Expertentipps zur Systemfrage

Vier Punkte entscheiden bei Selbstständigen über GKV oder PKV.

01

Planbarkeit schlägt Beitragsdifferenz

Die PKV sollte aus laufendem, planbarem Einkommen tragbar sein. Eine kurzfristige Ersparnis von 50 oder 100 Euro ist dafür keine ausreichende Grundlage.

02

Die Familie gehört in die Rechnung

Ein kinderloser Selbstständiger mit hohem Einkommen kommt zu einem anderen Ergebnis als ein Alleinverdiener mit Ehepartner und drei Kindern. In der PKV braucht jede Person eigenen Schutz.

03

Gleiches gegen Gleiches rechnen

Wir vergleichen GKV mit Krankengeld gegen PKV mit Krankentagegeld. Alles andere stellt zwei unterschiedliche Absicherungsniveaus nebeneinander.

Details anzeigen →
04

Nicht nur der Gewinn zählt in der GKV

Nach § 240 SGB V zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Wer größere Mieteinnahmen hat, sollte für den Vergleich nicht allein den Unternehmensgewinn ansetzen.

Inhalt
  1. Zwei Systeme
  2. GKV-Beitrag
  3. Modellvergleich
  4. Planbarkeit
  5. Weitere Einnahmen
  6. Familie
  7. Leistungen
  8. Verdienstausfall
  9. Drei Situationen
  10. Fazit
  11. Quellen

Kostenlose Erstberatung

Unverbindliche Analyse Ihrer Situation, persönlich und unabhängig.

Wie läuft die Beratung ab? →

GKV und PKV für Selbstständige im Vergleich

GKV und PKV funktionieren für Selbstständige unterschiedlich

Hauptberuflich Selbstständige können sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Anders als bei Angestellten gibt es für den Zugang zur PKV keine Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Der größte Unterschied liegt in der Beitragsberechnung. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten soll nach § 240 Absatz 1 SGB V die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. In der PKV wird dagegen der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz kalkuliert.

EntscheidungspunktGKVPKV
Beitragabhängig von beitragspflichtigen Einnahmenabhängig von Alter, Gesundheit und Tarif
Steigendes EinkommenBeitrag steigt bis zur BeitragsbemessungsgrenzeEinkommen verändert den Beitrag nicht
Sinkendes EinkommenBeitrag kann sinkenTarifbeitrag bleibt bestehen
Leistungengesetzlich definierter Leistungsrahmenvertraglich vereinbarte Leistungen
Familiebeitragsfreie Familienversicherung kann möglich seinjede versicherte Person benötigt eigenen Schutz
VerdienstausfallKrankengeld muss gewählt oder zusätzlich abgesichert werdenKrankentagegeld wird vertraglich vereinbart

Der GKV-Beitrag verändert sich mit dem Einkommen

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich, so das Bundesgesundheitsministerium 2026.

Selbstständige ohne Krankengeldanspruch zahlen 2026 den ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag von 14,0 Prozent plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag. Wer den gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche wählt, zahlt den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2026 2,9 Prozent, wobei die einzelne Krankenkasse davon abweichen kann.

Beim Höchstbeitrag ergibt sich 2026 für einen Selbstständigen mit gesetzlichem Krankengeld ein Krankenversicherungsbeitrag von 1.017,19 Euro monatlich, so das Bundesgesundheitsministerium 2026.

Für einen kinderlosen Versicherten ab 23 Jahren kommen 2026 4,2 Prozent Pflegeversicherung hinzu. Bei der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro sind das rechnerisch 244,13 Euro monatlich.

1.017,19 Euro Krankenversicherung plus 244,13 Euro Pflegeversicherung ergeben für einen kinderlosen Selbstständigen rechnerisch 1.261,32 Euro monatlich.

Unser PKV-Modell kostet 2026 insgesamt 482,08 Euro

Unser Modellkunde ist selbstständig, Jahrgang 1992 und hat keine risikorelevanten Vorerkrankungen. Der PKV-Tarif kostet 2026 bei 600 Euro jährlicher Selbstbeteiligung 439 Euro monatlich inklusive privater Pflegepflichtversicherung (PKV-Welt Beispielrechnung 2026).

Hinzu kommen 43,08 Euro monatlich für ein Krankentagegeld von 120 Euro pro Tag ab dem 43. Tag. Der Gesamtbeitrag beträgt damit 482,08 Euro monatlich.

Modellvergleich 2026Monatlicher Beitrag
GKV Höchstbeitrag inklusive Pflege, kinderlos, mit Krankengeld1.261,32 Euro
PKV inklusive Pflege und Krankentagegeld482,08 Euro
Differenz im konkreten Modell779,24 Euro

Diese Differenz ist keine allgemeine Ersparnis durch die PKV. Unser PKV-Wert gilt für genau diese Modellperson, während der GKV-Wert den Höchstbeitrag 2026 darstellt. Wie sich der PKV-Beitrag bei anderen Selbstbeteiligungen verändert, steht bei den Kosten für Selbstständige.

Gerade deshalb sollte die Entscheidung nicht am größtmöglichen Preisunterschied getroffen werden. Bei einem geringeren Gewinn fällt der GKV-Beitrag niedriger aus, während der PKV-Beitrag nicht automatisch mit dem Einkommen sinkt.

Planbares Einkommen spricht stärker für die PKV

Wir würden einem Selbstständigen nicht allein deshalb zur PKV raten, weil sie beim Start seiner Tätigkeit 50 oder 100 Euro günstiger ist.

In den ersten Jahren einer Selbstständigkeit lässt sich häufig schwer einschätzen, wie stabil das Einkommen langfristig ausfällt. In dieser Situation hat das einkommensabhängige Beitragsprinzip der GKV einen Vorteil. Sinkt die beitragspflichtige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, kann sich auch der Beitrag verändern.

Bei einem etablierten Selbstständigen sieht die Entscheidung anders aus. Ist das Einkommen seit mehreren Jahren stabil, besteht ausreichend Liquidität für schwächere Geschäftsphasen und sind die gewünschten PKV-Leistungen finanzierbar, verliert die Einkommensabhängigkeit der GKV einen Teil ihres Vorteils.

Unsere Beratungsregel dazu ist einfach: Die PKV sollte aus laufendem, planbarem Einkommen tragbar sein. Eine kurzfristige Beitragsersparnis ist dafür keine ausreichende Grundlage.

Weitere Einnahmen können den GKV-Beitrag beeinflussen

Für freiwillig gesetzlich Versicherte ist nicht allein der Unternehmensgewinn relevant. Nach § 240 Absatz 1 SGB V muss die Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Damit können beispielsweise auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung relevant werden.

Das kann für einen Selbstständigen mit mehreren Einkommensquellen einen erheblichen Unterschied machen. Wer neben seinem Unternehmen beispielsweise größere Mieteinnahmen erzielt, sollte deshalb nicht nur seinen Unternehmensgewinn für den GKV-Vergleich betrachten.

Hinzu kommt die zeitliche Abrechnung. Nach § 240 Absatz 4a SGB V werden Beiträge aus selbstständiger Tätigkeit zunächst anhand des letzten Einkommensteuerbescheids oder bei Aufnahme der Tätigkeit anhand der erwarteten Einnahmen vorläufig berechnet. Nach Vorlage des Steuerbescheids erfolgt die endgültige Festsetzung für das jeweilige Kalenderjahr.

Daraus können Erstattungen entstehen. Ebenso sind Nachzahlungen möglich.

Familie kann die Entscheidung deutlich zugunsten der GKV verschieben

Ein alleinstehender Selbstständiger lässt sich finanziell anders vergleichen als ein Selbstständiger mit Ehepartner und mehreren Kindern.

Nach § 10 SGB V können Ehepartner und Kinder unter den gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt, dass familienversicherte Kinder, Ehegatten und Lebenspartner keinen eigenen GKV-Beitrag zahlen.

In der PKV benötigt dagegen jede Person einen eigenen Versicherungsschutz. Für Familien kann sich dadurch die gesamte Rechnung stark verändern.

Deshalb ist die Aussage, bei hohem Einkommen sei die PKV günstiger, zu pauschal. Ein kinderloser Selbstständiger mit hohem und stabilem Einkommen kann zu einem anderen Ergebnis kommen als ein Alleinverdiener mit Ehepartner und drei Kindern.

Der Leistungsunterschied ist eine Systementscheidung

Neben den Kosten unterscheiden sich GKV und PKV darin, wie der Leistungsumfang festgelegt wird.

In der GKV ergeben sich die Leistungsansprüche aus dem Sozialgesetzbuch. § 11 SGB V nennt unter anderem Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Vorsorge und medizinischer Rehabilitation, Krankenkassen können zusätzlich bestimmte Satzungsleistungen anbieten.

In der PKV verpflichtet sich der Versicherer nach § 192 Absatz 1 VVG zur Erstattung medizinisch notwendiger Heilbehandlung im vereinbarten Umfang. Damit bestimmen die gewählten Tarifbedingungen den vertraglichen Leistungsumfang.

Für einen Selbstständigen sollte deshalb vor dem Wechsel geklärt sein, welchen medizinischen Schutz er tatsächlich einkaufen möchte. Ein niedriger PKV-Beitrag mit schwächeren Versicherungsbedingungen löst die Systemfrage aus unserer Sicht nicht sinnvoll.

Welche Tarife und Leistungsbereiche wir bei Selbstständigen konkret prüfen, behandeln wir separat im Beitrag zur besten PKV für Selbstständige.

Krankengeld und Krankentagegeld gehören in denselben Vergleich

Der Krankenversicherungsbeitrag allein bildet die Absicherung eines Selbstständigen nicht vollständig ab.

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben zunächst keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch und zahlen deshalb den ermäßigten Beitragssatz. Sie können gegenüber ihrer Krankenkasse einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche wählen und zahlen dann den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, so das Bundesgesundheitsministerium 2026.

In der PKV wird der Verdienstausfall über ein vertraglich vereinbartes Krankentagegeld abgesichert. § 192 Absatz 5 VVG beschreibt das Krankentagegeld ausdrücklich als Ersatz für den durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdienstausfall.

Rund 99 Prozent unserer selbstständigen Kunden wählen 2026 einen Beginn des Krankentagegeldes ab dem 43. Tag (PKV-Welt Beratungspraxis 2026).

Beim Systemvergleich rechnen wir deshalb GKV mit Krankengeld gegen PKV mit Krankentagegeld. Alles andere würde unterschiedliche Absicherungsniveaus miteinander vergleichen.

Drei Situationen führen zu unterschiedlichen Entscheidungen

Existenzgründer mit schwankenden Einnahmen. Wer sein Unternehmen gerade aufbaut und noch nicht einschätzen kann, ob die Einnahmen dauerhaft tragen, hat mit der GKV eine einkommensabhängige Beitragslogik. Wir würden in dieser Situation keinen PKV-Wechsel nur wegen eines niedrigeren Einstiegsbeitrags begründen. Das Unternehmen sollte zuerst eine wirtschaftliche Basis entwickeln, aus der der PKV-Beitrag auch in schwächeren Monaten sicher getragen werden kann.

Etablierter Selbstständiger mit stabilem Einkommen. Bei dauerhaft gut planbaren Einnahmen wird die PKV häufiger interessant. Das Einkommen erhöht den PKV-Tarifbeitrag nicht. Gleichzeitig kann der Versicherte seinen Leistungsumfang vertraglich auswählen. Wer hohe beitragspflichtige Einnahmen hat, erreicht in der GKV dagegen irgendwann die Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro jährlich im Jahr 2026. Für diese Gruppe sollte der Vergleich stärker über Leistung, langfristige Tragbarkeit und die gesamte Absicherung geführt werden.

Selbstständiger mit Familie. Bei einem Ehepartner ohne relevantes eigenes Einkommen und mehreren Kindern kann die beitragsfreie GKV-Familienversicherung finanziell erhebliches Gewicht bekommen. Die PKV kann trotzdem passend sein, wenn die Familie den gewünschten Leistungsumfang und die separaten Beiträge bewusst tragen möchte. Die Beitragsrechnung muss dann aber für die gesamte Familie erstellt werden.

Unsere Entscheidung zwischen GKV und PKV

Wir halten die GKV bei Selbstständigen häufig für die robustere Ausgangslage, wenn das Einkommen noch stark schwankt oder eine beitragsfreie Familienversicherung einen erheblichen finanziellen Vorteil bietet.

Die PKV wird für uns interessanter, wenn das Einkommen dauerhaft planbar ist, ausreichende Rücklagen vorhanden sind und der vertraglich festgelegte medizinische Leistungsumfang einen hohen Stellenwert hat.

Der konkrete Monatsbeitrag steht dabei erst an zweiter Stelle. Unser Modellkunde zahlt 2026 zwar 482,08 Euro inklusive Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld, während der GKV-Höchstbeitrag für einen vergleichbaren kinderlosen Selbstständigen 2026 rechnerisch 1.261,32 Euro beträgt. Diese Differenz allein wäre für uns trotzdem kein ausreichender Grund für einen Systemwechsel.

Eine gute Entscheidung beantwortet deshalb zuerst die wirtschaftliche und familiäre Ausgangslage. Erst danach vergleichen wir die konkreten Kosten. Wer die Systemfrage unabhängig von der Berufsgruppe betrachten möchte, findet die Grundlagen unter privat oder gesetzlich versichern.

Quellen und Datenbasis

  • Bundesministerium für Gesundheit, Sozialversicherungsrechengrößen 2026.
  • Bundesministerium für Gesundheit, Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung 2026.
  • Bundesministerium für Gesundheit, Finanzierung der Pflegeversicherung 2026.
  • § 240 SGB V, beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder.
  • § 10 SGB V, Familienversicherung.
  • § 11 SGB V, Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • § 192 VVG, Leistung des Versicherers und Krankentagegeld.
  • PKV-Welt Beispielrechnung 2026, Selbstständiger, Jahrgang 1992, keine risikorelevanten Vorerkrankungen, Tarif mit 600 Euro Selbstbeteiligung inklusive privater Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld 120 Euro ab dem 43. Tag für 43,08 Euro monatlich.
  • PKV-Welt Beratungspraxis 2026, rund 99 Prozent der beratenen Selbstständigen wählen den Krankentagegeldbeginn ab dem 43. Tag.
Kontaktieren Sie unsere Experten

Klären Sie alle offenen Fragen, kostenfrei und unverbindlich.

Expertengespräch

Persönliche Beratung mit unseren Spezialisten. Antwortzeit: unter 24 h.

Das Team von PKV-Welt: Tim und Sandra Bökemeier
Direkter Kontakt
 

Bitte einen Tag wählen

Freie Termine werden geladen

Wie möchten Sie sprechen?

Pflichtfeld

Kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail und können den Termin jederzeit absagen.

Ihr Termin steht

Die Bestätigung ist unterwegs in Ihr Postfach.