PKV Beitragserhöhung 2026 was tun?
Die Nachricht kommt meist Ende des Jahres: Ihr PKV-Beitrag steigt zum nächsten Jahr, oft um 15, 18 oder sogar 20 Prozent. Für viele Versicherte ein Schock. Doch eine Beitragserhöhung ist weder unausweichlich noch rechtlich immer einwandfrei, nutzen Sie Ihre Rechte!
Unser Versprechen: Wir prüfen Ihre PKV-Beitragserhöhung kostenfrei und geben Ihnen binnen 48 Stunden eine klare Empfehlung.
Nutzen Sie Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhungen!
Tim Bökemeier, Gründer der PKV-Welt
Als spezialisierter Experte für private Krankenversicherungen erlebe ich täglich, wie Beitragserhöhungen Versicherte verunsichert.
- Die Beitragsanpassungen führen schnell zu Mehrkosten von 150€ und mehr im Monat.
- Versicherte haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht und das ist eine Chance, denn es gibt Versicherer bzw. Tarife mit hoher Beitragsstabilität.
- Aber Vorsicht vor übereiltem Handeln, Ihre Altersrückstellungen können dabei verlorgen gehen.
Wir begleiten Sie professionell und stellen Ihnen Optionen vor, gerne sind wir für Sie da.
Welche Optionen habe ich bei einer Beitragserhöhung?
Option 1: Optimierung Ihres Tarifs
Sie können innerhalb des Versicherers in günstigere Tarife wechseln, ohne Verlust der Altersrückstellungen und erneute Gesundheitsprüfung – mehr dazu.
Option 2: Wechsel des Versicherers
Sie haben das Recht zu kündigen und den Versicherer zu wechseln. Es gibt allerdings ein paar Punkte zu beachten (Gesundheitsprüfung, Altersrückstellungen) – mehr dazu.
Option 3: Einspruch einlegen
Tipp: Nutzen Sie unseren kostenfreien Check-Service für Ihre Beitragsanpassung und erhalten Sie eine Experteneinschätzung!
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Grundlagen zur Beitragserhöhung
Warum finden die Beitragsanpassungen in der PKV eigentlich statt und wie hoch dürfen sie ausfallen? Hier finden Sie Hintergründe.
Warum steigen die Beiträge in der PKV?
Die Gründe für Beitragserhöhungen sind vielfältig und betreffen das gesamte Gesundheitssystem:
- Demografischer Wandel: Die deutsche Gesellschaft altert. Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich, was bedeutet, dass Versicherte länger und häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Gleichzeitig rücken geburtenschwache Jahrgänge nach.
- Medizinischer Fortschritt: Neue Therapien, moderne Diagnoseverfahren und innovative Medikamente verbessern die Behandlungsmöglichkeiten erheblich, haben aber ihren Preis.
- Krankenhauskosten: Besonders stark gestiegen sind in den Jahren 2024 und 2025 die Kosten für stationäre Behandlungen. Allein die Krankenhausleistungen verteuerten sich um mehr als 10 Prozent.
- Arzneimittelkosten: Auch Medikamente werden teurer. Der Anstieg liegt aktuell bei rund 10 Prozent pro Jahr.
- Pflegepersonalkosten: Die Vergütungen für Pflegeleistungen wurden in den vergangenen Jahren deutlich angehoben, eine notwendige Entwicklung, die sich aber in höheren Beiträgen niederschlägt.
- Niedrigzinsphase: Die PKV bildet Altersrückstellungen, die angelegt werden, um die Beiträge im Alter zu stabilisieren. Durch die langjährige Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank erzielten diese Rücklagen geringere Renditen.
- Corona-Nachholeffekte: Während der Pandemie 2020 bis 2022 wurden viele planbare Operationen verschoben. Diese wurden in den Jahren 2023 bis 2025 nachgeholt.
Wie funktioniert die Beitragskalkulation?
Die PKV bildet sogenannte Tarifkollektive: Alle Versicherten, die zu Beginn der Versicherung gleich alt sind und den gleichen Tarif gewählt haben, gehören zu einem Kollektiv. Für dieses Kollektiv errechnen Aktuare (hochspezialisierte Versicherungsmathematiker) die voraussichtlichen Gesundheitskosten über die gesamte Versicherungsdauer.
Die Kalkulation basiert auf drei Säulen:
- Sterbewahrscheinlichkeit: Wie lange leben die Versicherten durchschnittlich?
- Krankheitswahrscheinlichkeit: Welche Behandlungskosten fallen an?
- Zinsentwicklung: Welche Rendite erwirtschaften die Altersrückstellungen?
Wenn die ursprüngliche Kalkulation nicht mehr stimmt, weil die Kosten stärker steigen als erwartet oder die Lebenserwartung zunimmt, muss der Versicherer die Beiträge anpassen.
Um wie viel dürfen die Beiträge angehoben werden?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe einer Beitragserhöhung. Der Versicherer darf die Beiträge theoretisch um 5, 10, 20 oder sogar 30 Prozent erhöhen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Entscheidend sind die Schwellenwerte:
- Die Krankheitskosten müssen um mindestens 10 Prozent von der ursprünglichen Kalkulation abweichen
- oder die Sterbewahrscheinlichkeit um mindestens 5 Prozent.
- Sind diese Schwellen überschritten, muss der Versicherer die Beiträge so anpassen, dass sie die tatsächlichen Kosten wieder decken.
Das erklärt, warum Beitragserhöhungen oft so hoch ausfallen: Der Versicherer passt nicht jährlich um kleine Beträge an, sondern wartet, bis die 10-Prozent-Schwelle erreicht ist und korrigiert dann alle aufgelaufenen Kostensteigerungen auf einen Schlag.
Die meisten Beitragserhöhungen liegen zwischen 10 und 20 Prozent. Erhöhungen über 25 Prozent sind selten und sollten besonders kritisch geprüft werden.
Gesetzliche Grundlagen: Wann darf die PKV die Beiträge erhöhen?
Die private Krankenversicherung kann ihre Beiträge nicht beliebig erhöhen. Der Gesetzgeber hat klare Regeln aufgestellt, um Versicherte zu schützen. Nach § 203 Abs. 2 VVG darf eine Beitragsanpassung nur erfolgen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden (siehe vorherige Frage).
Beitragserhöhung mus von unabhängigem Treuhänders geprüft werden
Der Treuhänder kontrolliert, ob die Kalkulation des Versicherers korrekt ist, ob die Schwellenwerte tatsächlich überschritten wurden und ob die Begründung nachvollziehbar ist.
Ohne die Zustimmung des Treuhänders ist eine Beitragserhöhung unwirksam.
Begründungspflicht des Versicherers
Nach § 203 Abs. 5 VVG muss die Versicherung die Gründe für eine Beitragserhöhung nachvollziehbar darlegen. Eine pauschale Formulierung wie „gestiegene Gesundheitskosten“ reicht nicht aus.
Fehlt diese Begründung oder ist sie unzureichend, kann die Beitragserhöhung unwirksam sein.
Steigen die Beiträge jedes Jahr?
Die allermeisten privaten Krankenversicherungen Erhöhen ihre Beiträge jährlich, aber nicht in jedem Tarif.
Das hängt mit den bereits erwähnten Schwellenwerten zusammen.
Steigt die PKV mehr als die GKV?
Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Langfristig steigen die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sogar stärker als in der privaten.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache:
Beitragsentwicklung 2004 bis 2023:
- PKV: durchschnittlich 2,6 bis 3,1 Prozent pro Jahr
- GKV: durchschnittlich 3,3 bis 3,8 Prozent pro Jahr
Auch der PKV-Verband bestätigt diese Entwicklung. In seiner Langzeitstudie zur Beitragsentwicklung zeigt sich: Über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren hinweg entwickeln sich PKV-Beiträge moderater als GKV-Beiträge.
PKV-Beitragserhöhung 2026 & Finanzstabilität
Hier finden Sie Details zu den Beitragsanpassungen und der Finanzstabilität einzelner Versicherer. Bitte klicken Sie auf das Logo.
Option 1: Tarifwechsel beim eigenen Versicherer
Der Tarifwechsel innerhalb Ihres bestehenden Versicherungsunternehmens ist für die meisten Versicherten die beste Wahl. Warum? Weil Sie dabei Ihre Altersrückstellungen vollständig behalten und keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen (außer bei Leistungserweiterungen).
Nach § 204 VVG haben Sie das Recht, in einen anderen Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem oder niedrigerem Versicherungsschutz zu wechseln.
Der Versicherer ist verpflichtet, Sie umfassend zu beraten und Ihnen die für Sie günstigsten Tarife zu nennen. Sie haben dabei die folgenden Anpassungsoptionen:
Möglichkeit 1: Wechsel in einen aktuellen Tarif
Viele Versicherer haben in der Vergangenheit alte Tarife geschlossen und neue Tarife aufgelegt. Geschlossene Tarife nehmen keine neuen Mitglieder mehr auf – das bedeutet, dass nur noch die bestehenden Versicherten im Tarif verbleiben. Mit der Zeit wird das Kollektiv älter und die Beiträge steigen stärker.
Sie können verlangen, aus einem geschlossenen Tarif in einen aktuell angebotenen Tarif mit vergleichbaren Leistungen zu wechseln. Oft sind diese Tarife deutlich günstiger, weil sie ein jüngeres Versichertenkollektiv haben.
Möglichkeit 2: Selbstbeteiligung erhöhen
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt Ihre monatlichen Beiträge. Sie übernehmen damit einen größeren Anteil der jährlichen Behandlungskosten selbst. Erst wenn Ihre Kosten die vereinbarte Selbstbeteiligung überschreiten, leistet die Versicherung.
Vorsicht: Setzen Sie die Selbstbeteiligung nicht zu hoch an. Im Krankheitsfall kann das teuer werden.
Als Faustregel gilt: Die Beitragsersparnis sollte nach drei bis vier Jahren die erhöhte Selbstbeteiligung ausgleichen.
Möglichkeit 3: Leistungen reduzieren
Sie können auf bestimmte Leistungen verzichten, um Beiträge zu sparen. Klassische Kandidaten sind:
- Verzicht auf Premiumleistungen (bspw. Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung
- Reduzierung oder Ausschluss von Heilpraktikerleistungen
- Niedrigere Erstattungssätze für Zahnersatz
Überlegen Sie gut, auf welche Leistungen Sie verzichten können. Manche Leistungen lassen sich später kaum noch nachversichern – insbesondere Zahnersatz oder Chefarztbehandlung.
Möglichkeit 4: Wechsel in den Basistarif oder Standardtarif
Wenn Ihre finanzielle Situation sehr angespannt ist, können Sie in den Basistarif oder Standardtarif wechseln. Diese Notlösungen bieten ein Leistungsniveau vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Basistarif: Für Verträge ab 1. Januar 2009
- Standardtarif: Für Verträge vor 31. Dezember 2008
Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Bei Hilfsbedürftigkeit wird die Prämie halbiert; reicht das nicht aus, übernimmt der Sozialträger Zuschüsse.
Diese Tarife sollten Sie nur dann in Erwägung ziehen, wenn Sie keine andere sinnvolle Alternative haben. Die Leistungen sind deutlich eingeschränkt, und Sie verzichten auf viele Vorteile der privaten Krankenversicherung.
Option 2: Wechsel zu einem anderen Versicherer
Ein Wechsel des Versicherungsunternehmens sollte gut überlegt sein. Er bringt erhebliche Konsequenzen und oft deutliche Nachteile mit sich. Die folgenden Punkte müssen dabei berücksichtigt werden:
Neue Gesundheitsprüfung erforderlich
Der neue Versicherer führt eine vollständige Gesundheitsprüfung durch. Je nach Alter und Vorerkrankungen können Risikozuschläge fällig werden oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Im schlimmsten Fall lehnt der neue Versicherer Sie ab.
Diese Option ist nur dann sinnvoll, wenn Sie gesund sind und Ihre Krankenakte das auch bestätigt.
Keine Garantie gegen künftige Erhöhungen
Auch der neue Versicherer kann und wird seine Beiträge anpassen. Sie tauschen also ein bekanntes Problem gegen ein unbekanntes.
Tipp: Wir kennen die Versicherer aus der Praxis und können Ihnen gerne im Beratungsgespräch nennen, welche Versicherer eine höhere Beitragsstabilität aufweisen.
Wann ist ein Wechsel des Versicherers trotzdem sinnvoll?
In wenigen Ausnahmefällen kann ein Versichererwechsel die richtige Entscheidung sein:
- Sie sind noch jung (grob: unter 30 Jahre) und haben kaum Altersrückstellungen aufgebaut
- Sie sind kerngesund und haben keine Vorerkrankungen
- Ihr aktueller Tarif ist extrem teuer und unflexibel
- Der neue Versicherer bietet erheblich bessere Leistungen zu einem deutlich niedrigeren Beitrag
Gerne analysieren wir Ihre Situation und geben Ihnen eine Experteneinschätzung.
Option 3: Einspruch einlegen
Bevor Sie Ihren Tarif ändern oder kündigen, können Sie prüfen lassen, ob die Beitragserhöhung überhaupt rechtmäßig ist. Es gibt BGH-Urteile aus den letzten Jahren, die gezeigt haben, dass manche Beitragserhöhungen unwirksam waren.
In der Praxis ist dieser Schritt allerdings mühsam, teuer, zeitaufwendig und selten erfolgreich.
Wann lohnt sich eine Prüfung?
Eine rechtliche Prüfung kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn mehrere/ alle der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:
- Die Begründung Ihres Versicherers vage oder unvollständig wirkt
- Die Erhöhung besonders hoch ausfällt (über 15 Prozent)
- Sie bereits mehrfach innerhalb kurzer Zeit erhöht wurden
- Die Beitragserhöhung noch keine drei Jahre zurückliegt (Verjährungsfrist!)
Wie läuft eine Prüfung auf Rechtmäßigkeit ab?
Als Laie ist es nahezu unmöglich, die Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhung selbst zu beurteilen. Die Versicherungsmathematik ist komplex, und die rechtlichen Anforderungen sind hoch. Es gibt aber Anlaufstellen, die Ihnen helfen können.
Schritt 1: Widerspruch einlegen
Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Beitragserhöhung ein. Dies ist nach den neueren BGH-Urteilen notwendig, um Ihre Ansprüche zu wahren.
Versenden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein.
Schritt 2: Professionelle Prüfung beauftragen
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- Verbraucherzentrale: Viele Verbraucherzentralen bieten gegen eine Gebühr eine Prüfung an.
- Fachanwalt für Versicherungsrecht: Ein spezialisierter Anwalt kann Ihren Fall umfassend prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
- Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese oft die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren. Prüfen Sie Ihre Police.
Schritt 3: Bei Erfolg – Rückforderung geltend machen
Stellt sich heraus, dass die Beitragserhöhung unwirksam war, haben Sie Anspruch auf:
- Rückerstattung aller zu viel gezahlten Beiträge (bis zu 3 Jahre rückwirkend)
- Verzinsung der Beträge (derzeit 5 Prozent über dem Basiszinssatz)
- Fortführung des Vertrags zum alten Beitrag
Der Versicherer muss bei einer unwirksamen Erhöhung zudem die Kosten für Anwalt und Gericht tragen.
Was kostet eine Prüfung und was bringt sie?
Um das zu beantworten ein Beispiel:
- Beitragserhöhung: 100 Euro pro Monat
- Rückforderungssumme (3 Jahre): 3.600 Euro + Zinsen (ca. 200 Euro) = 3.800 Euro
- Kosten Verbraucherzentrale: 95 Euro oder Anwaltskosten: 600-800 Euro (werden vom Versicherer erstattet bei Erfolg)
Wie hoch die Erfolgsaussichten sind lässt sich nur schwer beantworten. In der Praxis wählen die meisten Versicherten eher einen anderen Tarif bzw. Versicherer.
Kann ich meine Beiträge bei unwirksamen Erhöhungen zurückfordern?
Ja, Sie können zu viel gezahlte Beiträge für eine unwirksame Erhöhung zurückfordern (zuzüglich der Zinsen), und zwar rückwirkend für drei Jahre. Die Rückforderung muss jedoch innerhalb dieser Frist erfolgen, da der Anspruch sonst verjährt.
Es gelten folgende Fristen:
- Reguläre Verjährungsfrist: 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Erhöhung mitgeteilt wurde (§§ 195, 199 BGB)
- Absolute Höchstfrist: 10 Jahre ab Mitteilung
Wichtige BGH-Urteile zur PKV-Beitragserhöhung in Vergangenheit
Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren mehrere wegweisende Urteile gefällt, die Versicherten mehr Rechte einräumen:
- 16. Dezember 2020 (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19): Das Gericht stellte klar, dass Versicherer ihre Beitragserhöhungen nachvollziehbar begründen müssen. Pauschale Hinweise auf gestiegene Gesundheitskosten genügen nicht.
- 17. Januar 2024 (Az. IV ZR 51/22): Der BGH konkretisierte die Anforderungen an die Begründung weiter. Versicherte müssen allerdings der Erhöhung widersprechen, um ihre Rechte geltend zu machen.
- 20. März 2024 (Az. IV ZR 68/22): Auch in diesem Urteil wurde die Notwendigkeit eines aktiven Widerspruchs betont.
- 29. Januar 2025 (Az. IV ZR 221/23): Das bislang jüngste Urteil behandelt Verjährungsfristen und Schadenersatzansprüche. Der BGH stellte klar, wie lange Versicherte eine Rückforderung geltend machen können.
Betroffene Versicherer: In der Vergangenheit wurden unter anderem Beitragserhöhungen von AXA, DKV, Barmenia, Allianz und Signal Iduna für unwirksam erklärt. Das bedeutet nicht, dass diese Versicherer generell rechtswidrig handeln, es zeigt aber, dass es sich lohnt, Erhöhungen genau zu prüfen.
Ausblick & FAQ
Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung sind normal und gesetzlich geregelt. Sie müssen aber weder hingenommen noch befürchtet werden. In den allermeisten Fällen gibt es bessere Optionen als die Erhöhung einfach zu akzeptieren. Gerne prüfen wir Ihre Optionen für Sie.
Für das Jahr 2026 prognostiziert der PKV-Verband weitere Beitragserhöhungen, denn die Kostentreiber bleiben bestehen:
- Krankenhausleistungen: voraussichtlich erneut +10 Prozent
- Arzneimittel: voraussichtlich +10 Prozent
- Pflegekosten: weitere Steigerungen durch Tariferhöhungen
Die Branche rechnet damit, dass ein Großteil der Versicherten auch 2026 mit höheren Beiträgen rechnen muss
Ich kann mir die Beiträge nicht mehr leisten, was jetzt?
Nach einem sechsmonatigen Mahnverfahren wird Ihr Vertrag in den Notlagentarif/ Basistarif überführt. Dieser deckt nur noch Notfallbehandlungen ab. Erst wenn Sie alle rückständigen Beiträge nachzahlen, wird der normale Versicherungsschutz wiederhergestellt.
Diese Tarife bieten ein Leistungsniveau vergleichbar mit der GKV. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten.
Bei Hilfsbedürftigkeit wird die Prämie halbiert. Wenn Sie die Beiträge nicht mehr zahlen können und hilfsbedürftig im Sinne des Sozialrechts sind:
- Der Beitrag im Basistarif wird halbiert
Reicht das nicht aus, zahlt der Sozialträger (Jobcenter, Sozialamt) einen Zuschuss - Lassen Sie sich vom zuständigen Sozialträger eine Bescheinigung über Ihre Hilfsbedürftigkeit ausstellen und reichen Sie diese bei Ihrem Versicherer ein.
Kann ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Für viele Versicherte klingt die Rückkehr in die GKV verlockend, vor allem, wenn die PKV-Beiträge stark gestiegen sind. Doch der Wechsel ist an strenge Voraussetzungen gebunden und in der Praxis oft nicht mehr möglich:
Voraussetzung Alter: Sie dürfen noch nicht 55 Jahre alt sein.
Voraussetzung Einkommen: Ihr Arbeitsentgelt muss unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Voraussetzung Versicherungspflicht: Sie müssen versicherungspflichtig werden, etwa durch:
- Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis
- Aufnahme einer Beschäftigung nach längerer Selbstständigkeit
Was sind Altersrückstellungen und werden sie bei einem Wechsel übertragen?
Altersrückstellungen sind ein „Puffer“ für die Beiträge im Alter. In jungen Jahren zahlen Sie mehr, als aktuell für Ihre Behandlungskosten nötig wäre. Die Überschüsse werden angespart und verzinst.
Im Alter, wenn die Behandlungskosten steigen, werden diese Rückstellungen genutzt, um die Beiträge zu dämpfen. Je länger Sie in der PKV versichert sind, desto höher ist Ihre Altersrückstellung.
Sollten Sie Ihren Tarif wegen einer PKV-Beitragserhöhung anpassen wollen, hat die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen eine hohe Relevanz:
- Bei einem Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers werden die Rückstellungen vollständig übertragen.
- Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer geht ein großer Teil verloren – nur der Anteil, der auf den Basistarif entfällt, wird mitgegeben (bei Verträgen ab 1. Januar 2009).
Welche Versicherer erhöhen die Beiträge seltener?
Es gibt Versicherer, die seltener anpassen, manche davon erhöhen dafür in größeren Sprüngen.
Eine Betrachtung pro Versicherer ist jedoch zu ungenau, da es auf den jeweiligen Tarif und das zugrunde liegende Kollektiv ankommt. Gerne beraten wir Sie unter Berücksichtigung Ihrer Situation und nennen Ihnen Tarife, die sich in der Vergangenheit durch eine hohe Beitragsstabilität ausgezeichnet haben. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt auf.
