eine Mitgliedschaft in der GKV ist nicht möglich (§ 10 Abs. 3 SGB V).
  • Beide Eltern in der GKV: Ihr Kind wird kostenlos in die Familienversicherung aufgenommen (§ 10 Abs. 1 SGB V), üblicherweise bei der Kasse des höherverdienenden Elternteils.
  • Ein Elternteil PKV, ein Elternteil GKV: In dieser Mischkonstellation entscheidet das Einkommen. Verdient der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich Versicherte und überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 Euro (Stand 2025), entfällt die beitragsfreie Familienversicherung. Sie müssen Ihr Kind dann entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern – in beiden Fällen mit Beitragskosten. Unverheiratete Eltern sind von dieser Einschränkung ausgenommen.

Kostenvergleich PKV vs. GKV für Kinder

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, hier ein Kostenvergleich:

AspektPrivate KrankenversicherungGesetzliche Krankenversicherung
Monatliche KostenAb ca. 150 Euro pro KindBeitragsfrei in der Familienversicherung
Arbeitgeberzuschuss50% des Beitrags (max. 471,32 € für KV und 99,23 € für PV, Stand 2025)Entfällt bei Familienversicherung
BeamtenkinderBesonders günstig: nur 20% der Kosten müssen versichert werden (80% Beihilfe)Meist unattraktiv für Beamte
GeschwisterkinderJedes Kind benötigt eigene VersicherungAlle Kinder beitragsfrei mitversichert
Langfristige KostenentwicklungAb dem 15 und 21. Lebensjahr Beitragssteigerung durch AltersrückstellungenBei Ausbildungsbeginn endet meist die beitragsfreie Familienversicherung

Leistungsunterschiede zwischen PKV und GKV für Kinder

Neben den Kosten unterscheiden sich auch die Leistungen:

LeistungsbereichPrivate KrankenversicherungGesetzliche Krankenversicherung
Ärztliche BehandlungFreie Arztwahl, oft ChefarztbehandlungNur Kassenärzte, längere Wartezeiten
ZahnversorgungMeist höhere Erstattung für Zahnersatz und KieferorthopädieBegrenzte Festzuschüsse, hohe Eigenanteile
KrankenhausaufenthaltJe nach Tarif Ein-/ZweibettzimmerMehrbettzimmer (Standard)
Heilmittel (Physiotherapie, etc.)Oft umfangreichere ErstattungBegrenzte Anzahl an Behandlungen
Hilfsmittel (Sehhilfen, etc.)Meist bessere VersorgungGrundversorgung, oft hohe Zuzahlungen
Innovative BehandlungenSchnellerer Zugang zu neuen BehandlungsmethodenErst nach Anerkennung durch G-BA

Entscheidungskriterien für Eltern

Bei Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihr Kind in der gesetzlichen oder privaten Versicherung versichern sollten, sollten Sie sich diese Fragen stellen:

  • Können Sie die monatlichen Kosten für die PKV Ihres Kindes langfristig tragen? Bei mehreren Kindern können diese Ausgaben steigen.
  • Hat Ihr Kind besondere gesundheitliche Bedürfnisse, die in der PKV möglicherweise besser abgedeckt sind?
  • Für Beamtenfamilien ist die PKV durch die Beihilfe meist die wirtschaftlichere Option.
  • Denken Sie auch langfristig: Ein späterer Wechsel von der PKV in die GKV kann schwierig sein und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Krankenversicherung Leistungen im Vergleich
Alexander Limbach – stock.adobe.com

PKV vs. GKV: Die wichtigsten Unterschiede bei der Geburt

Die Systeme der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich bei Schwangerschaft und Geburt erheblich:

BereichPrivate KrankenversicherungGesetzliche Krankenversicherung
GrundleistungenJe nach Tarif vollständige Kostenübernahme mit wenigen EinschränkungenÜbernahme der medizinischen Grundversorgung
WahlleistungenChefarztbehandlung, Ein-/Zweibettzimmer meist inbegriffenAls Zusatzleistung nur gegen Aufpreis
VorsorgeuntersuchungenOft über den Standard hinausgehend, inklusive 3D/4D-UltraschallNach Mutterschaftsrichtlinien standardisiert
GeburtsartenAuch Wunsch-Kaiserschnitt und alternative Methoden häufig abgedecktKostenübernahme nur bei medizinischer Indikation
KrankenhauswahlFreie Wahl ohne Einschränkungen auf VertragshäuserPrinzipiell frei, aber auf Vertragskliniken beschränkt
GeburtshäuserMeist vollständige KostenübernahmeBegrenzte Kostenübernahmevereinbarungen

Das Baby in der PKV versichern

Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung für Ihr Kind entschieden haben, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.

Anmeldung und Vorteile der Zwei-Monats-Frist

Nach der Geburt tickt die Uhr: Sie haben exakt zwei Monate Zeit, Ihr Kind in der PKV anzumelden, um von wichtigen Vorteilen zu profitieren. Hauptvoraussetzung ist, dass ein Elternteil bereits mindestens drei Monate beim selben Versicherer versichert ist.

Der entscheidende Vorteil dieser fristgerechten Anmeldung: Ihr Kind wird ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen. Auch bei schweren Erkrankungen oder Behinderungen werden keine Risikozuschläge erhoben und keine Leistungen ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Geburtsdatum und beginnt sofort ohne Wartezeiten – eine Garantie, die bei verspäteter Anmeldung entfällt.

Notwendige Unterlagen und Ablauf

Für die Anmeldung Ihres Kindes benötigen Sie typischerweise folgende Dokumente:

  • Ausgefüllter Antrag auf Krankenversicherungsschutz
  • Kopie der Geburtsurkunde (nicht bei allen Versicherungen)
  • Das U-Heft, wenn Sie ihr Kinder bei einer anderen Versicherung versichern möchten

Der Anmeldeprozess verläuft normalerweise so:

  1. Informieren Sie Ihre PKV zeitnah über die Geburt
  2. Fordern Sie die notwendigen Unterlagen an
  3. Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen Dokumenten ein
  4. Nach Prüfung erhalten Sie die Versicherungsbestätigung
Mutterschaftsgeld & Schwangerschaft in der PKV
Jordi P D/peopleimages.com – stock.adobe.com

Nachsorge und zusätzliche Unterstützung

Nach der Entbindung brauchen Mutter und Kind besondere Unterstützung. Ihre PKV kann hier wertvolle Hilfe leisten.

Nachsorge und Unterstützungsleistungen

Die Zeit nach der Entbindung ist herausfordernd – hier bietet Ihre PKV wertvolle Unterstützung:

  • Haushaltshilfe: Wenn Sie als Mutter den Haushalt nicht weiterführen können und keine andere Person diese Aufgaben übernehmen kann, übernimmt Ihre PKV die Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Leistung wird typischerweise für ein bis zwei Wochen gewährt und erfordert eine ärztliche Verordnung.
  • Hebammenbetreuung: Die PKV finanziert die Nachsorge durch eine Hebamme üblicherweise für bis zu 12 Wochen nach der Geburt, inklusive regelmäßiger Hausbesuche, Stillberatung und in manchen Tarifen sogar 24-Stunden-Rufbereitschaft.
  • Regeneration und Therapien: Die Kosten für Rückbildungsgymnastik (typischerweise 8-10 Einheiten) werden meist vollständig übernommen. Bei geburtsbedingten Beschwerden decken viele Tarife physiotherapeutische Behandlungen ab, ebenso wie zusätzliche Stillberatungen und Nachsorge-Check-ups.

Spezielle Unterstützung bei Komplikationen

Falls es während oder nach der Geburt zu Komplikationen kommt, bietet Ihre PKV besonderen Schutz. Die Kosten für komplexe medizinische Behandlungen werden vollständig übernommen, ebenso wie ein medizinisch notwendiger verlängerter Krankenhausaufenthalt – ohne zeitliche Begrenzung.

Bei Frühgeburten oder anderen Komplikationen erstattet die PKV in der Regel die Kosten für spezialisierte Nachsorgebetreuung. Auch psychologische Behandlungen bei Traumata durch Geburtskomplikationen oder bei postpartalen Depressionen finden sich im Leistungsspektrum vieler Versicherer.

Abrechnungsprinzip
Ralf Geithe – stock.adobe.com

Praktische Checkliste für werdende Eltern

Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Geburt und der Versicherung Ihres Kindes den Überblick:

Vorbereitung vor der Geburt

  • Überprüfen Sie Ihren PKV-Tarif auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Achten Sie auf die Vorversicherungszeit: Mindestens ein Elternteil sollte seit drei Monaten bei der PKV versichert sein
  • Treffen Sie bei gemischter Versicherung eine Entscheidung zur künftigen Absicherung des Kindes
  • Informieren Sie sich bei Ihrer PKV über spezielle Angebote für Neugeborene
  • Besorgen Sie bereits vorsorglich die notwendigen Formulare für die Anmeldung des Kindes

Wichtige Schritte direkt nach der Geburt

  • Informieren Sie Ihre Versicherung/Ihren Versicherungsmakler zeitnah über die Geburt des Kindes
  • Füllen Sie den Versicherungsantrag für Ihr Kind vollständig aus
  • Halten Sie unbedingt die Zwei-Monats-Frist für die Anmeldung des Kindes ein
  • Beantragen Sie bei Bedarf frühzeitig eine Haushaltshilfe bei Ihrer PKV

Fristen und Behördengänge im Überblick

MaßnahmeFristZuständige Stelle
Geburtsurkunde1 Woche nach GeburtStandesamt
PKV für das Kind2 Monate nach GeburtPrivate Krankenversicherung
MutterschaftsgeldFür Angestellte in PKV: einmalig 210 €Bundesamt für Soziale Sicherung
Kindergeld6 Monate nach GeburtFamilienkasse
Elterngeld3 Monate nach Geburt (rückwirkend möglich)Elterngeldstelle
KinderreisepassBei Bedarf (kein Zeitlimit)Einwohnermeldeamt

Fazit: Richtig vorbereitet auf die Geburt in der PKV

Als privat versicherte Eltern profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen – von umfangreicher Kostenübernahme bei der Entbindung über Chefarztbehandlung bis hin zu hochwertiger Nachsorge. Der kritischste Punkt ist die Zwei-Monats-Frist zur Anmeldung Ihres Neugeborenen in der PKV, die Ihrem Kind die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge sichert.

Bei gemischter Versicherungssituation sollten Sie sorgfältig zwischen PKV und GKV für Ihr Kind abwägen. Informieren Sie sich frühzeitig über alle Optionen und Fristen, damit Sie sich nach der Geburt voll und ganz auf Ihr Baby konzentrieren können.

Jetzt Expertenberatung anfordern

Wir sind zu 100 % auf private Krankenversicherungen spezialisiert, stellen anonyme Anfragen bei allen Versicherern und sichern Ihnen im Schnitt 200 € Ersparnis und das völlig kostenlos!

Unverbindlich Kontakt aufnehmen
Letztes Update: April 29, 2025
PKV-Welt hat 5,00 von 5 Sternen 165 Bewertungen auf ProvenExpert.com