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Was bewirkt die Beitragslimitierung?
Eine Beitragsanpassung wird fällig, wenn die tatsächlichen Ausgaben dauerhaft von den kalkulierten abweichen. Ohne Gegenmaßnahme würde der neue Beitrag den vollen Anstieg abbilden. Die Limitierung greift an dieser Stelle ein. Der Versicherer verwendet vorhandene Mittel, um die rechnerisch nötige Erhöhung zu reduzieren. Für den Versicherten fällt der Sprung dadurch kleiner aus, in einzelnen Jahren kann er ganz ausbleiben.
Wichtig ist die Abgrenzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dort schlagen steigende Kosten unmittelbar auf den Beitragssatz durch, ohne dass individuelle Rückstellungen abfedern. In der privaten Krankenversicherung dagegen sammelt jeder Tarif über die Jahre Kapital an, das genau für solche Dämpfungen zur Verfügung steht.
Woher stammen die Mittel?
Die Limitierung speist sich vor allem aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. In diese Rückstellung fließen Überschüsse des Versicherers, etwa wenn weniger Leistungen abgerufen wurden als einkalkuliert oder wenn die Kapitalanlage mehr abwirft als der Rechnungszins voraussetzt. Die Verwendung dieser Überschüsse ist im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Nach § 150 VAG muss ein Großteil der Überzinsen den Versicherten zugutekommen, ein Teil davon gezielt zur Begrenzung von Beitragserhöhungen.
Wie funktioniert die gesetzliche Limitierung im Alter?
Einen festen Beitrag zur Stabilität im Alter leistet der gesetzliche Zuschlag nach § 149 VAG. Versicherte zahlen vom Alter von 22 bis 60 Jahren einen Aufschlag von zehn Prozent auf den Krankenversicherungsbeitrag. Dieser Zuschlag fließt in die Alterungsrückstellung und wird ab dem Alter von 65 Jahren eingesetzt, um Beitragserhöhungen zu vermeiden oder abzumildern. Ab 80 Jahren dient er dazu, den Beitrag aktiv zu senken. Zusammen mit der Limitierung aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung bildet er das Fundament für stabile Beiträge im Ruhestand.
Die Limitierung ist dabei nicht dasselbe wie ein Beitragsentlastungstarif. Sie wirkt automatisch aus den Überschüssen des Versicherers, während der Beitragsentlastungstarif ein selbst gebuchter Baustein mit eigener Prämie ist, der den Beitrag ab einem festgelegten Alter senkt.
Wie sieht ein Beispiel für die Wirkung aus?
Angenommen, die kalkulierten Ausgaben eines Tarifs steigen so stark, dass der Beitrag rechnerisch deutlich angehoben werden müsste. Verfügt der Versicherer über ausreichende Mittel in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, kann er einen Teil der Erhöhung daraus auffangen. Der Versicherte sieht dann nur einen gedämpften Anstieg oder in einzelnen Jahren gar keine Veränderung.
Wie viel ein Versicherer auf diese Weise abfedern kann, hängt von seiner finanziellen Substanz ab. Anbieter mit hohen Rückstellungen und solider Kapitalanlage haben mehr Spielraum für die Limitierung. Achten Sie beim Tarifvergleich deshalb nicht nur auf den Einstiegsbeitrag, sondern auch auf die Substanz des Versicherers. Die Beitragsentwicklung der Vergangenheit und die Finanzkennzahlen sind aussagekräftiger als der reine Einstiegsbeitrag.
