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Beitragsbemessungs­­­grenze 2026: Bedeutung für gesetzlich und privat Versicherte ­

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist ein zentraler Begriff im deutschen Gesundheitssystem, der sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte relevant ist. Während sie direkt die Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt, beeinflusst sie indirekt auch wichtige Aspekte der privaten Krankenversicherung. Für 2026 wurde die BBG auf 69.750 Euro jährlich festgesetzt. Doch wie unterscheidet sie sich von der Versicherungspflichtgrenze, und welche konkreten Auswirkungen hat sie für privatversicherte oder wechselinteressierte Personen? Mehr dazu im Beitrag!

Tim Bökemeier
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Beitragsbemessungsgrenze
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Das Wichtigste zur BBG:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze für 2026 beträgt 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich)
  • Sie ist nicht identisch mit der Versicherungspflichtgrenze (diese regelt die „Gehaltsgrenze“, wann der Eintritt in die PKV für Angestellte möglich ist)
  • In der PKV bestimmt die BBG den maximalen Arbeitgeberzuschuss
  • Einkommen über der BBG ist in der GKV beitragsfrei
  • Die BBG wird jährlich an die durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst

Bedeutung: Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze definiert die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, muss der Angestellte den Höchstbetrag in der GKV bezahlen.

Einfach ausgedrückt: Von jedem Euro, den Sie über dieser Grenze verdienen, zahlen Sie keinen Krankenversicherungsbeitrag mehr.

Für 2026 liegt die BBG bei 69.750 Euro jährlich oder 5.812,50 Euro monatlich – ein Anstieg von etwa 5,44 Prozent gegenüber dem Vorjahr (66.150 Euro).

Diese Grenze wird jährlich neu festgelegt und orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. Sie soll sicherstellen, dass die Beitragsbelastung für Gutverdiener in einem angemessenen Verhältnis bleibt und gleichzeitig die Solidargemeinschaft der GKV finanziert wird.

Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze

Ein häufiges Missverständnis besteht in der Verwechslung von Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze. Beide Werte sind für das Jahr 2026 unterschiedlich festgelegt:

  • Beitragsbemessungsgrenze: 69.750 Euro (begrenzt die Beitragshöhe)
  • Versicherungspflichtgrenze (JAEG): 77.400 Euro (entscheidet über Wahlfreiheit PKV/ GKV für Angestellte)

Während die BBG bestimmt, bis zu welchem Einkommen Sie Beiträge zahlen, legt die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) fest, ab welchem Einkommen Sie überhaupt die Wahl haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Nur wenn Ihr Bruttojahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, können Sie zwischen GKV und PKV wählen.

Welche Relevanz hat die Beitragsbemessungsgrenze für die PKV?

In der privaten Krankenversicherung spielt die Beitragsbemessungsgrenze eine andere Rolle als in der GKV. Die PKV berechnet ihre Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach individuellen Risikofaktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Dennoch hat die BBG drei wichtige Auswirkungen für Privatversicherte:

  1. Sie begrenzt den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
  2. Sie beeinflusst die finanzielle Attraktivität eines Wechsels zwischen den Systemen
  3. Sie spielt eine Rolle bei der Rückkehr in die GKV für freiwillig Versicherte

Besonders für Gutverdiener mit Einkommen deutlich über der BBG kann die private Krankenversicherung finanziell attraktiver sein, da in der GKV Beiträge bis zur BBG anfallen, während die PKV-Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkuliert werden.

Haben Sie noch Fragen oder Unklarheiten? Nehmen Sie gerne Kontakt auf

Arbeitgeberzuschuss zur PKV und die BBG

Wenn Sie privat krankenversichert sind, haben Sie Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu Ihrem PKV-Beitrag. Dieser ist jedoch durch die Beitragsbemessungsgrenze limitiert. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent Ihres PKV-Beitrags, darf aber den Höchstbetrag nicht überschreiten, den der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung zahlen würde.

Beispielrechnung für 2026:

  • BBG: 5.812,50 € monatlich
  • Allgemeiner Beitragssatz GKV: 14,6% + durchschnittlicher Zusatzbeitrag (angenommen 2,5%)
  • Maximaler Arbeitgeberzuschuss: 5.812,50 € × (14,6% + 2,5%) ÷ 2 = 496,97 €

Verdienen Sie mehr als die BBG, erhöht sich Ihr Arbeitgeberzuschuss nicht weiter – selbst wenn Ihr PKV-Beitrag höher ausfällt.

Beitragsberechnung in PKV vs. GKV

Die grundlegenden Unterschiede in der Beitragsberechnung werden besonders bei hohen Einkommen deutlich:

In der GKV:

  • Beiträge steigen proportional zum Einkommen bis zur BBG
  • Über der BBG zahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge mehr
  • Der maximale Beitrag ist gedeckelt bei etwa 848,63 € monatlich für 2026 (zuzüglich des Zusatzbeitrags und Pflegeversicherung – Details in Berechnung unten).

In der PKV:

  • Beiträge sind unabhängig vom Einkommen
  • Sie basieren auf Ihrem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen
  • Der Beitrag kann sowohl höher als auch niedriger sein als der GKV-Höchstbeitrag

Diese Unterschiede machen die PKV besonders für junge, gesunde Gutverdiener mit Einkommen deutlich über der BBG finanziell attraktiv, während die GKV bei niedrigeren Einkommen oder Familien mit Kindern oft vorteilhafter ist.

Berechnung Höchstbeitrag GKV 2026

Wie berechnet sich nun der Höchstbeitrag 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung? Der Gesamtbeitrag der GKV in 2026 setzt sich wie folgt zusammen:

Beitrag zur Krankenversicherung: 14,60 % GKV-Beitragssatz: 14,6 % x 5.812,50 € = 848,63 € = Krankenversicherungsbeitrag (Höchstbeitrag). Dazu kommt noch der Zusatzbeitrag 2,50% x 5.812,50€ = 145,32 € Zusatzbeitrag.

Pflegeversicherung (Annahmen: 3,40 % mit Kind, 4,00 % ohne Kinder) Kinderlos: 4,00 % x 5.812,50€ = 223,50 € Mit Kind: 3,40 % x 5.812,50€ = 197,63 €.

Der Gesamtbeitrag GKV 2026

Gesetzliche Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,50 Prozent): 993,95 Euro. Hinzu kommt noch die Pflegeversicherung. Gesetzliche Pflegeversicherung ohne Kinder: 223,50 Euro Gesetzliche Pflegeversicherung mit Kindern: 197,63 Euro.

Ein Arbeitnehmer über der BBG kommt somit auf einen Gesamtbeitrag von: 1.217,45 € Krankenversicherung GKV+ Pflegeversicherung

Strategien für Wechselinteressierte

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, in die PKV einzutreten oder zurück in die GKV zu gehen, sollten Sie die Beitragsbemessungsgrenze strategisch berücksichtigen:

Wechsel in die PKV:

  • Ihr Einkommen muss die Versicherungspflichtgrenze (77.400 € für 2025) überschreiten
  • Die Vorteilhaftigkeit steigt, je weiter Ihr Einkommen über der BBG liegt
  • Berücksichtigen Sie langfristige Beitragsentwicklungen in der PKV, besonders für das Rentenalter

Wechsel zurück in die GKV:

  • Nur möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden (z.B. Einkommen sinkt unter die Versicherungspflichtgrenze)
  • Nach dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel zurück nahezu ausgeschlossen
  • Für strategische Wechsler: Das Einkommen muss für mindestens 12 Monate unter die Versicherungspflichtgrenze fallen

Beachten Sie auch Einkommensschwankungen. Wenn Ihr Einkommen knapp über der Versicherungspflichtgrenze liegt, aber schwanken könnte, ist die GKV möglicherweise die sicherere Option, um häufige Systemwechsel zu vermeiden.

Ausblick: Entwicklung der BBG und Konsequenzen

Die kontinuierliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze hat langfristige Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen GKV und PKV. Der PKV-Verband kritisiert die systematischen Erhöhungen der Versicherungspflichtgrenze als politisches Instrument, das den Zugang zur PKV erschwert.

Die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate der BBG lag in den letzten Jahren bei etwa 3-4 Prozent, was mit der allgemeinen Lohnentwicklung korrespondiert. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, würde die BBG in den kommenden Jahren weiter steigen und damit den maximalen GKV-Beitrag erhöhen – was wiederum die Attraktivität der PKV für bestimmte Einkommensgruppen beeinflussen könnte.

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in den letzten 30 Jahren

Die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze zeigt einen klaren Aufwärtstrend, nur in wenigen Jahren gab es keine Erhöhung:

JahrMonatliche BBG (€)Jährliche BBG (€)
20255.512,5066.150,00
20245.175,0062.100,00
20234.987,5059.850,00
20224.837,5058.050,00
20214.837,5058.050,00
20204.687,5056.250,00
20194.537,5054.450,00
20184.425,0053.100,00
20174.350,0052.200,00
20164.237,5050.850,00
20154.125,0049.500,00
20144.050,0048.600,00
20133.937,5047.250,00
20123.825,0045.900,00
20113.712,5044.550,00
20103.750,0045.000,00
20093.675,0044.100,00
20083.900,0046.800,00
20073.825,0045.900,00
20063.675,0044.100,00
20053.525,0042.300,00
20043.375,0040.500,00
20033.375,0040.500,00
20023.375,0040.500,00
20013.375,0040.500,00
20003.375,0040.500,00
19993.375,0040.500,00
19983.375,0040.500,00
19973.375,0040.500,00
19963.375,0040.500,00
19953.375,0040.500,00

Diese Zahlen verdeutlichen, dass sich die BBG in den letzten 20 Jahren um nahezu 50 Prozent erhöht hat – eine Entwicklung, die sowohl für GKV- als auch PKV-Versicherte bedeutsame finanzielle Auswirkungen hat.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist somit ein wichtiger Faktor in Ihrer Entscheidung für das passende Krankenversicherungssystem. Während sie in der GKV direkt Ihre maximale Beitragsbelastung bestimmt, beeinflusst sie in der PKV maßgeblich den Arbeitgeberzuschuss und spielt beim Systemwechsel eine entscheidende Rolle.

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Letztes Update: September 21, 2025
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