Die Punkte abseits der Kernleistungen entscheiden oft über den Alltag, gerade wenn sich die Lebenssituation ändert. Hier zeigt die Kombination Stärken bei der Familie und klare Grenzen im Ausland.
Elterngeld und Pflegezeit Beitragsfreistellung für die ersten 6 Monate, Voraussetzung ist ein Versicherungsschutz seit mindestens 12 Monaten
Kinderalleinversicherung Kinder ab Geburt allein versicherbar, der Versicherungsbeginn kann der Geburtstag sein
Begleitperson im Krankenhaus Über PSV bis zum 14. Lebensjahr des Kindes mitversichert
Kinderwunschbehandlung Wird unter bestimmten Voraussetzungen erstattet, vorherige Zusage nicht erforderlich, aber empfohlen
Auslandsschutz Außerhalb Europas ab dem 2. Monat Leistungen um ein Drittel reduziert, sofern nicht vorher anders vereinbart, medizinisch notwendiger Rücktransport über PSV bei Reisen bis 3 Monate
Kur und Reha Ambulante Kur alle 3 Jahre, Anschlussheilbehandlung unter Voraussetzungen, keine stationäre Kur oder Sanatoriumsbehandlung
Krankentagegeld ist nicht Bestandteil dieser Kombination. Als Angestellter brauchen Sie es ab dem Ende der Entgeltfortzahlung, in der Regel ab der siebten Woche. Den passenden Tagessatz ergänzen wir in der Beratung.