Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste auf einen Blick
- 2 Rechtliche Grundlagen der freien Arztwahl
- 3 Freie Arztwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung
- 4 Erweiterte Möglichkeiten in der privaten Krankenversicherung
- 5 Spezielle Versorgungsmodelle und ihre Auswirkungen
- 6 Freie Arztwahl im Krankenhaus
- 7 Aktuelle Entwicklungen: Das geplante Primärarztsystem
- 8 Fazit: Freie Arztwahl als Patientenrecht nutzen
Das Wichtigste auf einen Blick
- § 76 SGB V regelt die freie Arztwahl in Deutschland
- GKV-Versicherte haben die freie Wahl unter allen Vertragsärzten der Kassenärztlichen Vereinigungen
- PKV-Versicherte haben erweiterte Wahlfreiheit einschließlich Privatärzten und Heilpraktikern
- Es gibt Ausnahmen, bspw. bei Notfällen und bestimmte Fachrichtungen (Augen-, Frauenärzte)
- Das geplante Primärarztsystem könnte die Wahlfreiheit einschränken – ist aber noch nicht beschlossene Sache.
Rechtliche Grundlagen der freien Arztwahl
Das Recht auf freie Arztwahl ist gesetzlich verankert und gilt als fundamentales Patientenrecht. Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass Versicherte ihren behandelnden Arzt grundsätzlich selbst bestimmen können. Verfassungsrechtlich fußt dieses Recht auf der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 des Grundgesetzes.
Die Wahlfreiheit bezieht sich ausschließlich auf Ärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Diese Vertragsärzte sind Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen und rechnen direkt mit den Krankenkassen ab.
Freie Arztwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung
Kassenpatienten können alle niedergelassenen Vertragsärzte frei wählen – ohne vorherige Überweisung durch den Hausarzt. Diese Regelung gilt sowohl für Allgemeinmediziner als auch für Fachärzte. Die Behandlungskosten werden direkt zwischen Krankenkasse und Arzt abgerechnet.
Ein Arztwechsel innerhalb eines Kalendervierteljahres ist laut freie Arztwahl Gesetz nur bei wichtigem Grund möglich. Als wichtige Gründe gelten:
- Umzug in ein anderes Bundesland
- Vertrauensverlust zum behandelnden Arzt
- Zweitmeinungsverfahren
- Medizinische Notwendigkeit
Erweiterte Möglichkeiten in der privaten Krankenversicherung
Die freie Arztwahl PKV geht deutlich über die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Private Krankenversicherung eröffnet Zugang zu allen niedergelassenen Ärzten:
- Vertragsärzte der Kassenärztlichen Vereinigungen
- Privatärzte ohne Kassenzulassung
- Heilpraktiker und alternative Behandlungsmethoden
Erweiterte Wahlleistungen hängen teilweise von Ihrem Tarif ab, bspw. eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder ein Einzelzimmer. Weitere Vorteile, wie die Behandlung in Privatkliniken und verkürzte Wartezeiten durch bevorzugte Terminvergabe gehen ebenfalls mit der PKV einher.
Spezielle Versorgungsmodelle und ihre Auswirkungen
Die hausarztzentrierte Versorgung schränkt die freie Arztwahl bewusst ein. Teilnehmer verpflichten sich, zunächst ihren Hausarzt aufzusuchen, bevor sie einen Facharzt konsultieren. Ausnahmen gelten für:
- Augenärzte
- Frauenärzte (Gynäkologen)
- Kinder- und Jugendärzte
Vorteile: Günstigere Tarife, koordinierte Behandlung, Vermeidung von Doppeluntersuchungen
Moderne Versorgungskonzepte setzen auf enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Leistungserbringern. Diese integrierten Versorgungsmodelle können die Arztwahlfreiheit einschränken, bieten dafür aber oft eine bessere Koordination der Behandlung.
Freie Arztwahl im Krankenhaus
Die freie Arztwahl im Krankenhaus umfasst sowohl die Wahl der Klinik als auch des behandelnden Arztes. Während gesetzlich Versicherte grundsätzlich auf die Regelversorgung angewiesen sind, können Zusatzleistungen die Wahlmöglichkeiten erweitern.
Chefarztbehandlung und freie Krankenhauswahl sind als Wahlleistungen gegen Aufpreis verfügbar. Eine Zusatzversicherung macht diese Leistungen auch für gesetzlich Versicherte zugänglich.
Versicherungsart | Krankenhauswahl | Arztwahl | Kosten |
GKV Basis | Eingeschränkt | Stations-/Oberarzt | Keine |
GKV + Zusatz | Frei wählbar | Chefarzt möglich | Zusatzbeitrag |
PKV | Frei wählbar | Chefarzt inklusive | Je nach Tarif |
Aktuelle Entwicklungen: Das geplante Primärarztsystem
Die politische Diskussion um ein Primärarztsystem könnte die freie Arztwahl grundlegend verändern. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Modell sieht vor:
- Hausarzt als obligatorische erste Anlaufstelle
- Facharztzugang nur noch über Hausarztüberweisung
- Ausnahmen für Augen- und Frauenheilkunde
Kritische Stimmen warnen vor Überregulierung und längeren Behandlungswegen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz befürchtet eine Verschlechterung der Patientenversorgung.
Fazit: Freie Arztwahl als Patientenrecht nutzen
Die freie Arztwahl in Deutschland bleibt ein wertvolles Gut, auch wenn politische Reformen Veränderungen bringen könnten. Während gesetzlich Versicherte auf das Vertragssystem angewiesen sind, eröffnet die private Krankenversicherung deutlich erweiterte Möglichkeiten.
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