Selbstbeteiligung neben den Beitrag legen
Der Arbeitgeber beteiligt sich am Versicherungsbeitrag, nicht an Ihrer Selbstbeteiligung. Ein höherer Beitrag mit geringerem Selbstbehalt kann Sie deshalb weniger kosten.
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Anonyme RisikovoranfrageAntrag zur PKVAntragsannahmeAntrag abgelehntAnnahmepflicht und BasistarifWorauf der PKV-Vergleich als Angestellter hinausläuft, in vier Punkten.
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Wie läuft die Beratung ab? →Angestellte teilen sich den zuschussfähigen Beitrag zur privaten Krankenversicherung innerhalb der gesetzlichen Grenzen mit ihrem Arbeitgeber. Nach § 257 Abs. 2 SGB V beteiligt sich der Arbeitgeber am Beitrag, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb kann ein Tarif mit höherem Bruttobeitrag für einen Angestellten wirtschaftlich sinnvoller sein als ein günstigeres Angebot.
Wir vergleichen einen Tarif deshalb nicht isoliert nach Preis oder Leistung. Relevant ist, was Sie für Ihren Eigenanteil tatsächlich erhalten und wie der Vertrag über viele Jahre aufgestellt ist.
| Vergleichskriterium | Was wir bei Angestellten prüfen |
|---|---|
| Leistungen | Welche medizinischen Leistungen sind vertraglich abgesichert und wo liegen Begrenzungen? |
| Nettobelastung | Welchen Anteil tragen Sie nach Arbeitgeberzuschuss und steuerlicher Berücksichtigung selbst? |
| Selbstbeteiligung | Welche Kosten kommen zusätzlich zum Monatsbeitrag auf Sie zu? |
| Beitragsstabilität | Wie hat sich der Tarif über einen längeren Zeitraum entwickelt? |
| Beitragsentlastung | Wie stark soll der Beitrag im Alter bereits während des Berufslebens reduziert werden? |
| Flexibilität | Welche Möglichkeiten bestehen später innerhalb des Versicherers? |
Der Kern unseres Vergleichs: Wir vergleichen nicht den billigsten Tarif, sondern die Kombination aus gewünschter Leistung, tatsächlicher Nettobelastung, langfristiger Beitragsentwicklung und Vorsorge für das Alter.
In unseren Beratungen landen fünf Versicherer bei wechselwilligen Angestellten besonders häufig in der engeren Auswahl. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge nach Qualität und keine Aussage darüber, welcher Versicherer pauschal besser ist.
| Versicherer | Von unseren Kunden häufig gewählte Tarife oder Tarifbausteine |
|---|---|
| Allianz | GSP70, GSUP90, GSUP100, GSZ90 |
| LKH | GUK, GUP |
| SIGNAL IDUNA | Exklusiv-SI 1 |
| Alte Oldenburger | A80/100, Z100/80, K/S, K20 |
| uniVersa | uni-top privat 300 |
Die Tabelle zeigt, welche Lösungen nach unserer Beratung bei Angestellten häufig übrig bleiben. Sie ersetzt keinen individuellen Tarifvergleich. Leistungswünsche, Gesundheitsprüfung, Eigenanteil und Beitragsplanung können dazu führen, dass ein anderer Tarif besser passt.
Online-Vergleiche zeigen meist zuerst den Beitrag des Tarifs. Für Angestellte ist diese Zahl nur der Ausgangspunkt. Der Arbeitgeber beteiligt sich nach § 257 Abs. 2 SGB V am zuschussfähigen Versicherungsbeitrag innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Hinzu kommt die steuerliche Berücksichtigung. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG können Beitragsanteile zur Basisabsicherung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die konkrete steuerliche Wirkung hängt von der persönlichen Situation ab und gehört nicht in einen pauschalen Online-Vergleich.
Wir rechnen Tarife deshalb bis zur tatsächlichen Belastung des Angestellten weiter. Erst dann lässt sich beurteilen, ob ein höherer Bruttobeitrag wirklich teurer ist oder ob Arbeitgeberzuschuss und steuerliche Wirkung den Abstand deutlich verkleinern.
Eine hohe Selbstbeteiligung kann einen Tarif im Vergleich günstiger aussehen lassen, obwohl die jährliche Eigenbelastung höher ausfällt. Der Arbeitgeber beteiligt sich am Versicherungsbeitrag, nicht an den Kosten, die Sie innerhalb einer vereinbarten Selbstbeteiligung selbst tragen.
Für Angestellte vergleichen wir deshalb nicht nur die monatliche Prämie. Wir stellen dem Beitrag auch die mögliche Selbstbeteiligung gegenüber. Ein höherer Beitrag mit geringerer Selbstbeteiligung kann wirtschaftlich attraktiver sein, wenn der Arbeitgeber einen Teil des zusätzlichen Versicherungsbeitrags trägt.
Ein Tarifvergleich muss zuerst festlegen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Schlagworte wie Chefarzt oder Einbettzimmer reichen dafür nicht. Unterschiede liegen häufig in den Bedingungen für ärztliche Behandlung, Hilfsmittel, Heilmittel, Psychotherapie, stationäre Versorgung oder Zahnersatz.
Wir definieren deshalb zuerst die Bereiche, in denen Sie gegenüber Ihrer bisherigen GKV Absicherung einen Mehrwert wünschen. Danach vergleichen wir nur die Tarife, die diese Anforderungen vertraglich sauber erfüllen.
Viele Angestellte wählen nach unserer Erfahrung inzwischen bewusst keinen Tarif mit maximalem Leistungsumfang in jedem Bereich. Gefragt ist häufiger eine leistungsstarke Mittelklasse mit gezielten Verbesserungen dort, wo der Kunde einen echten Mehrwert sieht.
Wir sehen bei Angestellten häufig einen klaren Wunsch: mehr Leistung als in der GKV, ein attraktiver Eigenanteil während des Berufslebens und gleichzeitig eine starke Absicherung gegen hohe PKV Beiträge im Alter. Dafür muss nicht jeder Leistungsbereich auf dem maximal verfügbaren Niveau liegen.
Ein Teil des verfügbaren Budgets kann stattdessen für einen Beitragsentlastungstarif eingesetzt werden. Dabei zahlt der Versicherte heute einen zusätzlichen Beitrag und erhält später eine vertraglich vereinbarte Reduzierung seines Krankenversicherungsbeitrags. Der Verband der Privaten Krankenversicherung bestätigt, dass Beiträge für Beitragsentlastungstarife innerhalb der gesetzlichen Grenzen beim Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt werden können.
Für Angestellte ist das ein relevanter Vorteil. Der Arbeitgeber kann einen Teil der Vorsorge für den späteren PKV Beitrag mitfinanzieren. Deshalb gehört die Beitragsentlastung für uns bereits in den ursprünglichen PKV Vergleich und nicht erst in die Planung kurz vor dem Ruhestand.
Ein niedriger Anfangsbeitrag ist kein Qualitätsmerkmal. Für unsere Bewertung betrachten wir die durchschnittliche Beitragsentwicklung eines Tarifs über einen längeren Zeitraum und nicht nur einzelne Anpassungsjahre.
Eine durchschnittliche Beitragssteigerung von etwa 2 bis 2,5 Prozent pro Jahr bewerten wir als beitragsstabil. Dieser Korridor ist keine Garantie für zukünftige Beiträge und keine branchenweit verbindliche Grenze. Er dient uns zur Einordnung der langfristigen Tarifentwicklung.
Steigende Beiträge sind für sich kein Hinweis auf eine schlechte Kalkulation. Der Verband der Privaten Krankenversicherung nennt steigende medizinische Leistungsausgaben und den medizinisch-technischen Fortschritt als wesentliche Treiber der Kostenentwicklung. Ein Tarif, der diese Entwicklung über viele Jahre mit moderaten Anpassungen abbildet, kann aus unserer Sicht sauber kalkuliert sein.
Kritischer betrachten wir Tarife, die zunächst auffällig günstig starten und später durch starke Beitragssprünge auffallen. Deshalb vergleichen wir die Entwicklung möglichst auf Tarifebene und nicht nur den Durchschnitt eines Versicherers.
Unser Maßstab für Beitragsstabilität: Etwa 2 bis 2,5 Prozent durchschnittliche Beitragssteigerung pro Jahr bewerten wir im langfristigen Tarifverlauf als stabil. Maßgeblich ist die Entwicklung über viele Jahre, nicht eine einzelne Anpassung.
Innerhalb desselben Versicherers können sich Tarife und Tarifgenerationen unterschiedlich entwickeln. Ein stabiler Unternehmensdurchschnitt sagt deshalb wenig über den konkreten Vertrag aus, den Sie abschließen möchten.
Wir prüfen nach Möglichkeit die Beitragsentwicklung des konkreten Tarifs über einen längeren Zeitraum. Eine einzelne Erhöhung kann deutlich über dem langfristigen Durchschnitt liegen und verändert unsere Bewertung nicht automatisch. Aussagekräftiger ist die Entwicklung über mehrere Anpassungsperioden.
Ein Tarif kann bei Leistungen und Beitrag zunächst sehr gut abschneiden und nach der Gesundheitsprüfung trotzdem ausscheiden. Versicherer bewerten Vorerkrankungen unterschiedlich. Ein Risikozuschlag kann außerdem die wirtschaftliche Reihenfolge mehrerer Tarife verändern.
Bei relevanten gesundheitlichen Angaben prüfen wir die Annahmemöglichkeiten deshalb über eine anonyme Risikovoranfrage, bevor ein formaler Antrag gestellt wird. So lässt sich der Vergleich auf die Tarife konzentrieren, die zu den gewünschten Leistungen auch tatsächlich versicherbar sind.
Unsere Erfahrung aus einer großen Zahl begleiteter Gesundheitsprüfungen zeigt, dass identische gesundheitliche Angaben bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich bewertet werden können.
Ein Angestellter schließt seine private Krankenversicherung meist für viele Jahre ab. Einkommen, berufliche Situation und gewünschter Leistungsumfang können sich in dieser Zeit verändern.
Nach § 204 Abs. 1 VVG besteht innerhalb des bestehenden Versicherers ein Recht auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz. Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben angerechnet. Für zusätzliche Leistungen kann der Versicherer eine Risikoprüfung verlangen.
Deshalb betrachten wir beim Vergleich auch die Tarifwelt des Versicherers. Ein guter Ausgangstarif kann später mehr Spielraum bieten, wenn der Versicherungsschutz oder der Beitrag innerhalb des Unternehmens neu gewichtet werden soll.
Ein Online-Rechner kann Beiträge und einige Leistungsmerkmale verschiedener Tarife schnell sichtbar machen. Das ist für eine erste Orientierung hilfreich. Für die endgültige Entscheidung fehlen jedoch häufig die persönliche Gewichtung der Versicherungsbedingungen, die Nettobetrachtung für Angestellte, die Tarifhistorie und die tatsächliche Risikoprüfung.
Gerade bei Angestellten kann der reine Preisvergleich in die falsche Richtung führen. Ein günstigerer Bruttobeitrag bedeutet nicht automatisch einen niedrigeren Eigenanteil und erst recht nicht den besseren Versicherungsschutz.
Wir beginnen mit dem gewünschten Versicherungsschutz. Danach stellen wir passende Tarife gegenüber, prüfen Beitragsentwicklung und Selbstbeteiligung und rechnen den tatsächlichen Eigenanteil als Angestellter. Die Beitragsentlastung wird von Anfang an mitgedacht.
Bei gesundheitlichen Themen klären wir anschließend die Versicherbarkeit anonym. Erst danach stehen die Tarife fest, die leistungsmäßig, wirtschaftlich und gesundheitlich wirklich vergleichbar sind.
Ein guter PKV Vergleich für Angestellte beantwortet drei Fragen gleichzeitig: Welche medizinischen Leistungen erhalten Sie, welchen Betrag tragen Sie tatsächlich selbst und wie ist der Vertrag langfristig aufgestellt? Der günstigste Bruttobeitrag beantwortet keine dieser Fragen vollständig.
Wir bevorzugen bei vielen Angestellten eine Kombination aus guten bis sehr guten Leistungen in den gewünschten Bereichen, einer nachvollziehbaren Beitragsentwicklung und einer hohen Beitragsentlastung für das Alter. Das schafft mehr Leistung als zuvor in der GKV und verteilt das verfügbare Budget bewusster zwischen heutiger Versorgung und späterer Beitragsplanung.
Welche Tariflösung dafür passt, klären wir anschließend über Versicherungsbedingungen, Eigenanteil und Gesundheitsprüfung. Die fünf häufig gewählten Versicherer sind eine Orientierung aus unserer Praxis, keine Rangliste.
Eine pauschale Rangfolge gibt es aus unserer Sicht nicht. In unseren Beratungen stehen Allianz, LKH, SIGNAL IDUNA, Alte Oldenburger und uniVersa bei Angestellten häufig in der engeren Auswahl. Welcher Tarif passt, hängt von Leistungen, Eigenanteil, Beitragsentwicklung und Versicherbarkeit ab.
Der günstigste Bruttobeitrag ist für Angestellte keine ausreichende Vergleichsgröße. Der Arbeitgeber beteiligt sich nach § 257 Abs. 2 SGB V am zuschussfähigen Versicherungsbeitrag. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie dagegen selbst. Deshalb sollte immer die gesamte mögliche Eigenbelastung betrachtet werden.
Wir bewerten eine langfristige durchschnittliche Beitragssteigerung von etwa 2 bis 2,5 Prozent pro Jahr als beitragsstabil. Der Wert dient der Einordnung vergangener Entwicklungen und ist keine Prognose für zukünftige Beitragsanpassungen.
Bei Angestellten gehört sie für uns bereits in den ursprünglichen Vergleich. Beiträge für einen Beitragsentlastungstarif können nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung innerhalb der gesetzlichen Grenzen beim Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt werden. Dadurch kann ein Teil der späteren Beitragsentlastung bereits während des Berufslebens mit Arbeitgeberbeteiligung aufgebaut werden.
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