Tim Bökemeier, Versicherungsexperte

Am 20. Juli 2026 wurde ein Urteil des Landgerichts Freiburg bekannt, das zwei Beitragserhöhungen der ARAG Krankenversicherung aus dem Jahr 2018 für formell unwirksam erklärt. Der klagende Versicherte erhält 1.232,04 Euro zurück, dazu Zinsen und gezogene Nutzungen.

Solche Urteile werden regelmäßig verkürzt wiedergegeben. Deshalb vorweg die wichtigste Einordnung: Das Gericht hat nicht entschieden, dass Beitragserhöhungen der ARAG generell unwirksam sind. Es ging um zwei konkrete Anpassungsschreiben und um deren Begründung.

Was das Gericht entschieden hat

PunktInhalt
GerichtLandgericht Freiburg
Bekannt geworden20. Juli 2026
VersichererARAG Krankenversicherung
Gegenstandzwei Beitragsanpassungen aus dem Jahr 2018
Ergebnisbeide Anpassungen formell unwirksam
Grunddie Begründungsschreiben erläuterten die Anpassung nicht ausreichend
Rückzahlung1.232,04 Euro zuzüglich Zinsen und Nutzungen
Spätere Anpassungendie Erhöhungen ab 2019 beziehungsweise 2021 galten als ausreichend begründet
Standnoch nicht rechtskräftig
FundstelleVolltext bislang nicht öffentlich zugänglich

Bemerkenswert ist der letzte Punkt in der Sache selbst: Derselbe Versicherer hat in denselben Jahren teils unzureichend, teils ausreichend begründet. Genau das zeigt, worum es bei diesem Streit geht.

Ein Wort zur Quellenlage, weil es für die Einordnung wichtig ist: Das Urteil ist bislang nicht im Volltext öffentlich zugänglich. Wir nennen deshalb bewusst kein Aktenzeichen und ergänzen die Fundstelle, sobald sie vorliegt. Die rechtliche Linie dahinter ist dagegen seit Jahren gut dokumentiert, und genau darauf kommt es für Ihren eigenen Fall an.

Warum eine Erhöhung formell unwirksam sein kann

Wenn ein privater Krankenversicherer den Beitrag anpasst, muss er das nach § 203 VVG begründen. Der Bundesgerichtshof hat 2020 klargestellt, welche Anforderungen dabei gelten: Der Versicherte muss dem Schreiben entnehmen können, welche Rechnungsgrundlage die Anpassung ausgelöst hat. Gemeint sind die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit.

Ein Schreiben, das nur allgemein auf steigende Gesundheitskosten und den medizinischen Fortschritt verweist, genügt dem nicht. Die Folge ist keine inhaltliche, sondern eine formelle: Die Erhöhung wird nicht wirksam, solange die Begründung fehlt. Reicht der Versicherer sie später korrekt nach, wirkt die Anpassung ab diesem Zeitpunkt.

Für Versicherte heißt das: Der zurückforderbare Betrag betrifft in der Regel den Zeitraum zwischen der unwirksamen Anpassung und einer wirksamen Neubegründung oder einer späteren, korrekt begründeten Erhöhung. Deshalb liegen die zugesprochenen Summen meist im drei- bis vierstelligen Bereich und nicht darüber.

Was das Urteil nicht bedeutet

Aus unserer Beratung kennen wir die Erwartung, die solche Meldungen auslösen. Drei Punkte gehören zur ehrlichen Einordnung:

  • Kein Freifahrtschein. Unwirksam war die Begründung von zwei Schreiben, nicht die Beitragsanpassung als solche und erst recht nicht jede Anpassung der ARAG.
  • Noch nicht rechtskräftig. Der Versicherer kann in die nächste Instanz gehen. Bis dahin ist das Urteil eine Einzelfallentscheidung.
  • Der Beitrag sinkt dadurch nicht dauerhaft. Wer erfolgreich zurückfordert, bekommt zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Der laufende Beitrag bleibt davon unberührt, sobald der Versicherer sauber nachbegründet hat.

So prüfen Sie Ihr eigenes Anpassungsschreiben

Entscheidend ist immer das konkrete Schreiben, das Sie erhalten haben. Die Frage lautet: Nennt es nachvollziehbar die maßgebliche Rechnungsgrundlage?

Diese Unterlagen brauchen Sie dafür:

  • den Versicherungsschein und alle Nachträge
  • die Tarifunterlagen zu Ihrem Tarif
  • sämtliche Anpassungsschreiben der vergangenen Jahre
  • Ihre Beitragsabrechnungen als Nachweis der tatsächlich gezahlten Beiträge

Viele Versicherte haben die Anpassungsschreiben nicht mehr vollständig. Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen Kopien zur Verfügung zu stellen. Eine formlose Anforderung genügt.

Ob sich aus Ihren Unterlagen tatsächlich ein Anspruch ergibt, ist eine juristische Bewertung. Wir prüfen als Makler die Vertrags- und Tarifseite und sagen Ihnen offen, wenn der Weg über einen spezialisierten Anwalt der sinnvollere ist.

Der größere Hebel liegt woanders

In unserer Beratung sehen wir immer wieder, dass die Rückforderung alter Beiträge zwar Aufmerksamkeit bekommt, den monatlichen Beitrag aber kaum verändert. Wer dauerhaft entlastet werden will, hat zwei wirksamere Werkzeuge:

  • Das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG erlaubt den Wechsel in einen gleichartigen Tarif desselben Versicherers, unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung für den bisherigen Leistungsumfang.
  • Eine Tarifoptimierung prüft Selbstbeteiligung, Bausteine und Tarifgeneration im Zusammenspiel. Hier entstehen die Beträge, die im Alltag spürbar sind.

Beides ist unabhängig davon möglich, ob eine alte Anpassung formell sauber begründet war.

Fazit und Ausblick

Das Freiburger Urteil bestätigt eine Linie, die der Bundesgerichtshof seit 2020 vorgibt: Eine Beitragsanpassung braucht eine Begründung, die die maßgebliche Rechnungsgrundlage erkennen lässt. Fehlt sie, wird die Erhöhung formell nicht wirksam.

Für Privatversicherte folgt daraus keine pauschale Aussage, sondern eine konkrete Aufgabe. Prüfen Sie Ihre eigenen Anpassungsschreiben, statt sich auf Schlagzeilen zu verlassen. Wie sich die Beiträge Ihres Versicherers in den vergangenen Jahren entwickelt haben, zeigen wir für die ARAG und die übrigen Anbieter im Überblick zu Beitragsanpassungen.

Ob das Urteil Bestand hat, entscheidet sich erst in der nächsten Instanz. Wir aktualisieren diese Meldung, sobald dazu etwas bekannt ist.

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