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PKV für Selbstständige ᐅ Wann sich ein Wechsel lohnt!

Als Selbstständiger entscheiden Sie frei zwischen GKV und PKV. Beide Systeme folgen klaren Regeln zu Beitrag und Leistung. Relevant sind Ihr Einkommen, Ihr Gesundheitszustand und Ihre Familienplanung. Ein Wechsel in die PKV kann sich finanziell lohnen. Er sollte aber zur Lebensplanung passen. Eine Rückkehr in die GKV ist möglich, jedoch oft nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die PKV Welt ist seit über zehn Jahren auf die private Krankenversicherung spezialisiert. In diesem Beitrag erhalten Sie Orientierung, Beispiele und aktuelle Werte für 2026. Wenn Sie möchten, prüfen wir Ihre Situation im Gespräch, unabhängig und ohne Verkaufsdruck.

Tim Bökemeier
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Die besten PKV-Tarife
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PKV für Selbstständige

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Als Selbstständiger tragen Sie den Beitrag komplett selbst. Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht.
  • In der GKV ist der Beitrag gedeckelt. 2026 liegt der Höchstbeitrag für Kranken und Pflege bei 1.261,31 Euro im Monat. Das gilt für Kinderlose mit Krankengeldanspruch und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.
  • Mit mindestens einem Kind liegt der Höchstbeitrag 2026 bei 1.226,44 Euro im Monat. Auch hier sind Kranken und Pflege enthalten.
  • In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab. Entscheidend sind Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif. Ein Vergleich lohnt sich besonders bei mittleren und höheren Einkommen.
  • Für Selbstständige ist der Verdienstausfall zentral. Prüfen Sie daher früh, ab wann Krankentagegeld zahlen soll. Die Höhe sollte zu Ihrem Netto passen.
  • Beiträge im Alter bleiben planbar, wenn der Tarif sauber gewählt ist. Zusätzlich gibt es gesetzlich begrenzte Sozialtarife. 2026 liegt der Höchstbeitrag im Basistarif bei 1.017,18 Euro im Monat. Im Standardtarif beträgt der Höchstbeitrag 848,62 Euro im Monat. In beiden Fällen kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung hinzu.
  • Eine Rückkehr von der PKV in die GKV ist möglich, aber anspruchsvoll. Häufig klappt sie nur über bestimmte Lebenssituationen. Ab 55 wird es in der Praxis deutlich schwieriger.

Als Selbstständiger haben Sie die Wahl

Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie zwischen GKV und PKV wählen. Anders als Arbeitnehmer sind Sie meist nicht automatisch in der GKV versicherungspflichtig. Ein Mindesteinkommen für die PKV müssen Sie nicht nachweisen.

Als selbstständig gelten Sie typischerweise, wenn Sie nicht weisungsgebunden arbeiten. Dazu gehört auch ein echtes unternehmerisches Risiko. Bei Mischformen zählt, welche Tätigkeit überwiegt, auch zeitlich.

Für Geschäftsführer ist die Einordnung nicht immer eindeutig. Entscheidend sind vor allem Weisungsbindung und Stimmrechtsmehrheit. Im Zweifel schafft ein Statusfeststellungsverfahren Klarheit.

Eine Sonderregel gilt für Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse. Dort besteht in der Regel Versicherungspflicht in der GKV. Ein Wechsel in die PKV wird meist erst möglich, wenn Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beträgt 2026 77.400 Euro im Jahr. Die Künstlersozialkasse beteiligt sich an Ihren Beiträgen.hseln, wenn ihr Jahreseinkommen über der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro) liegt, andernfalls bleiben sie versicherungspflichtig in der GKV. Dafür erhalten sie einen Zuschuss zu ihren Versicherungsbeiträgen von der KSK.

Wesentliche Unterschiede zwischen GKV vs. PKV

Für Selbstständige unterscheiden sich Beitrag, Leistung und Einkommensschutz deutlich und genau diese drei Punkte entscheiden in der Praxis.

1) Beiträge: Einkommen vs. Tarif

  • GKV: Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen und ist durch die Beitragsbemessungsgrenze 2026 (5.812,50 € pro Monat) gedeckelt. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6% plus Zusatzbeitrag. Der vom BMG genannte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 beträgt 2,9% (Ihre Kasse kann davon abweichen). 
  • PKV: Beitrag hängt vor allem von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ab und nicht vom Einkommen. Familienstand spielt beitragsseitig ebenfalls keine Rolle (jedoch bei der Gesamtfamilienrechnung, weil jede Person einzeln versichert wird).

2) Leistungen: einheitliche Grundversorgung vs. frei wählbarer Umfang

  • GKV: solide Grundversorgung nach gesetzlichem Leistungskatalog. Mehrleistungen meist über Zusatzversicherungen.
  • PKV: Leistungsumfang wird über den Tarif gestaltet (z. B. ambulant, stationär, Zahn, Heilpraktiker/Alternative, Ein-/Zweibettzimmer etc.).

3) Pflegeversicherung: Pflicht in beiden Systemen

Pflege ist Pflicht: In GKV wie PKV. Seit 01.01.2025 beträgt der Beitragssatz 3,6%, für Kinderlose 4,2%; bei mehreren Kindern unter 25 gibt es Abschläge.

4) Einkommensschutz: Krankengeld / Krankentagegeld

  • GKV: Krankengeld gibt es für Selbstständige nur, wenn Sie den Anspruch aktiv wählen (mit Krankengeld: allgemeiner Satz; ohne Krankengeld: ermäßigter Satz). 
  • PKV: Verdienstausfall wird über Krankentagegeld abgesichert (separat vereinbart).

5) Kinderkrankengeld & Mutterschutz: klare Regeln statt Mythen

Kinderkrankengeld (GKV): 2024–2026 gilt 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind, Alleinerziehende 30; gedeckelt bei 35/70 Tagen pro Jahr. In der PKV hängt das von Tarif/Absicherung ab. 

Mutterschutz/Mutterschaftsgeld: Das einmalige Mutterschaftsgeld bis 210 € kommt vom Bundesamt für Soziale Sicherung nur in bestimmten Konstellationen (z. B. bestehendes Beschäftigungsverhältnis/Minijob). Für selbstständig Tätige ist der entscheidende Punkt meist: Wie ist der Verdienstausfall abgesichert (z. B. über Krankentagegeld-Regelungen im Mutterschutz)?

KriteriumGKVPKV
Beitragsberechnungnach Einkommen (bis 5.812,50 Euro), 14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 2,9%)nach Alter, Gesundheit und Tarif
LeistungsumfangGrundversorgung für alle gleich, Upgrades nur über Zusatzversicherungenindividuell wählbar, bis zu 100% für Zahnersatz, Chefarzt, Einbettzimmer etc.
PflegeversicherungPflicht, 3,60-4,20% des Einkommens (weniger mit Kindern)Pflicht, im Beitrag enthalten
Krankengeld70% des Bruttoeinkommens, bis 135,63 Euro/Tagindividuelle Vereinbarung ab 1. Tag, mind. 10 Euro/Tag
Kinderkrankengeldbis 30 Tage pro Kind (45 Tage für Alleinerziehende)abhängig vom Tarif
Mutterschaftsgeld6 Wochen vor, 8 Wochen nach Geburt, bis 13 Euro/Tageinmalig 210€, dafür Beitragsreduktion möglich
Beiträge im Alterabhängig von den Renteneinkünften und weiteren Einkünftendurch Altersrückstellungen abgefedert, Basis- und Standardtarif als Begrenzung
Im Vergleich: Die GKV vs. PKV für Selbstständige
GKV oder PKV?
Fokussiert – stock.adobe.com

Wann lohnt sich die PKV für Selbstständige?

Die PKV lohnt sich für Selbstständige vor allem dann, wenn Beitrag, Leistung und Risiko zu Ihrer Lebensplanung passen und nicht nur „weil es heute günstiger wirkt“.

Die PKV ist oft sinnvoll, wenn …

  • Sie gesund sind und die Gesundheitsprüfung voraussichtlich ohne große Zuschläge klappt.
  • Ihr Einkommen mittel bis hoch ist und Sie in der GKV ohnehin schnell in Richtung Höchstbeitrag laufen. 
  • Sie Wert auf planbare, hochwertige Leistungen legen (und nicht jedes Upgrade über Zusatzbausteine lösen wollen).
  • Sie Ihren Verdienstausfall sauber regeln (Krankentagegeld, Karenzzeit, Höhe).

Die GKV ist oft sinnvoller, wenn …

  • Ihr Einkommen niedrig oder stark schwankend ist (Liquidität wichtiger als „Bestleistung“).
  • Sie mehrere Kinder absichern möchten und die Familienrechnung in der PKV deutlich teurer wäre.
  • Vorerkrankungen ein realistisches Thema sind und die PKV dadurch spürbar teurer/komplizierter wird.
  • Ihnen maximale Flexibilität wichtiger ist als Tarifgestaltung (z. B. weil Sie mittelfristig wieder in Anstellung planen).

Kosten der PKV: Berechnung und Rechenbeispiele

In der PKV hängt der Beitrag vor allem von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ab. Das Einkommen spielt keine Rolle. In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für 2026 gilt als Orientierung: 14,6% + durchschnittlich 2,9% Zusatzbeitrag = 17,5% (kassenindividuell abweichend möglich). 
Zur Pflegeversicherung kommen je nach Kinderstatus 3,6% (mit Kind) bzw. 4,2% (kinderlos) hinzu.

Rechenbeispiele

GKV: Annahmen: kinderlos, Krankengeldanspruch gewählt, Zusatzbeitrag durchschnittlich 2,9%)

1) Einkommen 35.000 € pro Jahr (≈ 2.916,67 € / Monat)

  • Krankenversicherung: 17,5% von 2.916,67 € = 510,42 €
  • Pflegeversicherung: 4,2% von 2.916,67 € = 122,50 €
    Summe GKV+Pflege: 632,92 € / Monat

2) Einkommen 70.000 € pro Jahr (BBG greift, 5.812,50 € / Monat)

  • Krankenversicherung (max.): 1.017,19 € / Monat
  • Pflegeversicherung kinderlos (max.): 244,13 € / Monat
    Summe GKV+Pflege (max.): 1.261,32 € / Monat

3) Einkommen 120.000 € pro Jahr
Auch hier gilt: In der GKV ist die Berechnung bei der BBG gedeckelt und daher entspricht es Beispiel 2.

Gibt es Mindest- und Höchstbeiträge?

JA! in der GKV gibt es beides. Für Selbstständige ist 2026 die Mindestbemessungsgrundlage 1.318,33 € pro Monat relevant. Daraus ergibt sich (je nach Krankengeldanspruch) ein Mindestbeitrag. 
In der PKV gibt es keinen einheitlichen Mindest- oder Höchstbeitrag, aber es gibt gesetzlich geregelte Sozialtarife:

Standardtarif: Höchstbeitrag 848,62 € / Monat (zzgl. Pflege)

Basistarif: Höchstbeitrag 1.017,18 € / Monat (zzgl. Pflege) 

GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz
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Besonderheiten der privaten Krankenversicherung

In der PKV gilt meist das Kostenerstattungsprinzip. Sie erhalten eine Rechnung und reichen sie ein. Im Krankenhaus rechnet die Klinik häufig direkt ab.

Eine mögliche Besonderheit ist die Beitragsrückerstattung. Sie kann greifen, wenn Sie ein Jahr keine Rechnungen einreichen. Ob Vorsorge oder Kleinstbeträge zählen, steht im Tarif.

Gesetzlich vorgesehen sind Alterungsrückstellungen. Zusätzlich gibt es den Vorsorgezuschlag von 10 Prozent bis zum 60. Lebensjahr. Beides soll Beiträge im Alter dämpfen. Beitragserhöhungen sind trotzdem möglich.

Für Selbstständige ist der Verdienstausfall entscheidend. Ein Krankentagegeld lässt sich passend vereinbaren. Wichtig sind Startzeitpunkt, Höhe und Laufzeit.

Beim Kinderkrankengeld gibt es klare Unterschiede. In der GKV sind es 2024 bis 2026 je Kind 15 Arbeitstage pro Elternteil. Alleinerziehende erhalten 30 Tage. In der PKV hängt es vom Tarif ab. Einige Tarife bieten dafür eine eigene Absicherung.

Wie finde ich den passenden Tarif?

Starten Sie mit den Leistungen, die Sie wirklich brauchen. Danach prüfen Sie Stellschrauben für Beitrag und Risiko.

Diese Punkte sollten in vielen Fällen solide geregelt sein:
• ambulant inklusive Facharzt und Psychotherapie
• Zähne mit guter Erstattung, auch bei Zahnersatz
• stationär mit freier Krankenhauswahl und sinnvoller Unterbringung
• Arznei, Heil und Hilfsmittel ohne harte Lücken
• Transport und Rücktransport aus dem Ausland, wenn Ihnen das wichtig ist

Für Selbstständige kommen drei Prioritäten dazu. Erstens ein Krankentagegeld, das Ihre Fixkosten deckt. Zweitens ein Selbstbehalt, den Sie auch in schwachen Monaten tragen können. Drittens klare Regeln zur Anpassung im Notfall, etwa bei längerer Krankheit.

Reha und Anschlussbehandlung sollten Sie bewusst prüfen. Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Situation. In der PKV zählt am Ende, was Ihr Vertrag abdeckt.

Achten Sie nicht nur auf den Preis. Prüfen Sie Bedingungen, Beitragsentwicklung und Serviceprozesse. Holen Sie sich eine Einschätzung zur Versicherbarkeit, bevor Sie kündigen.

Wer bietet die beste private Krankenversicherung für Selbstständige?

Eine pauschale Empfehlung für den besten Anbieter für Selbstständige gibt es nicht, da der Tarif individuell zum persönlichen Profil, den Leistungswünschen und der Risikoneigung passen muss. Zu den beliebten Versicherern bei Selbstständigen zählen aber unter anderem:

  • Allianz Private Krankenversicherung
  • ARAG Krankenversicherung
  • Signal Iduna Krankenversicherung
  • DKV Deutsche Krankenversicherung
  • Barmenia Krankenversicherung
  • Axa Krankenversicherung
  • Hallesche Krankenversicherung
  • Continentale Krankenversicherung
  • HanseMerkur Krankenversicherung
  • LKH Krankenversicherung

Zu empfehlen ist aber in jedem Fall eine individuelle und unabhängige Beratung, so können Sie einen optimalen Tarif für Ihre Situation erhalten – kontaktieren Sie uns gerne. Wir nehmen uns Zeit und stehen für ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch zur Verfügung.

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Der Weg in die PKV

Gehen Sie Schritt für Schritt vor. So vermeiden Sie Lücken und Fehlentscheidungen.

  1. Klären Sie Ihren Status. Entscheidend sind Umfang und wirtschaftliche Bedeutung Ihrer Selbstständigkeit.
  2. Legen Sie Ihren Bedarf fest. Dazu gehören Leistung, Selbstbehalt und Krankentagegeld.
  3. Lassen Sie die Versicherbarkeit prüfen. Erst wenn eine Annahme vorliegt, planen Sie den Wechsel.
  4. Vergleichen Sie Tarife anhand der Bedingungen. Achten Sie auf Lücken und Begrenzungen.
  5. Kündigen Sie erst dann Ihre bisherige Absicherung. Stimmen Sie Beginn und Nachweise sauber ab.

Faktencheck: Stimmt es dass…

…die private Krankenversicherung ist im Alter unbezahlbar ist?

NEIN. Die Prämien in der privaten Krankenversicherung sind nach dem Alterseintrittsmodell kalkuliert. Ältere zahlen zwar höhere Beiträge, diese bleiben aber bezahlbar und stabil.

… wenn ich kein Einkommen als Selbstständiger habe, ist meine Existenz bedroht:

Es kommt darauf an… Ohne regelmäßiges Einkommen werden alle Ausgaben zur Belastung, dazu zählen auch die Beiträge zur PKV. Daher empfiehlt es sich, Rücklagen zu bilden. Kein Einkommen zu haben ist aber unabhängig davon problematisch ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Geld braucht man nun mal zum Leben

… wenn man Familie hat, ist die PKV sehr teuer im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung:

Es kommt darauf an… Für Familien ist die private Absicherung kostspieliger, das stimmt, denn es gibt keine Familienversicherung. Jedes Familienmitglied wird einzeln versichert. Allerdings kostet eine Versicherung für Kinder auch nur ein Bruchteil (bspw. ca. 90-220). Es kommt daher auf die Anzahl der (geplanten) Kinder an.

… die Beiträge der PKV steigen stärker als in der GKV: FALSCH. Die Beitragssteigerungen fallen in der privaten Versicherung im Schnitt geringer aus als in der gesetzlichen Versicherung. Zwischen 2006 und 2026 stiegen die Beiträge im Schnitt:

  • GKV: +3,9% im Jahr
  • PKV + 3,4% im Jahr
Beratungsgespräch
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FAQ und Sonderfälle

Individuelle Beratung für Selbstständige

Die private Krankenversicherung ist ein komplexes Thema mit vielen Sonderfällen. Aufgrund der zahlreichen Regularien und Ausnahmeregelungen ist eine individuelle Beratung unerlässlich. Wir stellen Ihnen transparent alle Fakten vor und beraten Sie in Ihrem Sinne, für bestmöglichen Schutz zu fairen Konditionen.

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Letztes Update: Februar 25, 2026
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