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Tarifkombination GesundExtra, Premium Zahn-U
Geeignet für Angestellte
Datenstand 07/2026, Quelle: Tarifwerk und unsere Beratungspraxis

Warum dieser Tarif in unserer Auswahl ist

Die AXA-Kombination aus GesundExtra und Premium Zahn-U gehört in unsere Auswahl für Angestellte, weil sie ein breites Leistungsbild mit ungewöhnlich viel Flexibilität verbindet. Der Schutz besteht aus zwei Bausteinen. GesundExtra deckt den ambulanten und stationären Bereich ab, Premium Zahn-U ergänzt die Zahnleistungen als eigener Zahnbaustein. Beide erstatten auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung, genau dort rechnen viele Spezialisten ab. Besonders ist das Recht, die Selbstbeteiligung jeweils zum 1. Januar im gleichen Tarif zu wechseln, ohne den Leistungsumfang neu verhandeln zu müssen. Die Leistungsabdeckung bewerten wir mit 8 von 10 Punkten, die Leistungsregulierung ebenfalls mit 8 von 10. Der Beitrag liegt im oberen Mittelfeld, deshalb geben wir bei der Beitragshöhe 4 von 10 Punkten. Wer diese Kombination wählt, bezahlt für ein solides Leistungspaket mit Spielraum bei der Selbstbeteiligung.

01

Selbstbeteiligung flexibel wechselbar

Die Höhe der Selbstbeteiligung lässt sich im gleichen Tarif jeweils zum 1. Januar anpassen, ohne dass der Leistungsumfang erneut geprüft wird. So können Sie den Eigenanteil an Ihre Lebenssituation anpassen, statt sich einmalig festzulegen. Im Musterschutz ist keine Selbstbeteiligung hinterlegt.

02

Zahnschutz als eigener Baustein

Premium Zahn-U ist ein separater Zahnbaustein, den Sie unabhängig vom Hauptschutz wählen. Er erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz, Inlays und Implantate inklusive Knochenaufbau zu 90 Prozent, und rechnet auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte ab.

03

Garantierte Pauschalleistung

Für ein leistungsfreies Kalenderjahr zahlt GesundExtra eine garantierte Pauschale von 900 Euro, bei unterjährigem Beginn anteilig pro Monat. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Präventionskurse gefährden diesen Anspruch nicht.

Unsere Bewertung

Fünf Kennzahlen aus unserer Tarifanalyse, jeweils auf einer Skala von 1 bis 10. Sie beruhen auf dem Tarifwerk, den Beitragshistorien und unserer Erfahrung aus der Beratung.

8/10

Leistungsabdeckung

Wie viel der Tarif im Ernstfall wirklich abdeckt.

7/10

Beitragsstabilität

Wie verlässlich sich die Beiträge in der Vergangenheit entwickelt haben.

8/10

Leistungsregulierung

Wie zügig und kulant Rechnungen erstattet werden.

8/10

Familienfreundlichkeit

Konditionen für Kinder und mitversicherte Angehörige.

4/10

Beitragshöhe

10 bedeutet: vergleichsweise niedriger Beitrag. Niedrige Werte stehen für einen höheren Beitrag.

Die Leistungen im Detail

Die Kernleistungen aus dem Tarifwerk, gegliedert nach Bereichen. Klicken Sie einen Bereich auf, um die Details zu sehen.

Ambulante Behandlung

Der ambulante Bereich entscheidet darüber, wie frei Sie im Alltag Ärzte wählen und wie viel von privatärztlichen Honoraren erstattet wird. Die wichtigste Zeile ist hier die Gebührenordnung: GesundExtra erstattet auch Honorare über den Höchstsätzen der GOÄ.

Arztwahl

Freie Arztwahl, kein Primärarztprinzip

Gebührenordnung (GOÄ)

Erstattung auch über den Höchstsätzen

Telemedizin

Telefonische und videogestützte Arztgespräche zu 100 %

Vorsorgeuntersuchungen

Gesetzliche Programme ohne Altersgrenze und weitere Untersuchungen laut Liste, dazu bis 300 € pro Jahr für Präventionskurse

Arznei- und Verbandmittel

Verordnete Mittel voll, nicht verordnete bis 120 € pro Jahr

Heilmittel (Physiotherapie u. a.)

Bis 130 % der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung, dazu Osteopathie durch Arzt oder Heilpraktiker

Hilfsmittel

Offener Katalog zu 100 %, mit Einzelgrenzen wie 2.000 € je Perücke, 2.000 € je Hörhilfe pro Ohr und 3.000 € je elektronisches Lesegerät

Heilpraktiker

100 % bis 2.000 € pro Jahr nach GebüH oder Hufeland-Verzeichnis, ohne Psychotherapie

Sehhilfen und Augenlasern

Bis 600 € je 2 Kalenderjahre für Sehhilfen, bis 5.000 € je 5 Kalenderjahre für operative Sehschärfenkorrektur inklusive Lasik

Psychotherapie ambulant

100 % ohne Begrenzung der Sitzungszahl, keine vorherige Zusage nötig

Stationäre Behandlung

Im Krankenhaus zeigt sich der Unterschied zwischen Grundschutz und Premium-Absicherung am deutlichsten. Diese Kombination sichert Ein-Bettzimmer und Privatarzt ab und erstattet auch stationär über den Höchstsätzen der GOÄ.

Unterbringung

Ein- oder Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung, GOÄ auch über den Höchstsätzen

Ersatz-Krankenhaustagegeld

50 € pro Tag bei Verzicht auf Ein-/Zweibettzimmer, 50 € bei Verzicht auf Privatarzt, teilstationär der halbe Satz

Privatkliniken

Erstattung, für allgemeine Krankenhausleistungen begrenzt auf das 2,5-Fache regulärer Kliniksätze

Psychotherapie stationär

Wird zu 100 % erstattet, ohne vorherige Zusage

Gemischte Anstalten

Erstattung nach vorheriger Zusage, ohne Zusage bei Notfall, Operation oder als einziges Krankenhaus in der Umgebung

Transport

Zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus, Verlegung über 50 km einmal je Versicherungsfall

Zahnleistungen

Zahnersatz ist einer der häufigsten Leistungsfälle überhaupt. Premium Zahn-U trennt hier klar: Zahnbehandlung voll, Zahnersatz und Implantate zu 90 Prozent. Wichtig zu kennen ist die Zahnstaffel, also die Begrenzung in den ersten Versicherungsjahren.

Zahnbehandlung

100 %, inklusive professioneller Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Zahnstaffel beachten

Zahnersatz und Inlays

90 %, inklusive Kronen, Brücken, Veneers, Material- und Laborkosten laut Verzeichnis

Implantate

90 %, inklusive Knochenaufbau

Kieferorthopädie

100 % bis zum 18. Lebensjahr, danach 90 %

Gebührenordnung (GOZ)

Erstattung auch über den Höchstsätzen

Zahnstaffel

Maximal 2.000 € im 1. Jahr, 4.000 € bis zum 2., 6.000 € bis zum 3., 8.000 € bis zum 4. Jahr, ab dem 5. Jahr unbegrenzt, bei Unfall keine Begrenzung

Selbstbeteiligung und Wechsel der Selbstbeteiligung

Hier liegt die Besonderheit dieser Kombination: Die Selbstbeteiligung ist nicht starr, sondern lässt sich im laufenden Vertrag anpassen. Im Musterschutz ist kein Eigenanteil hinterlegt.

Selbstbeteiligung im Musterschutz

Keine Selbstbeteiligung hinterlegt

Wechsel der Selbstbeteiligung

Anpassung im gleichen Tarif jeweils zum 1. Januar, ohne erneute Gesundheitsprüfung, vorheriger Antrag nötig

Optionsrecht höherer Schutz

Option auf höherwertigen Versicherungsschutz zu bestimmten Anlässen wie Heirat, Geburt oder Berufsstart

Vereinfachtes Tarifwechselrecht

Nicht vorgesehen, das gesetzliche Wechselrecht nach § 204 VVG gilt trotzdem

Beitragsrückerstattung

Wer keine Rechnungen einreicht, bekommt Geld zurück. GesundExtra kombiniert eine garantierte Pauschale mit einer erfolgsabhängigen Rückerstattung, und Vorsorgeleistungen zählen dabei nicht gegen Sie.

Garantierte Pauschalleistung

900 € nach einem leistungsfreien Kalenderjahr, bei unterjährigem Beginn anteilig

Erfolgsabhängige Rückerstattung

1.200 € nach 1 bis 4 leistungsfreien Jahren, 1.500 € ab dem 5. Jahr

Vorsorge-Schutz

Vorsorge, Impfungen und Präventionskurse gefährden Pauschale und Rückerstattung nicht

Zahnbaustein

Für Premium Zahn-U wird keine Beitragsrückerstattung gezahlt

Familie, Ausland und Extras

Die Punkte abseits der Kernleistungen entscheiden oft über den Alltagskomfort, gerade wenn sich die Lebenssituation ändert.

Elterngeld und Beitragsfreistellung

Beitragsfreistellung für die ersten 6 Monate bei Bezug von Elterngeld

Kinderalleinversicherung

Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres allein versicherbar

Begleitperson im Krankenhaus

Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr mitversichert

Haushaltshilfe und Kinderbetreuung

Haushaltshilfe bis 100 € pro Tag für bis zu 28 Tage, Kinderbetreuung bis 100 € pro Tag für bis zu 10 Tage im Jahr

Kinderwunschbehandlung

100 % bei organisch bedingter Sterilität, mit Alters- und Versuchsgrenzen

Auslandsschutz

Weltweit bis 6 Monate je Aufenthalt, plus 2 Monate bei nicht zumutbarer Rückreise, medizinisch notwendiger Rücktransport inklusive

Kur und Reha

Stationäre Kur bis 50 € pro Tag für 28 Tage je 3 Kalenderjahre, sonstige Reha bis zum 1,5-fachen Trägersatz

Krankentagegeld ist nicht Bestandteil dieser Kombination. Als Angestellter brauchen Sie es ab dem Ende der Entgeltfortzahlung, in der Regel ab der siebten Woche. Den passenden Tagessatz ergänzen wir in der Beratung.

Alle Leistungsangaben stammen aus dem Tarifwerk des Versicherers und sind vereinfacht zusammengefasst. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Im Beratungsgespräch prüfen wir die Details für Ihre Situation.

Stärken und Grenzen

Kein Tarif ist für jeden die richtige Wahl. Das spricht für diese Kombination, und das sollten Sie wissen.

Das spricht dafür

  • Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung, ambulant, stationär und beim Zahnarzt. Im Ernstfall einer der wichtigsten Unterschiede zwischen den Tarifen.

  • Selbstbeteiligung jeweils zum 1. Januar wechselbar, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das gibt Spielraum über die Vertragslaufzeit.

  • Breites Leistungsbild mit 8 von 10 Punkten Leistungsabdeckung und zügiger Regulierung mit 8 von 10 Punkten.

  • Starke Familienleistungen (8 von 10 Punkten): Begleitperson bis zum 16. Lebensjahr, Kinderwunsch zu 100 %, Haushaltshilfe und Kinderbetreuung.

  • Garantierte Pauschalleistung von 900 € schon nach einem leistungsfreien Kalenderjahr, dazu Heilpraktiker bis 2.000 € und Psychotherapie ohne vorherige Zusage.

Das sollten Sie wissen

  • !

    Zahnersatz, Inlays und Implantate werden zu 90 % erstattet, nicht zu 100 %. Bei größerem Zahnersatz bleibt ein Eigenanteil.

  • !

    Die Zahnstaffel begrenzt Zahnleistungen in den ersten vier Jahren auf 2.000 bis 8.000 €. Wer kurzfristig größeren Zahnersatz plant, sollte das einkalkulieren.

  • !

    Ein vereinfachtes Tarifwechselrecht sieht die Kombination nicht vor. Das gesetzliche Wechselrecht nach § 204 VVG gilt selbstverständlich trotzdem.

  • !

    Krankentagegeld muss separat ergänzt werden und gehört bei Angestellten in jede Kalkulation.

  • !

    Der Beitrag liegt im oberen Mittelfeld (4 von 10 Punkten bei der Beitragshöhe). Bei Vorerkrankungen empfehlen wir vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage.

Für wen dieser Tarif passt

Geeignet ist die Kombination für Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, die ein breites Leistungspaket suchen und Wert auf Spielraum bei der Selbstbeteiligung legen. Auch für Familien ist sie eine gute Wahl, von der mitversicherten Begleitperson bis zur Kinderwunschbehandlung.

Weniger geeignet ist sie, wenn der monatliche Beitrag das entscheidende Kriterium ist oder wenn Zahnersatz zu 100 Prozent statt zu 90 Prozent erstattet werden soll. Für diese Fälle zeigen wir Ihnen in der Beratung passendere Alternativen aus unserem Vergleich.

Beitragsentwicklung der AXA: Ein Tarif ist nur so gut wie seine Kalkulation. Die Anpassungen der vergangenen Jahre zeigen wir transparent je Jahr und Tarif.

Zur Beitragshistorie →

Häufige Fragen

Woraus besteht die Kombination aus GesundExtra und Premium Zahn-U?

GesundExtra ist der Hauptschutz für ambulante und stationäre Leistungen. Premium Zahn-U kommt als eigener Zahnbaustein dazu und deckt Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab. Beide Bausteine lassen sich unabhängig voneinander betrachten, sodass sich der Zahnschutz gezielt planen lässt.

Zahlt mein Arbeitgeber bei diesem Tarif mit?

Ja. Als privat versicherter Angestellter erhalten Sie den Arbeitgeberzuschuss zur Hälfte Ihres Beitrags bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Der Zuschuss gilt unabhängig davon, für welchen Tarif Sie sich entscheiden.

Kann ich die Selbstbeteiligung später ändern?

Ja. Die Höhe der Selbstbeteiligung lässt sich im gleichen Tarif jeweils zum 1. Januar anpassen, ohne erneute Gesundheitsprüfung, ein vorheriger Antrag ist nötig. Für den Wechsel in andere Tarife gilt zusätzlich das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG, Ihre Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten.

Was passiert, wenn die Beiträge steigen?

Beitragsanpassungen gehören zum System der PKV, entscheidend ist ihr langfristiges Maß. Die konkreten Anpassungen der AXA je Jahr und Tarif finden Sie in unserer Übersicht der Beitragsanpassungen. Fällt eine Erhöhung deutlich aus, prüfen wir mit Ihnen die Tarifoptimierung.

Wie kommt unsere Bewertung zustande?

Die fünf Kennzahlen stammen aus unserer laufenden Tarifanalyse. Sie beruhen auf dem Tarifwerk, den veröffentlichten Beitragshistorien und unserer Erfahrung mit der Leistungsregulierung aus der Beratungspraxis. Die Bewertung ist unsere fachliche Einschätzung, keine Rangliste eines Testinstituts.

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