Der Eigenanteil zählt, nicht der Bruttobeitrag
Vergleichen Sie erst, was nach Arbeitgeberzuschuss und steuerlicher Berücksichtigung bei Ihnen bleibt. Ein niedriger Bruttobeitrag aus einem Online-Vergleich beantwortet diese Frage nicht.
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Wie läuft die Beratung ab? →Viele Online Vergleiche stellen zunächst den vollständigen PKV Beitrag in den Vordergrund. Für einen Angestellten ist diese Zahl allein wenig aussagekräftig.
Nach § 257 Absatz 2 SGB V beteiligt sich der Arbeitgeber an der privaten Krankenversicherung und zahlt höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags bis zum gesetzlichen Höchstzuschuss.
Für einen Kostenvergleich unterscheiden wir deshalb drei Ebenen:
| Kostenbetrachtung | Aussage |
|---|---|
| Bruttobeitrag | Was der gesamte PKV Schutz kostet |
| Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss | Was zunächst beim Angestellten verbleibt |
| Aufwand nach steuerlicher Berücksichtigung | Welche wirtschaftliche Belastung nach Einbeziehung der steuerlich relevanten Beiträge entsteht |
Wer nur einen PKV-Bruttobeitrag mit dem eigenen GKV-Anteil vergleicht, vergleicht zwei unterschiedliche Größen.
Genauso unvollständig wäre es, beim Vergleich die steuerliche Behandlung nur auf einer Seite zu berücksichtigen. Beiträge zur GKV und zur PKV können steuerlich berücksichtigt werden. Die Regeln unterscheiden sich jedoch in den Details.
Für unsere Beispielrechnung verwenden wir einen Angestellten, Jahrgang 1992, kinderlos und außerhalb Sachsens. Es bestehen keine risikorelevanten Vorerkrankungen. Der PKV-Tarif hat keine Selbstbeteiligung und enthält Krankentagegeld sowie die private Pflegepflichtversicherung.
Der PKV Gesamtbeitrag beträgt 2026 monatlich 692,53 Euro (PKV-Welt Beispielrechnung 2026). Da der Beitrag unterhalb der maßgeblichen Höchstzuschüsse liegt, verbleiben in dieser Beispielrechnung vor Steuern rund 346,27 Euro monatlicher Eigenanteil.
Als gesetzlichen Vergleich verwenden wir die Techniker Krankenkasse. Ihr Krankenversicherungsbeitrag beträgt 2026 insgesamt 17,29 Prozent, zusammengesetzt aus 14,6 Prozent allgemeinem Beitragssatz und 2,69 Prozent Zusatzbeitrag, nach Angaben der Techniker Krankenkasse für 2026.
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro, nach der Sozialversicherungsrechengrößen Verordnung 2026 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für kinderlose Arbeitnehmer außerhalb Sachsens beträgt der eigene Pflegeversicherungsanteil 2026 2,4 Prozent, wie die Techniker Krankenkasse für 2026 ausweist.
Damit ergibt sich folgende Belastung:
| Monatliche Kosten 2026 | TK | PKV Beispiel |
|---|---|---|
| Gesamtbeitrag inklusive Pflege | 1.249,11 Euro | 692,53 Euro |
| Eigenanteil vor Steuer | 641,99 Euro | ca. 346,27 Euro |
| Selbstbeteiligung | keine | keine |
| Krankengeld beziehungsweise Krankentagegeld | enthalten | enthalten |
In diesem Beispiel liegt der eigene PKV-Beitrag vor steuerlicher Berücksichtigung damit rund 295,72 Euro monatlich unter dem TK Beitrag (PKV-Welt Vergleichsrechnung 2026).
Diese Differenz ist keine allgemeine PKV-Ersparnis. Alter, Gesundheit, Tarif und Leistungsumfang verändern den privaten Beitrag.
Der Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss ist noch nicht die letzte Zahl. Krankenversicherungsbeiträge werden auch steuerlich berücksichtigt.
Nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG können Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben berücksichtigt werden, soweit sie auf die steuerlich begünstigte Basisabsicherung entfallen. Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung gehören ebenfalls zu den begünstigten Vorsorgeaufwendungen.
Nicht der komplette PKV-Beitrag wird dabei automatisch gleich behandelt. Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen dem Beitragsanteil für die Basisabsicherung und zusätzlichen Leistungen; auch Krankentagegeld gehört nicht zur steuerlichen Basisabsicherung. Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss mindert außerdem den für den Sonderausgabenabzug maßgeblichen Betrag, wie das Bundesfinanzministerium erläutert.
Der Versicherer übermittelt beziehungsweise bescheinigt die steuerlich relevanten Beitragsanteile. Seit 2026 werden die entsprechenden Daten für den Lohnsteuerabzug elektronisch berücksichtigt, wie das Bundesfinanzministerium in den Lohnsteuerhinweisen 2026 beschreibt.
Deshalb geben wir bei einem konkreten Kunden nicht einfach den Bruttobeitrag als vermeintliche Ersparnis an. Wir betrachten den Arbeitgeberzuschuss und die steuerlich relevanten Beitragsanteile. Die genaue steuerliche Wirkung hängt von der persönlichen steuerlichen Situation ab und ist keine pauschale Rechengröße.
Tipp: Lassen Sie sich von einem niedrigen PKV-Bruttobeitrag in einem Online-Vergleich nicht täuschen. Entscheidend ist, was Sie nach Arbeitgeberzuschuss selbst zahlen und wie sich beide Systeme unter vergleichbaren steuerlichen Annahmen darstellen.
Das Einkommen bestimmt den PKV-Beitrag nicht. Die substitutive private Krankenversicherung wird nach § 146 VAG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen kalkuliert. Dabei spielen unter anderem das Eintrittsalter und das versicherte Risiko eine Rolle.
Für Angestellte sind vor allem vier Faktoren relevant:
| Faktor | Wirkung |
|---|---|
| Eintrittsalter | beeinflusst die Kalkulation bei Vertragsbeginn |
| Gesundheitszustand | kann die Annahmebedingungen verändern |
| Leistungsumfang | mehr vertragliche Leistungen kosten entsprechend Beitrag |
| Selbstbeteiligung | senkt häufig den Monatsbeitrag, erhöht aber den möglichen Eigenaufwand |
Ein Einkommen von 90.000 Euro oder 150.000 Euro verändert einen bestehenden PKV-Tarif deshalb nicht. In der GKV steigt der Beitrag dagegen mit den beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 SGB V.
Der Gesundheitszustand sollte vor jedem konkreten Kostenvergleich geprüft werden. Ein Beispielbeitrag hilft wenig, wenn der Versicherer aufgrund der gesundheitlichen Vorgeschichte andere Konditionen anbietet.
Beim PKV-Beitrag verfolgen wir nicht das Ziel, den Monatsbeitrag so weit wie möglich nach unten zu drücken. Gerade Angestellte können einen vorhandenen Arbeitgeberzuschuss nutzen, um einen leistungsstärkeren Versicherungsschutz mitzufinanzieren.
Solange der maximale Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist, beteiligt sich der Arbeitgeber nach § 257 Absatz 2 SGB V grundsätzlich bis zur Hälfte an einem höheren zuschussfähigen Krankenversicherungsbeitrag. Auch Leistungserweiterungen innerhalb einer privaten Krankenvollversicherung können beim Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt werden, wie die Lohnsteuerhinweise des Bundesfinanzministeriums 2026 ausdrücklich klarstellen.
Das schafft später Spielraum. Nach § 204 VVG können Privatversicherte innerhalb ihres Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln und ihre erworbenen Rechte sowie Alterungsrückstellungen anrechnen lassen. Nur für zusätzliche Leistungen des neuen Tarifs darf der Versicherer erneut gesundheitliche Bedingungen verlangen.
Ein Beispiel ist der spätere Wechsel in die Selbstständigkeit. Fällt der Arbeitgeberzuschuss weg und soll der monatliche Beitrag reduziert werden, kann ein interner Wechsel in einen günstigeren Tarif eine Möglichkeit sein. Wer bereits sehr knapp versichert startet, hat bei einer späteren Leistungsreduzierung weniger Spielraum.
Auch Alterungsrückstellungen gehören in diese Betrachtung. Bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherers wird der kalkulatorisch zugeordnete Anteil der Alterungsrückstellung nach § 13 KVAV grundsätzlich prämienmindernd angerechnet. Ein höherer Tarifbeitrag kann mit höheren absoluten Rückstellungen verbunden sein, die konkrete Höhe lässt sich aber nicht allein aus dem Monatsbeitrag ableiten. Sie hängt von der Tarifkalkulation ab.
Unsere Reihenfolge lautet deshalb: erst die gewünschten Leistungen festlegen, dann Arbeitgeberzuschuss und langfristige Flexibilität betrachten und anschließend den eigenen Beitrag vergleichen.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt 2026 508,59 Euro monatlich, wie das Bundesgesundheitsministerium für 2026 ausweist.
Für 2027 wird die Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur regulären Fortschreibung einmalig um 300 Euro monatlich angehoben, nach dem seit 2026 geltenden § 223 Absatz 4 SGB V und den Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums.
Das Bundeskabinett hat die Beitragsbemessungsgrenze 2027 am 7. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Damit ergibt sich folgende Entwicklung:
| Krankenversicherung | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze monatlich | 5.812,50 Euro | 6.375 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze jährlich | 69.750 Euro | 76.500 Euro |
| Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung | 508,59 Euro | ca. 557,81 Euro* |
Für einen Angestellten mit einem PKV Beitrag deutlich unterhalb des Höchstzuschusses ist diese Erhöhung zunächst weniger relevant. Interessant wird sie bei leistungsstärkeren und entsprechend höheren Tarifen, weil künftig ein größerer Beitragsanteil vom Arbeitgeber mitgetragen werden kann.
Für einen Angestellten sind PKV-Kosten mehr als der Preis, der in einer Tarifliste steht. Wir betrachten den gesamten Beitrag, ziehen den Arbeitgeberzuschuss ab und berücksichtigen anschließend die steuerlich relevanten Beitragsanteile.
Danach prüfen wir, welchen Versicherungsschutz der Kunde für diesen Aufwand erhält. Ein Tarif ohne Selbstbeteiligung für 692,53 Euro kann wirtschaftlich sinnvoller sein als ein deutlich günstigerer Tarif, wenn der niedrige Preis durch Leistungseinschränkungen oder eine hohe Selbstbeteiligung erkauft wird.
Ebenso gehört die langfristige Flexibilität in die Rechnung. Ein leistungsstarker Tarif kann heute einen höheren Beitrag haben, bietet aber später mehr Möglichkeiten, Leistungen innerhalb des Versicherers gezielt zu reduzieren.
Für Angestellte zählt deshalb nicht der niedrigste Bruttobeitrag. Relevant ist der eigene Aufwand für einen Versicherungsschutz, der heute und später zur Lebensplanung passt.
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