Planbarkeit schlägt Beitragsdifferenz
Die PKV sollte aus laufendem, planbarem Einkommen tragbar sein. Eine kurzfristige Ersparnis von 50 oder 100 Euro ist dafür keine ausreichende Grundlage.
Einstieg
PKV für AngestelltePrivat oder gesetzlichVoraussetzungen für AngestellteJahresarbeitsentgeltgrenzeBerufseinsteigerKosten
PKV-Kosten für AngestellteArbeitgeberzuschussBeitragsbemessungsgrenzeHöchstbeitrag GKVPKV im Alter für AngestelltePKV bei TeilzeitVergleich und Wechsel
PKV-Vergleich für AngestellteBeste PKV für AngestellteWechsel in die PKVBeitragsstabilitätAlle Wege in die PKVEinstieg
PKV für SelbstständigePKV oder GKV für SelbstständigeVoraussetzungen für SelbstständigeBeste PKV für SelbstständigeWechsel in die PKVLohnt sich die PKVKosten und Absicherung
PKV-Kosten für SelbstständigeSelbstbeteiligungKrankentagegeldBeitragsentlastungstarifPKV im Alter für SelbstständigeGesundheitsprüfung
GesundheitsprüfungVorvertragliche AnzeigepflichtSchweigepflichtentbindungNachmeldepflichtObliegenheitsverletzungVorerkrankungen
PKV mit VorerkrankungChronische ErkrankungenRisikozuschlagLeistungsausschlussPsychotherapieAntrag und Annahme
Anonyme RisikovoranfrageAntrag zur PKVAntragsannahmeAntrag abgelehntAnnahmepflicht und BasistarifVier Punkte entscheiden bei Selbstständigen über GKV oder PKV.
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Wie läuft die Beratung ab? →Hauptberuflich Selbstständige können sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Anders als bei Angestellten gibt es für den Zugang zur PKV keine Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Der größte Unterschied liegt in der Beitragsberechnung. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten soll nach § 240 Absatz 1 SGB V die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. In der PKV wird dagegen der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz kalkuliert.
| Entscheidungspunkt | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Beitrag | abhängig von beitragspflichtigen Einnahmen | abhängig von Alter, Gesundheit und Tarif |
| Steigendes Einkommen | Beitrag steigt bis zur Beitragsbemessungsgrenze | Einkommen verändert den Beitrag nicht |
| Sinkendes Einkommen | Beitrag kann sinken | Tarifbeitrag bleibt bestehen |
| Leistungen | gesetzlich definierter Leistungsrahmen | vertraglich vereinbarte Leistungen |
| Familie | beitragsfreie Familienversicherung kann möglich sein | jede versicherte Person benötigt eigenen Schutz |
| Verdienstausfall | Krankengeld muss gewählt oder zusätzlich abgesichert werden | Krankentagegeld wird vertraglich vereinbart |
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich, so das Bundesgesundheitsministerium 2026.
Selbstständige ohne Krankengeldanspruch zahlen 2026 den ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag von 14,0 Prozent plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag. Wer den gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche wählt, zahlt den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2026 2,9 Prozent, wobei die einzelne Krankenkasse davon abweichen kann.
Beim Höchstbeitrag ergibt sich 2026 für einen Selbstständigen mit gesetzlichem Krankengeld ein Krankenversicherungsbeitrag von 1.017,19 Euro monatlich, so das Bundesgesundheitsministerium 2026.
Für einen kinderlosen Versicherten ab 23 Jahren kommen 2026 4,2 Prozent Pflegeversicherung hinzu. Bei der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro sind das rechnerisch 244,13 Euro monatlich.
1.017,19 Euro Krankenversicherung plus 244,13 Euro Pflegeversicherung ergeben für einen kinderlosen Selbstständigen rechnerisch 1.261,32 Euro monatlich.
Unser Modellkunde ist selbstständig, Jahrgang 1992 und hat keine risikorelevanten Vorerkrankungen. Der PKV-Tarif kostet 2026 bei 600 Euro jährlicher Selbstbeteiligung 439 Euro monatlich inklusive privater Pflegepflichtversicherung (PKV-Welt Beispielrechnung 2026).
Hinzu kommen 43,08 Euro monatlich für ein Krankentagegeld von 120 Euro pro Tag ab dem 43. Tag. Der Gesamtbeitrag beträgt damit 482,08 Euro monatlich.
| Modellvergleich 2026 | Monatlicher Beitrag |
|---|---|
| GKV Höchstbeitrag inklusive Pflege, kinderlos, mit Krankengeld | 1.261,32 Euro |
| PKV inklusive Pflege und Krankentagegeld | 482,08 Euro |
| Differenz im konkreten Modell | 779,24 Euro |
Diese Differenz ist keine allgemeine Ersparnis durch die PKV. Unser PKV-Wert gilt für genau diese Modellperson, während der GKV-Wert den Höchstbeitrag 2026 darstellt. Wie sich der PKV-Beitrag bei anderen Selbstbeteiligungen verändert, steht bei den Kosten für Selbstständige.
Gerade deshalb sollte die Entscheidung nicht am größtmöglichen Preisunterschied getroffen werden. Bei einem geringeren Gewinn fällt der GKV-Beitrag niedriger aus, während der PKV-Beitrag nicht automatisch mit dem Einkommen sinkt.
Wir würden einem Selbstständigen nicht allein deshalb zur PKV raten, weil sie beim Start seiner Tätigkeit 50 oder 100 Euro günstiger ist.
In den ersten Jahren einer Selbstständigkeit lässt sich häufig schwer einschätzen, wie stabil das Einkommen langfristig ausfällt. In dieser Situation hat das einkommensabhängige Beitragsprinzip der GKV einen Vorteil. Sinkt die beitragspflichtige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, kann sich auch der Beitrag verändern.
Bei einem etablierten Selbstständigen sieht die Entscheidung anders aus. Ist das Einkommen seit mehreren Jahren stabil, besteht ausreichend Liquidität für schwächere Geschäftsphasen und sind die gewünschten PKV-Leistungen finanzierbar, verliert die Einkommensabhängigkeit der GKV einen Teil ihres Vorteils.
Unsere Beratungsregel dazu ist einfach: Die PKV sollte aus laufendem, planbarem Einkommen tragbar sein. Eine kurzfristige Beitragsersparnis ist dafür keine ausreichende Grundlage.
Für freiwillig gesetzlich Versicherte ist nicht allein der Unternehmensgewinn relevant. Nach § 240 Absatz 1 SGB V muss die Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Damit können beispielsweise auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung relevant werden.
Das kann für einen Selbstständigen mit mehreren Einkommensquellen einen erheblichen Unterschied machen. Wer neben seinem Unternehmen beispielsweise größere Mieteinnahmen erzielt, sollte deshalb nicht nur seinen Unternehmensgewinn für den GKV-Vergleich betrachten.
Hinzu kommt die zeitliche Abrechnung. Nach § 240 Absatz 4a SGB V werden Beiträge aus selbstständiger Tätigkeit zunächst anhand des letzten Einkommensteuerbescheids oder bei Aufnahme der Tätigkeit anhand der erwarteten Einnahmen vorläufig berechnet. Nach Vorlage des Steuerbescheids erfolgt die endgültige Festsetzung für das jeweilige Kalenderjahr.
Daraus können Erstattungen entstehen. Ebenso sind Nachzahlungen möglich.
Ein alleinstehender Selbstständiger lässt sich finanziell anders vergleichen als ein Selbstständiger mit Ehepartner und mehreren Kindern.
Nach § 10 SGB V können Ehepartner und Kinder unter den gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt, dass familienversicherte Kinder, Ehegatten und Lebenspartner keinen eigenen GKV-Beitrag zahlen.
In der PKV benötigt dagegen jede Person einen eigenen Versicherungsschutz. Für Familien kann sich dadurch die gesamte Rechnung stark verändern.
Deshalb ist die Aussage, bei hohem Einkommen sei die PKV günstiger, zu pauschal. Ein kinderloser Selbstständiger mit hohem und stabilem Einkommen kann zu einem anderen Ergebnis kommen als ein Alleinverdiener mit Ehepartner und drei Kindern.
Neben den Kosten unterscheiden sich GKV und PKV darin, wie der Leistungsumfang festgelegt wird.
In der GKV ergeben sich die Leistungsansprüche aus dem Sozialgesetzbuch. § 11 SGB V nennt unter anderem Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Vorsorge und medizinischer Rehabilitation, Krankenkassen können zusätzlich bestimmte Satzungsleistungen anbieten.
In der PKV verpflichtet sich der Versicherer nach § 192 Absatz 1 VVG zur Erstattung medizinisch notwendiger Heilbehandlung im vereinbarten Umfang. Damit bestimmen die gewählten Tarifbedingungen den vertraglichen Leistungsumfang.
Für einen Selbstständigen sollte deshalb vor dem Wechsel geklärt sein, welchen medizinischen Schutz er tatsächlich einkaufen möchte. Ein niedriger PKV-Beitrag mit schwächeren Versicherungsbedingungen löst die Systemfrage aus unserer Sicht nicht sinnvoll.
Welche Tarife und Leistungsbereiche wir bei Selbstständigen konkret prüfen, behandeln wir separat im Beitrag zur besten PKV für Selbstständige.
Der Krankenversicherungsbeitrag allein bildet die Absicherung eines Selbstständigen nicht vollständig ab.
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben zunächst keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch und zahlen deshalb den ermäßigten Beitragssatz. Sie können gegenüber ihrer Krankenkasse einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche wählen und zahlen dann den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, so das Bundesgesundheitsministerium 2026.
In der PKV wird der Verdienstausfall über ein vertraglich vereinbartes Krankentagegeld abgesichert. § 192 Absatz 5 VVG beschreibt das Krankentagegeld ausdrücklich als Ersatz für den durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdienstausfall.
Rund 99 Prozent unserer selbstständigen Kunden wählen 2026 einen Beginn des Krankentagegeldes ab dem 43. Tag (PKV-Welt Beratungspraxis 2026).
Beim Systemvergleich rechnen wir deshalb GKV mit Krankengeld gegen PKV mit Krankentagegeld. Alles andere würde unterschiedliche Absicherungsniveaus miteinander vergleichen.
Existenzgründer mit schwankenden Einnahmen. Wer sein Unternehmen gerade aufbaut und noch nicht einschätzen kann, ob die Einnahmen dauerhaft tragen, hat mit der GKV eine einkommensabhängige Beitragslogik. Wir würden in dieser Situation keinen PKV-Wechsel nur wegen eines niedrigeren Einstiegsbeitrags begründen. Das Unternehmen sollte zuerst eine wirtschaftliche Basis entwickeln, aus der der PKV-Beitrag auch in schwächeren Monaten sicher getragen werden kann.
Etablierter Selbstständiger mit stabilem Einkommen. Bei dauerhaft gut planbaren Einnahmen wird die PKV häufiger interessant. Das Einkommen erhöht den PKV-Tarifbeitrag nicht. Gleichzeitig kann der Versicherte seinen Leistungsumfang vertraglich auswählen. Wer hohe beitragspflichtige Einnahmen hat, erreicht in der GKV dagegen irgendwann die Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro jährlich im Jahr 2026. Für diese Gruppe sollte der Vergleich stärker über Leistung, langfristige Tragbarkeit und die gesamte Absicherung geführt werden.
Selbstständiger mit Familie. Bei einem Ehepartner ohne relevantes eigenes Einkommen und mehreren Kindern kann die beitragsfreie GKV-Familienversicherung finanziell erhebliches Gewicht bekommen. Die PKV kann trotzdem passend sein, wenn die Familie den gewünschten Leistungsumfang und die separaten Beiträge bewusst tragen möchte. Die Beitragsrechnung muss dann aber für die gesamte Familie erstellt werden.
Wir halten die GKV bei Selbstständigen häufig für die robustere Ausgangslage, wenn das Einkommen noch stark schwankt oder eine beitragsfreie Familienversicherung einen erheblichen finanziellen Vorteil bietet.
Die PKV wird für uns interessanter, wenn das Einkommen dauerhaft planbar ist, ausreichende Rücklagen vorhanden sind und der vertraglich festgelegte medizinische Leistungsumfang einen hohen Stellenwert hat.
Der konkrete Monatsbeitrag steht dabei erst an zweiter Stelle. Unser Modellkunde zahlt 2026 zwar 482,08 Euro inklusive Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld, während der GKV-Höchstbeitrag für einen vergleichbaren kinderlosen Selbstständigen 2026 rechnerisch 1.261,32 Euro beträgt. Diese Differenz allein wäre für uns trotzdem kein ausreichender Grund für einen Systemwechsel.
Eine gute Entscheidung beantwortet deshalb zuerst die wirtschaftliche und familiäre Ausgangslage. Erst danach vergleichen wir die konkreten Kosten. Wer die Systemfrage unabhängig von der Berufsgruppe betrachten möchte, findet die Grundlagen unter privat oder gesetzlich versichern.
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