Expertentipps für Angestellte

Die vier Punkte, die beim PKV-Kostenvergleich als Angestellter zählen.

01

Der Eigenanteil zählt, nicht der Bruttobeitrag

Vergleichen Sie erst, was nach Arbeitgeberzuschuss und steuerlicher Berücksichtigung bei Ihnen bleibt. Ein niedriger Bruttobeitrag aus einem Online-Vergleich beantwortet diese Frage nicht.

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02

Der Arbeitgeber zahlt bis zur Hälfte mit

2026 höchstens 508,59 Euro im Monat. Ein leistungsstärkerer Tarif kostet Sie deshalb oft weniger mehr, als der Bruttobeitrag vermuten lässt.

03

Das Einkommen bestimmt den Beitrag nicht

Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung legen den PKV-Beitrag fest. Ob Sie 90.000 oder 150.000 Euro verdienen, ändert am Tarif nichts.

04

Gesundheit vor dem Kostenvergleich klären

Ein Beispielbeitrag ist wertlos, wenn der Versicherer nach der Gesundheitsprüfung andere Konditionen anbietet. Deshalb zuerst die anonyme Risikovoranfrage.

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Inhalt
  1. Eigenanteil statt Brutto
  2. Kostenvergleich 2026
  3. Steuerlicher Nettoaufwand
  4. Was den Beitrag bestimmt
  5. Leistungsstärkerer Tarif
  6. Arbeitgeberzuschuss 2027
  7. Fazit
  8. Quellen

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PKV-Kosten für Angestellte im Detail

Für Angestellte zählt der eigene Beitrag, nicht der Bruttobeitrag

Viele Online Vergleiche stellen zunächst den vollständigen PKV Beitrag in den Vordergrund. Für einen Angestellten ist diese Zahl allein wenig aussagekräftig.

Nach § 257 Absatz 2 SGB V beteiligt sich der Arbeitgeber an der privaten Krankenversicherung und zahlt höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags bis zum gesetzlichen Höchstzuschuss.

Für einen Kostenvergleich unterscheiden wir deshalb drei Ebenen:

KostenbetrachtungAussage
BruttobeitragWas der gesamte PKV Schutz kostet
Eigenanteil nach ArbeitgeberzuschussWas zunächst beim Angestellten verbleibt
Aufwand nach steuerlicher BerücksichtigungWelche wirtschaftliche Belastung nach Einbeziehung der steuerlich relevanten Beiträge entsteht

Wer nur einen PKV-Bruttobeitrag mit dem eigenen GKV-Anteil vergleicht, vergleicht zwei unterschiedliche Größen.

Genauso unvollständig wäre es, beim Vergleich die steuerliche Behandlung nur auf einer Seite zu berücksichtigen. Beiträge zur GKV und zur PKV können steuerlich berücksichtigt werden. Die Regeln unterscheiden sich jedoch in den Details.

Konkreter Kostenvergleich für einen Angestellten 2026

Für unsere Beispielrechnung verwenden wir einen Angestellten, Jahrgang 1992, kinderlos und außerhalb Sachsens. Es bestehen keine risikorelevanten Vorerkrankungen. Der PKV-Tarif hat keine Selbstbeteiligung und enthält Krankentagegeld sowie die private Pflegepflichtversicherung.

Der PKV Gesamtbeitrag beträgt 2026 monatlich 692,53 Euro (PKV-Welt Beispielrechnung 2026). Da der Beitrag unterhalb der maßgeblichen Höchstzuschüsse liegt, verbleiben in dieser Beispielrechnung vor Steuern rund 346,27 Euro monatlicher Eigenanteil.

Als gesetzlichen Vergleich verwenden wir die Techniker Krankenkasse. Ihr Krankenversicherungsbeitrag beträgt 2026 insgesamt 17,29 Prozent, zusammengesetzt aus 14,6 Prozent allgemeinem Beitragssatz und 2,69 Prozent Zusatzbeitrag, nach Angaben der Techniker Krankenkasse für 2026.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro, nach der Sozialversicherungsrechengrößen Verordnung 2026 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für kinderlose Arbeitnehmer außerhalb Sachsens beträgt der eigene Pflegeversicherungsanteil 2026 2,4 Prozent, wie die Techniker Krankenkasse für 2026 ausweist.

Damit ergibt sich folgende Belastung:

Monatliche Kosten 2026TKPKV Beispiel
Gesamtbeitrag inklusive Pflege1.249,11 Euro692,53 Euro
Eigenanteil vor Steuer641,99 Euroca. 346,27 Euro
Selbstbeteiligungkeinekeine
Krankengeld beziehungsweise Krankentagegeldenthaltenenthalten

In diesem Beispiel liegt der eigene PKV-Beitrag vor steuerlicher Berücksichtigung damit rund 295,72 Euro monatlich unter dem TK Beitrag (PKV-Welt Vergleichsrechnung 2026).

Diese Differenz ist keine allgemeine PKV-Ersparnis. Alter, Gesundheit, Tarif und Leistungsumfang verändern den privaten Beitrag.

Der steuerliche Nettoaufwand gehört in jeden Vergleich

Der Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss ist noch nicht die letzte Zahl. Krankenversicherungsbeiträge werden auch steuerlich berücksichtigt.

Nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG können Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben berücksichtigt werden, soweit sie auf die steuerlich begünstigte Basisabsicherung entfallen. Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung gehören ebenfalls zu den begünstigten Vorsorgeaufwendungen.

Nicht der komplette PKV-Beitrag wird dabei automatisch gleich behandelt. Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen dem Beitragsanteil für die Basisabsicherung und zusätzlichen Leistungen; auch Krankentagegeld gehört nicht zur steuerlichen Basisabsicherung. Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss mindert außerdem den für den Sonderausgabenabzug maßgeblichen Betrag, wie das Bundesfinanzministerium erläutert.

Der Versicherer übermittelt beziehungsweise bescheinigt die steuerlich relevanten Beitragsanteile. Seit 2026 werden die entsprechenden Daten für den Lohnsteuerabzug elektronisch berücksichtigt, wie das Bundesfinanzministerium in den Lohnsteuerhinweisen 2026 beschreibt.

Deshalb geben wir bei einem konkreten Kunden nicht einfach den Bruttobeitrag als vermeintliche Ersparnis an. Wir betrachten den Arbeitgeberzuschuss und die steuerlich relevanten Beitragsanteile. Die genaue steuerliche Wirkung hängt von der persönlichen steuerlichen Situation ab und ist keine pauschale Rechengröße.

Tipp: Lassen Sie sich von einem niedrigen PKV-Bruttobeitrag in einem Online-Vergleich nicht täuschen. Entscheidend ist, was Sie nach Arbeitgeberzuschuss selbst zahlen und wie sich beide Systeme unter vergleichbaren steuerlichen Annahmen darstellen.

Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungen bestimmen den PKV-Beitrag

Das Einkommen bestimmt den PKV-Beitrag nicht. Die substitutive private Krankenversicherung wird nach § 146 VAG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen kalkuliert. Dabei spielen unter anderem das Eintrittsalter und das versicherte Risiko eine Rolle.

Für Angestellte sind vor allem vier Faktoren relevant:

FaktorWirkung
Eintrittsalterbeeinflusst die Kalkulation bei Vertragsbeginn
Gesundheitszustandkann die Annahmebedingungen verändern
Leistungsumfangmehr vertragliche Leistungen kosten entsprechend Beitrag
Selbstbeteiligungsenkt häufig den Monatsbeitrag, erhöht aber den möglichen Eigenaufwand

Ein Einkommen von 90.000 Euro oder 150.000 Euro verändert einen bestehenden PKV-Tarif deshalb nicht. In der GKV steigt der Beitrag dagegen mit den beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 SGB V.

Der Gesundheitszustand sollte vor jedem konkreten Kostenvergleich geprüft werden. Ein Beispielbeitrag hilft wenig, wenn der Versicherer aufgrund der gesundheitlichen Vorgeschichte andere Konditionen anbietet.

Ein leistungsstärkerer Tarif kann für Angestellte langfristig sinnvoller sein

Beim PKV-Beitrag verfolgen wir nicht das Ziel, den Monatsbeitrag so weit wie möglich nach unten zu drücken. Gerade Angestellte können einen vorhandenen Arbeitgeberzuschuss nutzen, um einen leistungsstärkeren Versicherungsschutz mitzufinanzieren.

Solange der maximale Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist, beteiligt sich der Arbeitgeber nach § 257 Absatz 2 SGB V grundsätzlich bis zur Hälfte an einem höheren zuschussfähigen Krankenversicherungsbeitrag. Auch Leistungserweiterungen innerhalb einer privaten Krankenvollversicherung können beim Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt werden, wie die Lohnsteuerhinweise des Bundesfinanzministeriums 2026 ausdrücklich klarstellen.

Das schafft später Spielraum. Nach § 204 VVG können Privatversicherte innerhalb ihres Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln und ihre erworbenen Rechte sowie Alterungsrückstellungen anrechnen lassen. Nur für zusätzliche Leistungen des neuen Tarifs darf der Versicherer erneut gesundheitliche Bedingungen verlangen.

Ein Beispiel ist der spätere Wechsel in die Selbstständigkeit. Fällt der Arbeitgeberzuschuss weg und soll der monatliche Beitrag reduziert werden, kann ein interner Wechsel in einen günstigeren Tarif eine Möglichkeit sein. Wer bereits sehr knapp versichert startet, hat bei einer späteren Leistungsreduzierung weniger Spielraum.

Auch Alterungsrückstellungen gehören in diese Betrachtung. Bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherers wird der kalkulatorisch zugeordnete Anteil der Alterungsrückstellung nach § 13 KVAV grundsätzlich prämienmindernd angerechnet. Ein höherer Tarifbeitrag kann mit höheren absoluten Rückstellungen verbunden sein, die konkrete Höhe lässt sich aber nicht allein aus dem Monatsbeitrag ableiten. Sie hängt von der Tarifkalkulation ab.

Unsere Reihenfolge lautet deshalb: erst die gewünschten Leistungen festlegen, dann Arbeitgeberzuschuss und langfristige Flexibilität betrachten und anschließend den eigenen Beitrag vergleichen.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss steigt 2027 voraussichtlich

Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt 2026 508,59 Euro monatlich, wie das Bundesgesundheitsministerium für 2026 ausweist.

Für 2027 wird die Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur regulären Fortschreibung einmalig um 300 Euro monatlich angehoben, nach dem seit 2026 geltenden § 223 Absatz 4 SGB V und den Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums.

Unsere derzeitige Prognose sieht damit folgende Entwicklung:

Krankenversicherung20262027
Beitragsbemessungsgrenze monatlich5.812,50 Euroca. 6.375 Euro
Beitragsbemessungsgrenze jährlich69.750 Euroca. 76.500 Euro
Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung508,59 Euroca. 557,81 Euro*
  • PKV-Welt Prognose 2027 auf Basis einer Beitragsbemessungsgrenze von rund 6.375 Euro monatlich und unter der Annahme eines unveränderten durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent. Die Bundesregierung setzt die endgültige Beitragsbemessungsgrenze 2027 erst mit der Sozialversicherungsrechengrößen Verordnung fest. § 223 Absatz 4 SGB V schreibt die zusätzliche Anhebung um 3.600 Euro jährlich bereits gesetzlich vor.

Für einen Angestellten mit einem PKV Beitrag deutlich unterhalb des Höchstzuschusses ist diese Erhöhung zunächst weniger relevant. Interessant wird sie bei leistungsstärkeren und entsprechend höheren Tarifen, weil künftig ein größerer Beitragsanteil vom Arbeitgeber mitgetragen werden kann.

Ein guter Kostenvergleich beginnt nicht beim günstigsten Tarif

Für einen Angestellten sind PKV-Kosten mehr als der Preis, der in einer Tarifliste steht. Wir betrachten den gesamten Beitrag, ziehen den Arbeitgeberzuschuss ab und berücksichtigen anschließend die steuerlich relevanten Beitragsanteile.

Danach prüfen wir, welchen Versicherungsschutz der Kunde für diesen Aufwand erhält. Ein Tarif ohne Selbstbeteiligung für 692,53 Euro kann wirtschaftlich sinnvoller sein als ein deutlich günstigerer Tarif, wenn der niedrige Preis durch Leistungseinschränkungen oder eine hohe Selbstbeteiligung erkauft wird.

Ebenso gehört die langfristige Flexibilität in die Rechnung. Ein leistungsstarker Tarif kann heute einen höheren Beitrag haben, bietet aber später mehr Möglichkeiten, Leistungen innerhalb des Versicherers gezielt zu reduzieren.

Für Angestellte zählt deshalb nicht der niedrigste Bruttobeitrag. Relevant ist der eigene Aufwand für einen Versicherungsschutz, der heute und später zur Lebensplanung passt.

Quellen und Datenbasis

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sozialversicherungsrechengrößen Verordnung 2026.
  • Bundesministerium für Gesundheit, Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung 2026.
  • Bundesministerium für Gesundheit, GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz und Beitragsbemessungsgrenze 2027.
  • Bundesministerium der Finanzen, Lohnsteuerhinweise und einkommensteuerrechtliche Behandlung von Krankenversicherungsbeiträgen 2026.
  • Techniker Krankenkasse, Beitragssätze 2026.
  • § 257 SGB V, Beitragszuschüsse für Beschäftigte.
  • § 10 EStG, Vorsorgeaufwendungen.
  • § 204 VVG, Tarifwechsel.
  • § 13 KVAV, Anrechnung der Alterungsrückstellung beim Tarifwechsel.
  • PKV-Welt Beispielrechnung 2026: Angestellter, Jahrgang 1992, kinderlos, außerhalb Sachsens, keine risikorelevanten Vorerkrankungen, Tarif ohne Selbstbeteiligung inklusive Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld.
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