Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste auf einen Blick
- 2 Grundlagen der Beitragsberechnung in der GKV
- 3 Kosten für Angestellte
- 4 Kosten für freiwillig Versicherte und Selbstständige
- 5 Besondere Personengruppen und ihre Beiträge
- 6 Leistungen der GKV im Überblick
- 7 Vergleich: Private vs. Gesetzliche Krankenversicherung
- 8 Beispielrechnungen für GKV und PKV im Vergleich
- 9 Fazit & FAQ zu den Kosten in der GKV
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt etwas mehr als 17% – bis der Höchstsatz erreicht ist (14,6% plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, durchschnittlich 2,5% in 2025)
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung jeweils zur Hälfte – als freiwillig gesetzlich versicherter trägt man den Betrag komplett (bspw. Selbstständige)
- Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 66.150 € jährlich bzw. 5.512,50 € monatlich (Stand 2025), dann wird das Gehalt nicht mehr zur Beitragsermittlung berücksichtigt.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt der Mindestbeitrag inkl. Pflegeversicherung bei etwa 266 € – 303 € monatlich. Der Höchstbeitrag liegt bei ca. 1.160 € monatlich – bei Angestellten trägt der Arbeitgeber die Hälfte.
- Ein Wechsel der Krankenkasse kann je nach Einkommen mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Auch die private Krankenversicherung kann für manche eine gute Alternative sein, wobei die Aufnahmebedingungen zu prüfen sind.
- Haben Sie Fragen oder wünschen sich eine individuelle Bewertung Ihrer Situation? Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Grundlagen der Beitragsberechnung in der GKV
Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzen sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Diese werden auf das beitragspflichtige Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
Der Zusatzbeitrag hingegen variiert je nach Krankenkasse und liegt 2025 zwischen 1,80 % und 2,9 %. Hier zeigt sich der Wettbewerb zwischen den Kassen: Günstigere Zusatzbeiträge können für Versicherte ein entscheidendes Kriterium bei der Kassenwahl sein. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde für 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit auf 2,5 % festgelegt. Allerdings liegt der tatsächliche Beitrag bei etwa 2,9 %.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die Obergrenze des Einkommens, bis zu der Beiträge gezahlt werden müssen. Für 2025 liegt sie bei 66.150 € jährlich bzw. 5.512,50 € monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze sind beitragsfrei.
Kosten für Angestellte
Für Angestellte teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beitragskosten der gesetzlichen Krankenversicherung je zur Hälfte. Dies gilt sowohl für den allgemeinen Beitragssatz als auch für den Zusatzbeitrag.
Beispielrechnung für einen Angestellten: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € monatlich und einem Zusatzbeitrag von 2,5%:
- Gesamtbeitragssatz: 14,6% + 2,5% = 17,1%
- Gesamtbeitrag: 3.500 € × 17,1% = 598,50 €
- Arbeitnehmeranteil: 299,25 €
- Arbeitgeberanteil: 299,25 €
Mit steigendem Einkommen erhöhen sich die Beiträge proportional bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei einem Bruttoeinkommen von 6.000 € monatlich würden nur 5.512,50 € für die Beitragsberechnung herangezogen. Der maximale monatliche Gesamtbeitrag liegt somit bei etwa 942,64 € (bei einem Gesamtbeitragssatz von 17,1%).
Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden die Einkommen für die Beitragsberechnung zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die Beitragsbemessungsgrenze, erfolgt eine anteilige Aufteilung der Beitragsbelastung auf die verschiedenen Arbeitgeber.
Kosten für freiwillig Versicherte und Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel freiwillig gesetzlich krankenversichert und müssen den vollen Beitrag selbst tragen. Für sie gelten besondere Regelungen bei der Beitragsberechnung.
Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige liegt bei monatlich 1.248,33 € (2025). Das bedeutet, dass selbst bei geringerem Einkommen ein Mindestbeitrag von etwa 245 € monatlich anfällt (bei einem durchschnittlichen Gesamtbeitragssatz von 17,1%).
Beispielrechnung für einen Selbstständigen: Bei einem monatlichen Gewinn von 2.500 € und einem Zusatzbeitrag von 2,5%:
- Gesamtbeitragssatz: 14,6% + 2,5% = 17,1%
- Monatlicher Beitrag: 2.500 € × 17,1% = 427,50 €
Beträgt der Gewinn 5.000€ im Monat liegt der Beitrag bei 855,00€.
Für Existenzgründer gibt es in den ersten drei Jahren eine reduzierte Mindestbemessungsgrundlage, was zu einem niedrigeren Mindestbeitrag führt.

Besondere Personengruppen und ihre Beiträge
Studenten und Auszubildende
Für Studenten gilt ein vergünstigter Beitragssatz. Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten liegen 2023 bei etwa 110-120 € monatlich (inkl. Pflegeversicherung). Diese Beiträge gelten bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester.
Auszubildende zahlen reguläre einkommensabhängige Beiträge, profitieren aber oft von der Familienversicherung, wenn sie unter 25 Jahre alt sind und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Rentner
Rentner zahlen Beiträge auf ihre gesetzliche Rente und weitere Alterseinkünfte wie Betriebsrenten. Der Rentenversicherungsträger übernimmt den „Arbeitgeberanteil“ von 7,3% auf die gesetzliche Rente. Für sonstige Einkünfte (z.B. Betriebsrenten) müssen Rentner jedoch den vollen Beitragssatz zahlen.
Arbeitslose
Bei Bezug von Arbeitslosengeld I übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis von 80% des letzten Bruttogehalts. Bei Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) trägt das Jobcenter die Kosten der Krankenversicherung.
Beamte und Beamtenanwärter
Beamte sind üblicherweise privat versichert, da sie Anspruch auf Beihilfe haben und die gesetzliche Krankenversicherung für sie oft finanziell unattraktiv ist. Entscheiden sie sich dennoch für die GKV, müssen sie den vollen Beitrag selbst tragen – der Dienstherr beteiligt sich in der Regel nicht.
Für Referendare und Beamtenanwärter gelten oft Übergangsregelungen. In einigen Bundesländern gibt es mit dem „Hamburger Modell“ die Möglichkeit, als Beamter einen Zuschuss zur GKV zu erhalten.

Leistungen der GKV im Überblick
Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung decken ein umfassendes Leistungsspektrum ab. Im Vergleich zu anderen Ländern liegt die Leistungsquote auf einem sehr guten Niveau, dafür sind die Beiträge vergleichsweise hoch. Zu den Leistungen gehören:
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Arzneimittel und Heilmittel
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- Zahnbehandlungen und Zahnersatz (teilweise)
- Rehabilitation und Hilfsmittel
- Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Trotz dieses breiten Leistungskatalogs gibt es Lücken in der Versorgung. Bestimmte Behandlungen werden von der GKV nicht oder nur teilweise übernommen, darunter:
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wie besondere Vorsorgeuntersuchungen
- Bestimmte Zahnbehandlungen und hochwertiger Zahnersatz
- Alternative Heilmethoden
- Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus
Für diese Leistungslücken bieten sich Zusatzversicherungen an, die gezielt bestimmte Bereiche abdecken, beispielsweise für Zahnersatz oder stationäre Behandlungen.

Vergleich: Private vs. Gesetzliche Krankenversicherung
Beide Versicherungssysteme sichern die Gesundheit ihrer Versicherten, weisen jedoch grundlegende Unterschiede auf, die im Folgenden näher erläutert werden.
Beitragsberechnung
Gesetzliche Krankenversicherung:
- Einkommensabhängige Beiträge (Solidarprinzip)
- Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe
- Familienversicherung ohne Zusatzkosten
- Umlageverfahren (keine Altersrückstellungen)
Private Krankenversicherung:
- Risikoabhängige Beiträge (Alter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang)
- Keine Einkommensabhängigkeit
- Separate Beiträge für jede versicherte Person (auch die eigenen Kinder)
- Kapitaldeckungsverfahren mit Altersrückstellungen
Kostenentwicklung im Vergleich
Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies liegt vor allem am medizinischen Fortschritt, der demografischen Entwicklung und steigenden Behandlungskosten. Seit 2015 ist der allgemeine Beitragssatz zwar stabil bei 14,6%, jedoch sind die Zusatzbeiträge bei vielen Kassen gestiegen.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich wie folgt entwickelt:
- 2015: 0,9%
- 2018: 1,0%
- 2020: 1,1%
- 2025: 2,5%
Zudem gibt es noch einen weiteren Stellhebel für die Beitragshöhe, die Beitragsbemessungsgrenze, diese ist fast jedes Jahr gestiegen, damit zahlen Gutverdiener immer mehr.
Interessanterweise zeigt sich bei einem langfristigen Vergleich, dass GKV und PKV eine ähnliche Beitragsentwicklung aufweisen. Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) sind zwischen 2005 und 2025 die Beitragseinnahmen in der PKV je Versicherten um durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr gestiegen. In der GKV liegt der Wert mit 3,8 Prozent nur leicht höher. Diese Daten zeigen, dass entgegen der oft geäußerten Annahme beide Systeme mit ähnlichen Kostensteigerungsraten konfrontiert sind.
Beispielrechnungen für GKV und PKV im Vergleich
Beispiel 1: Selbstständiger, 35 Jahre, gesund, Einkommen 60.000 € jährlich
Kosten in der GKV (freiwillig versichert):
- Beitragsrelevantes Einkommen: 5.000 € monatlich (unter der Beitragsbemessungsgrenze)
- Gesamtbeitragssatz: 14,6% + 2,5% = 17,1%
- Monatlicher Beitrag: 5.000 € × 17,1% = 855 €
- Jährliche Kosten: 10.260 €
Kosten in der PKV (Beispieltarif mit guten Leistungen):
- Monatlicher Beitrag: 450 € (abhängig von Gesundheitszustand und gewähltem Tarif)
- Jährliche Kosten: 5.400 €
- Zu beachten: eingespartes Geld kann für die Deckung in Zukunft genutzt werden.
Beispiel 2: Familie, Hauptverdiener 45 Jahre mit 76.000 € jährlich, Partnerin in Teilzeit mit 20.000 € jährlich, zwei Kinder (10 und 14 Jahre)
Kosten in der GKV:
- Hauptverdiener (Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze): 5.512 € × 17,1% = 942,64 € monatlich (hälftig durch Arbeitgeber getragen = 471,32 €)
- Partnerin: 1.666,67 € × 17,1% = 285,00 € monatlich (hälftig durch Arbeitgeber getragen = 142,50 €)
- Kinder: beitragsfrei familienversichert
- Gesamtkosten für die Familie: monatlich 613,82 € (Arbeitnehmeranteil) / jährlich 7.365,83 €
Kosten in der PKV:
- Hauptverdiener: 650 € monatlich (hälftig durch Arbeitgeber getragen = 325,00 €)
- Partnerin: aufgrund Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze kein Wechsel in die PKV möglich.
- Kind 1 (7 Jahre): 150 € monatlich (hälftig durch Arbeitgeber getragen = 75,00 €)
- Kind 2 (11 Jahre): 150 € monatlich (hälftig durch Arbeitgeber getragen = 75,00 €)
- Gesamtkosten für die Familie: monatlich 475,00 € / jährlich 5.700 €
- Arbeitgeberzuschuss (auf max. GKV-Beitrag begrenzt): ca. 534 € monatlich
Diese Beispiele zeigen, dass für Familien (mehr als ein Kind) die PKV keine deutlichen Beitragsersparnisse mit sich bringt, während Alleinstehende mit hohem Einkommen in der PKV deutliche monetäre Vorteile haben können.
Diese reine Kostenbetrachtung lässt zudem außer Acht, dass die PKV u.a. bessere medizinische Leistungen, Erreichbarkeit von Fachärzten bietet.
Gerne erstellen wir kostenfrei eine Berechnung auf Basis Ihrer individuellen Situation – nehmen Sie dazu bitte einfach Kontakt auf!

Entscheidungshilfe: Passt die PKV oder GKV besser für mich?
Für wen ist die PKV eine Alternative? Die private Krankenversicherung kann besonders vorteilhaft sein für:
- Gutverdienende Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
- Beamte aufgrund der Beihilfe
- Junge, gesunde Selbstständige mit stabilem Einkommen
- Personen ohne Familienplanung oder mit gut verdienendem Partner
- Menschen, die Mitglieder im Versorgungswerk sind
Wer bleibt besser in der GKV? In der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Regel besser aufgehoben:
- Familien mit (vielen) Kindern oder nicht erwerbstätigen Partnern
- Personen mit chronischen Erkrankungen
- Menschen mit unstetigen Einkommensverhältnissen
- Arbeitnehmer mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen
- Personen, die die Solidargemeinschaft unterstützen möchten
Kostenbelastung im Alter
Die Kostenentwicklung im Alter unterscheidet sich zwischen GKV und PKV:
In der GKV:
- Beiträge sinken oft mit dem Renteneintritt, da das Einkommen typischerweise abnimmt
- Der allgemeine Beitragssatz und der Zusatzbeitrag steigen auch im Rentenalter
- Solidarische Finanzierung auch im Alter
Aber Vorsicht: Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Beiträge auf gesetzliche Renten, Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, private Renten, selbstständige Einkünfte und Versorgungsbezüge. Pflichtversicherte Rentner zahlen nur auf gesetzliche Rente und Betriebsrenten, nicht auf Miete, Kapitalerträge oder private Renten.
Wenn Sie also nicht mindestens 9/10 der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert waren (Pflicht-, freiwillige oder Familienversicherung) und eine gesetzliche Rente beziehen, werden Ihre Einkünfte angerechnet und die Beiträge fallen unter Umständen deutlich höher aus.
In der PKV:
- Tarifbausteine wie das Krankentagegeld und der gesetzliche Zuschlag entfallen im Rentenalter
- Durch Kapitalbildung ab Versicherungsbeginn (gesetzlicher Zuschlag) bleibt der Beitrag im Alter stabil
- Wechsel zurück in die GKV im Alter meist nicht möglich
In der PKV sind Ihre Einkünfte irrelevant für die Berechnung der Beiträge im Alter.

Fazit & FAQ zu den Kosten in der GKV
Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung sind ein komplexes Thema, das von vielen individuellen Faktoren abhängt. Für die meisten Arbeitnehmer, Familien und Menschen mit durchschnittlichem Einkommen bietet die GKV ein ausgewogenes Verhältnis von Beitragsbelastung und Leistungsumfang.
Ein regelmäßiger Vergleich der Krankenkassen kann mehrere hundert Euro jährlich sparen. Besonders wichtig ist eine sorgfältige Abwägung bei Entscheidungen, die das Versicherungssystem betreffen – ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, da eine Rückkehr später oft nicht mehr möglich ist.
Letztlich sollte nicht nur der Preis, sondern auch der Leistungsumfang, der Service und die individuelle Situation bei der Wahl der Krankenversicherung berücksichtigt werden.
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Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.